Herd defekt, müssen gesamte Kosten übernommen werden?

Liebe/-r Experte/-in,
mein Problem ist folgendes: Mein Mann und ich besitzen eine Wohnung. Als neue Mieter eingezogen sind, waren bereits eine Einbauküche mit Herd und Ceranfeld vorhanden. Nun sind 2 Heizstäbe und ein spezieller Schalter defekt und somit auch der Herd. Die Mieter verlangen nun von uns, dass wir diesen plus Anschlüsse ersetzen und komplett bezahlen. Gibt es da eine Regelung? Müssen wir das alles bezahlen oder nur anteilsmäßig?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten.
MfG Kunze

Sehr geehrte Frau Kunze,

ich bin kein Jurist und kann Ihnen daher nur auf der Grundlage meiner laienhaften Kenntnisse antworten:
Die Mieter haben m.E. einen Rechtsanspruch auf einen funktionierenden Herd, den sie quasi mitgemietet haben. Daher sollten Sie die Reparatur- bzw. Neubeschaffungskosten in vollem Umfang übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen

ERUP

Liebe Frau Kunze,

die Sache scheint -leider - eindeutig. Den Vermieter trifft nach den einschlägigen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch die Verpflichtung, die vermietete Wohnung während der Dauer der Vermietung instand zu halten. Dies umfasst u.a. auch die Pflicht,defekte Teile zu reparieren oder zu ersetzen. Dies gilt zwar dann nicht, wenn für den Defekt oder Schaden der Mieter veranwortlich ist, also etwa das Ceranfeld durch einen versehentlich vom Mieter fallengelassenen Gegenstand beschädigt wurde.
Da die Einbauküche als Zubehör oder wesentlicher Bestandteil der Wohnung mitvermietet, also Teil der vermieteten ist, trifft euch diesbezüglich ebenfalls eine Reparaturpflicht, genauso, als ob etwa ein Sturm ein Fenster eingedrückt hätte.
Soweit die Gesetzeslage.
Ich weiß allerdings nicht, ob in dem Mietvertrag, den ihr abgeschlossen habt, zu diesem Punkt etwas Abweichendes vereinbart; innerhalb gewisser Grenzen ist die Vereinbarung einer Kostenbeteiligung des Mieters an Reparaturkosten nämlich zulässig.
Falls in euerem Vertrag was dazu drin steht, lasst es mich wissen.
Ich hoffe abschließend, dass ich euch mit meinen unverbindlichen Ausführungen etwas weiter geholfen habe.
Gruß aus Schwaben
Klaus

Meiner Einschätzung nach müsst Ihr alles bezahlen, soweit und falls der Herd mit dem Kochfeld mit vermietet ist und insoweit als Teil der Einbauküche gegen Entgelt für euch mit der Wohnung vermietet wurde.

Soweit in Kürze (-Arbeitsüberlastung-).

Freundliche Grüße: Theissen-Graf-Schweinitz

Hallo,
ich bin keine expertin in der sache, aber ich denke, dass 2 punkte zu berücksichten sind :

  • wieviel zeit ist vergangen seit dem einzug der neuen mieter ?
  • wie alt ist der besagte herd ?
    (und gibt es spuren von unsachgemäßem umgang mit der einrichtung …)

war der herd quasi neu steht er vielleicht noch unter garantie und wenn kein herstellungsdefekt vorliegt , dann müsste meines erachtens der mieter für die kosten aufkommen, zumindest für ein teil der kosten.
war der herd aber schon älter und vor dem einzug der mieter vorhanden, dann wird es schwierig irgend ein verschulden des mieters nachzuweisen und der vermieter müsste eigentlich den herd austauschen, wobei er ja den herd selbst aussuchen und bezahlen kann.

Was versteht der mieter unter „anschlüsse“ ? sind das weitere installationen und müssen diese wirklich erneut werden werden ?

Gibt es bei ihnen einen vermieter-verband den man nach dem gültigen gesetz fragen könnte ?

mfG
Ulla

Hallo!
Herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Werden uns den Mietvertrag ansehen, vielleicht gibt es da noch einen Punkt, der uns helfen könnte.
Nochmal vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Kunze

Hallo

Erstmal herzlichen Dank für die schnelle Antwort, find ich super!
Ich habe in unserem Mietvertrag einen Absatz zur „Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume“ gefunden. Würde ihn dir (darf ich du sagen?) gern schicken. So wie ich das verstehe, muss der Mieter einen Teil bezahlen. Also:
Der Mieter übernimmt die Kosten für Kleinreparaturen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur den Betrag von 100€ zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und der dem Mieter entstehende jährliche Aufwand 8% der Jahresnettomiete bzw. maximal 300€ zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer nicht übersteigt. Die Kleinreparaturen beinhalten das Beheben von Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, Fenster- und Türverschlüssen, Rollläden sowie Heiz- und Kocheinrichtungen, Thermen, Kühlschränken und ähnlichen Einrichtungen.

