Hallo.
Ein Mieter wohnt in einer kleinen Wohnung, die mit Herd, Spüle, Kühlschrank etc. ausgestattet ist.
Hauptfrage ist, ob der Vermieter für die Herdreparatur (günstige Ware, Kochplatten mit Spüle) zuständig ist.
Weitere Fragen:
Der Vermieter meint, die Einliegerwohnung rechne sich für ihn nicht. Sie sei so klein (25 qm) und nun müsse er auch noch Reparaturen übernehmen (im Grunde ist noch mehr defekt / renovierungsbedürftig, davon weiß der V. aber nichts). Die Nebenkosten, Strom etc. sind im Mietpreis inbegriffen. Kann der Mieter irgendwo einsehen (Netz), wie hoch die Nebenkostenpreise im Schnitt sind, in der Region? Ist das also nur ein Spruch, weil ihm der Mieter nicht gefällt o.ä.?
Im Mietervertrag steht eine falsche qm-Angabe (40). Der Mietpreis ist aber insgesamt fast so hoch, wie der Schnitt im Mietspiegel, bei den dort angegebenen Angeboten (mit NK, Strom, Heizung). Evtl. geht der VM von den 40 qm aus.
Müssen vor dem Fenster wachsende Büsche, die Sicht und Lichteinlass beeinträchtigen, geschnitten werden (wenn der M. das will)? Vom Mieter oder Vermieter?
Dankesehr
Anwärter
Hallo.
Ein Mieter wohnt in einer kleinen Wohnung, die mit Herd,
Spüle, Kühlschrank etc. ausgestattet ist. Hauptfrage ist, ob der Vermieter für die Herdreparatur (günstige Ware, Kochplatten mit Spüle) zuständig ist.
Grundsätzlich der Vermieter. Allerdings kann sich aus dem Mietvertrag etwas anderes ergeben. Meist sieht eine sog. Kleinreparaturklausel vor, dass der Mieter solche Kosten übernimmt.
Weitere Fragen:
Der Vermieter meint, die Einliegerwohnung rechne sich für ihn
nicht. Sie sei so klein (25 qm) und nun müsse er auch noch
Reparaturen übernehmen (im Grunde ist noch mehr defekt /
renovierungsbedürftig, davon weiß der V. aber nichts). Die
Nebenkosten, Strom etc. sind im Mietpreis inbegriffen. Kann
der Mieter irgendwo einsehen (Netz), wie hoch die
Nebenkostenpreise im Schnitt sind, in der Region? Ist das also
nur ein Spruch, weil ihm der Mieter nicht gefällt o.ä.?
Kann niemand pauschal beantworten, das ist von vielen Einzelfaktoren abhängig. Oft hilft der Blick in die regionalen Angebote mit den dort genannten Nebenkosten.
Müssen vor dem Fenster wachsende Büsche, die Sicht und
Lichteinlass beeinträchtigen, geschnitten werden (wenn der M.
das will)? Vom Mieter oder Vermieter?
Der Vermieter, aber nur ausnahmsweise, also wenn der Wuchs wirklich unzumutbar sein sollte.
Ansonsten gilt in einem solchen Mietverhältnis mit einer Einliegerwohnung, dass der Mieter keinen Kündigungsschutz geniesst. Es ist also Vorsicht angebracht.
Dankesehr
Anwärter
Hallo
als Ergänzung zu dem was Bittermoon schon geschrieben hat.
Es gibt als ganz groben Anhaltspunkt auch sowetwas wie einen Betriebskostenspiegel, eine Statistik die idR den vorangegangenen Abrechnungszeitraum erfasst.
http://www.baulinks.de/webplugin/2009/0556.php4
Aber für die reellen Nebenkosten kann man damit kaum arbeiten, denn jedes Haus ist anders, jede Wohnung und vor allem jeder Mieter, der auch maßgeblich an den verbrauchten Resourcen beteiligt ist. Der Eine mag es kuschelig warm, der andere ist äußerst robust und schaltet zB die Heizung nie an.
Eine Wohnung darf max. 10% größer angegeben werden, als sie wirklich ist.
Weitere Fragen:
Der Vermieter meint, die Einliegerwohnung rechne sich für ihn
nicht. Sie sei so klein (25 qm) und nun müsse er auch noch
Reparaturen übernehmen (im Grunde ist noch mehr defekt /
renovierungsbedürftig, davon weiß der V. aber nichts).
Das wird kritisch. Das mag bei unschönen oder abgewohnten Dingen noch nichts ausmachen. Spätestens dann, wenn wirklich Mängel auftreten, die zu einem Schaden führen können, oder bereits ein Schaden besteht, dann muß der Mieter das dem VM melden, weil er sich, wenn sich der Schaden dadurch vergrößert, weil der Mieter diesen nicht gemeldet hat, sich schadenersatzpflichtig machen kann.
http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html
Ob der Mieter in allen Punkten intervenieren möchte, muß er selbst entscheiden und das in Relation zum fehlenden Kündigungsschutz setzen.
Gruß
Maja
Hallo,
danke für die Tipps.
Gruss Anwärter
Hallo,
hier scheint das Mietverhältnis mehr als angespannt zu sein.
@ Anwärter:
Ansonsten gilt in einem solchen Mietverhältnis mit einer Einliegerwohnung, dass der Mieter keinen Kündigungsschutz geniesst. Es ist also Vorsicht angebracht
Da hast Du so Recht, hier kann der Schuss komplett nach hinten los gehen.
Also Obacht !!!
Gruß
Wolfgang
Hi,
na, vielleichts ist es gar nicht so.
Es ist nichts passiert, weswegen das Verhältnis angespannt sein könnte.
VG
Anwärter