Herd defekt - wer bezahlt?

Hi,
ich habe eine Frage zum Mietrecht.

In einer Wohnung wurde bei einem Unfall aus Versehen die Frontscheibe zerschlagen.
Da die Reparatur nicht möglich ist, wird ein neuer Herd geliefert und eingebaut. Nun möchte die Wohnungsgesellschaft, dass die Kosten in Höhe von über 600€ vom Mieter getragen werden.
Dieser wohnt schon seit über 7 Jahre in der Wohnung und der Herd war schon beim Einzug gebraucht.

Im Mietvertrag gibt es keine Klausel, die diesen Fall abdeckt.

Darf die Wohnungsgesellschaft den vollen Preis vom Mieter verlangen und wie sollte dieser weiter vorgehen?

Vielen Dank für eure Antworten!

Frank

hallo.

In einer Wohnung wurde bei einem Unfall aus Versehen die
Frontscheibe zerschlagen.
Da die Reparatur nicht möglich ist, wird ein neuer Herd
geliefert und eingebaut.

das hat der vermieter selbst so entschieden?

Nun möchte die Wohnungsgesellschaft,
dass die Kosten in Höhe von über 600€ vom Mieter getragen
werden.

nachdem die wohnungsgesellschaft sich um ersatz gekümmert hat, nehme ich an, die küche ist mitvermietet (muß im mietvertrag stehen)?
dann haftet der mieter (nur) mit schadensersatz.

Darf die Wohnungsgesellschaft den vollen Preis vom Mieter
verlangen

schadensersatz muß eigentlich nur soweit geleistet werden, daß der zustand wiederhergestellt werden kann, „der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“ (§249 BGB).
dazu würde die anschaffung eines gebrauchten, funktionstüchtigen herdes genügen.

und wie sollte dieser weiter vorgehen?

der mieter sollte sich erstmal mit seiner haftpflichtversicherung in verbindung setzen.
wenn die zahlt, ist’s gut. wenn sie nur einen teil zahlt, wird sie das begründen und der vermieter wird hoffentlich diese begründung akzeptieren.
sonst wird das ganze wohl etwas komplizierter.

gruß

michael

hallo,

ergänzend zu der Antwort von Michaelt stellt sich mir hinsichtlich einer Versicherungsabsicherung folgende Fragen:

Was versteht man unter einem Unfall bei der eine Frontscheibe am Herd zerschlagen wurde ?

Gruß Merger

hallo.

In einer Wohnung wurde bei einem Unfall aus Versehen die
Frontscheibe zerschlagen.
Da die Reparatur nicht möglich ist, wird ein neuer Herd
geliefert und eingebaut.

das hat der vermieter selbst so entschieden?

Ja

Nun möchte die Wohnungsgesellschaft,
dass die Kosten in Höhe von über 600€ vom Mieter getragen
werden.

nachdem die wohnungsgesellschaft sich um ersatz gekümmert hat,
nehme ich an, die küche ist mitvermietet (muß im mietvertrag
stehen)?
dann haftet der mieter (nur) mit schadensersatz.

Die Küche wird im Mietvertrag mit aufgeführt.

Darf die Wohnungsgesellschaft den vollen Preis vom Mieter
verlangen

schadensersatz muß eigentlich nur soweit geleistet werden, daß
der zustand wiederhergestellt werden kann, „der bestehen
würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht
eingetreten wäre.“ (§249 BGB).
dazu würde die anschaffung eines gebrauchten,
funktionstüchtigen herdes genügen.

und wie sollte dieser weiter vorgehen?

der mieter sollte sich erstmal mit seiner
haftpflichtversicherung in verbindung setzen.
wenn die zahlt, ist’s gut. wenn sie nur einen teil zahlt, wird
sie das begründen und der vermieter wird hoffentlich diese
begründung akzeptieren.
sonst wird das ganze wohl etwas komplizierter.

Die Haftpflichtversicherung beinhaltet keine Elektrogeräte.

Was versteht man unter einem Unfall bei der eine Frontscheibe
am Herd zerschlagen wurde ?

Man könnte zum Beispiel gestolpert sein und mit einem harten Gegenstand die Scheibe zerschlagen haben.

Hallo frakoc,

die Haftpflichtvesicherung sollte Mietsachschäden beinhalten.

Die gemietete Küche (und somit auch der Herd) würde dann als Zeitwert entschädigt werden, wenn nicht Vorsatz vorliegt.

Fordert der VM den Neuwert des Herdes, übernimmt die Haftpflichtversicherung auch die Abwehr der überhöhten Forderung.

VG
Mela

Was versteht man unter einem Unfall bei der eine Frontscheibe
am Herd zerschlagen wurde ?

Man könnte zum Beispiel gestolpert sein und mit einem harten
Gegenstand die Scheibe zerschlagen haben.

Um welchen harten Gegenstand handelt es sich denn ?

Nach der bisherigen Schilderung kann man nicht erkennen,
ob sich der Schaden fahrlässig, grobfahrlässig oder vorsätzlich zugetragen hat.

Die Haftpflichtversicherung beinhaltet keine Elektrogeräte.

diese Aussage ist falsch, eine Privathaftpflicht beinhaltet Mietsachschäden.

Nur bei der Schilderung des Schadens könnte man an Vorsatz denken und dies ist natürlich nicht über die Privathaftpflicht abgedeckt.

Hi Mela,
die Versicherung sagt, dass Schäden an gemieteten Gebäuden oder Räumen versichert seien, die jedoch nicht für Schäden an

  • Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen
  • Elektro- und Gasgeräten
    gelte.

Der Mieter stand auf einer Leiter, um ein Regal an der vom Herd gegenüber liegenden Seite Wand anzubringen, ist gestolpert und hat im Fall mit der Bohrmaschine die Frontscheibe des Herdes zerschlagen.

Da würde dem fiktiven Mieter das Studium der Versicherungspolice bestimmt weiterhelfen.

vnA