Hatten bisher schon viel Ärger mit dieser Wohnung und bisher brav alles bezahlt. Diesesmal wollen wir einfach genauer hinterfragen, was wir zahlen müssen und was nicht…
Viele Grüße aus Bayern
Melanie Kunze

Hallo
Vielen Dank für die schnelle Antwort und für Ihre Hinweise. Werden der Sache nochmal genauer auf den Grund gehen.
Mit freundlichen Grüßen zurück
Kunze

Hallo Melanie,

na, da hatte ich doch den richtigen Riecher wegen einer eventuellen Klausel in euerem Vertrag.

Es handelt sich bei dem Passus um eine sog. Kleinreparaturklausel, die von dem Grundsatz, dass der Vermieter eigentlich alle Reparaturen alleine zu bezahlen hat, innerhalb gewisser Grenzen abweicht.
Soweit ersichtlich entsprechen die dort genannten Beträge und Höchstgrenzen der langjährigen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs; sie ist m.E. eindeutig wirksam.
Ich würde daher an deiner Stelle den Mieter auf diese Klausel bei Reparaturzusage hinweisen und ihm dann eine Rechnungskopie mit der Aufforderung zur Erstattung von 100 € zzgl. USt. zukommen lassen.
Ich wünsche dir viel Erfolg und verbleibe mit sonnigen Grüßen aus Stuttgarts Umgebung
Klaus

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mangels Detailkenntnis nur in einer groben Linie antworten:

Wenn die Küche mit einer funktionierenden EBK von Ihnen als Vermieter an die Mieter übergeben wurde und fest zur Wohnung gehört, dann liegt die Verantwortung dafür i.d.R. auch bei Ihnen als Vermieter.

Ausnahme: Wenn die Mieter vorsätzlich etwas beschädigt haben sollten, müssen die Mieter natürlich haften.

Wenn die Mieter fahrlässig (allgemeines Lebensrisiko) etwas beschädigt haben sollten an dem Herd, dann ggf. noch einmal das Gespräch suchen und ggf. das Ganze über Ihre oder die Haftpflichtversicherung der Mieter abwickeln.

Wenn der Herd repariert werden kann, dann müssen Sie als Vermieter das regeln, ein neuer Herd ist dann nicht nötig.

Es kommt aber, wie gesagt, auf die Einzelheiten des Falles an. Wenn es wirklich nur um den Herd geht, ist zu prüfen, wie alt der Herd bei Anmietung der Wohnung war. Es liegt in der Natur der Sache, dass Gebrauchsgegenstände ihr Lebensalter erreichen und auch einmal ausgetauscht werden müssen. Schließlich gilt ein Teil der Miete ja auch zur Reinvestierung in die Wohnung.

Auch kommt es auf das Niveau der Wohnung insgesamt an. In einer einfachen Wohnung ist vielleicht eine Reparatur noch angemessen, in einer gehobenen Wohn- und Preislage wohl eher nicht.

WICHTIG: Geht es nicht nur um den Herd, sondern ist das Mietverhältnis auch aus anderen Gründen schon oder ab jetzt zerrüttet oder zumindest sehr belastet, so sollten beide Seiten so ehrlich sein und erst die Beziehungsebene klären (klären lassen). Am besten ist natürlich ein faires Gespräch, das ggf. auch protokolliert wird - aber nur „ZDF = Zahlen, Daten, Fakten“ festhalten.

Keine Anfeindungen, Grobheiten etc.

Mit Höflichkeit und der Devise Leben und Leben lassen kommt man meistens weiter und lebt ruhiger. Denn es geht ja dann, wenn das Mietverhältnis belastet sein sollte, nicht nur um die Kosten für einen neuen Herd oder die Kosten für die Reparatur eines alten Herdes, es geht ja dann auch um ein gutes Mietklima. Dazu gehört, auch die Seite des anderen fair zu beachten und mit einzubeziehen, und nicht vom Schlechten, sondern erst einmal vom Guten auszugehen. Ein Mietverhältnis ist für beide Vertragspartner (Partner, nicht Gegner!) wichtig.

(Unnötiger) Streit sollte also m.E. vermieden oder möglichst rasch geklärt werden, denn auch das Nerven- und Zeitkonto kann man nicht uferlos überziehen.

Also, zusammengefasst: Auf der Sachebene ehrlich sein und die Fakten klären, auf der Beziehungsebne ebenso. Außerdem sich selbst klare Termine und Fristen setzen und dann auch einen Schlusspunkt.

Ich hoffe, mit dieser Anfrage genützt zu haben. Dies ist wie gesagt ein Hinweis auf der Fernsicht und nur abstrakt per E-Mail.

MfG, Skylla&Charybdis

Guten Morgen Klaus,
na das ist ja ein Ding.
Ich werd mich gleich mit dem Mieter bzw. der Hausverwaltung in Verbindung setzen und diesen Absatz erwähnen.
Bin gespannt auf die Reaktionen. Nochmals herzlichen Dank, hast uns sehr weitergeholfen.
Leicht schattige Grüße zurück aus der Nähe von München
Melanie