Hallo Ihr Wissenden,
ich hab eine Frage. In meiner Mietwohnung steht ein Elektroherd, ca. 15 Jahre, hab den jetzt beim Auszug natürlich geputzt und gewienert, doch der zahn der zeit nagte doch ganz schön.(Rost auf den Platten und ein defekter Deckel) Kann der vermieter einen Ersatz oder ähnliches verlangen? Ist der herd nach 15 Jahren nicht längst abgeschrieben und ohne jeglichen Zeitwert? Ein entspr. Link auf irgendwelche Gesetzestexte oder Urteile wären super!
Dank schon mal!
Tina
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