Herd Gorenje E52103AW bestimmte Mängelgeräte trotzdem verkauft worden (günstigerer Preis)?

Guten Tag.

Mein Herd. Habe etwas festgestellt (ein bißchen zu den vorliegenden Details: ein E52103AW - das Gerät ist nicht meins. In Mietwohnung. Herd gehört dem Eigentümer. Also ist der E52103AW Gorenje, der Herd, nicht mein Eigentum). D. heißt zusammengefaßt: der Herd ist drin ist Wohnungsinventarbestandteil, ich weiß nicht, wo Eigentümergemeinschaft bzw. die Firma oder die zusammenarbeitenden Firmen, die durch die Vermieter Aufträge kriegen, die Wohnungen auszustatten, diesen Herd herhaben. Wo sie ihn bestellt haben. Er funktioniert halt nicht so, wie es z. B. gesunder Menschverstand und die Bedienungsanleitung (kriegt man online als PDF) sagen. Im Einzelnen (Ich vermute halt ein Mängelexemplar für günstigeren Preis):

Röhre: Thermostatfunktion auch bei Grill aktiv. Nicht normal.

Röhre: Ist sie in Betrieb, leuchtet aber die „Ein“-Leuchte nicht.

Fazit Verdrahtungsfehler, vielleicht eine Mängelserie. Billiger (?).

Was wissen die El.-Experten bitte? Danke.

urheberreste

Hallo!

Was willst Du damit aussagen ?

Das Vermieter oder Hausverwaltungen generell schlecht sind und ihren Mieter jeden Mist andrehen ?

Wenn ein mitgemietetes Gerät einen Defekt hat, bemängelt man das und verlangt Reparatur oder Ersatz.
Klare Sache.

Und bei Schwierigkeiten gibt’s auch mietrechtliche Möglichkeiten, dem nachzuhelfen (Stichworte Mietminderung oder Ersatzvornahme).

Anmerkung.

Es ist zwar völlig unüblich, dass der Grill (wenn der extra schaltbar ist) über den normalen Backofenthermostat abgeschaltet wird. Es kann aber einen extra Schutz geben, wo auch der Grill nach gewisser Zeit abschaltet !
Das mag der Grillfunktion abträglich sein, dient aber dem Schutz des Backofens vor Überhitzung an der Decke des Backraumes.

Dass die Kontrolllampe nicht brennt ist ein Fehler. Wenn es 2 Lampen gibt: „Ein“ und „Heizen ein“

Grundsätzlich sollte man aber die Anleitung zu Rate ziehen (was steht da drin, ist das Verhalten erwähnt oder ist es so beschrieben ?) bzw. den Hersteller-Kundendienst mal befragen.

MfG
duck313

Hallo duck313
Beim Lesen die Teile, die als nichtwichtiger Teil gekennzeichnet sind, überlesen (da sind Einfügungen wichtiger Teil - Anfang und wichtiger Teil - Ende), wenn Du Dich aufs technische und mietrechtliche hauptsächlich konzentrieren willst.
Da hast Du mich nicht ganz richtig verstanden, mit Verlaub :slight_smile: .
Die zwei Fehler WICHTIGER TEIL - ANFANG sind meiner Meinung nach kein Mist. Der Herd kann in dem Zustand noch verkauft (werden) WICHTIGER TEIL - ENDE werden. Gerade noch. Mist ist was anderes. WICHTIGER TEIL - ANFANG Manche Vermieter sind schwarze Schafe WICHTIGER TEIL - ENDE ; daß meiner zu ihnen gehört, ist nicht völlig ausgeschlossen. Behaupte ich einfach mal nach Gutsherrenart :slight_smile: .
Ich will also nicht sagen, die Immobilieneigentümer bauen Mist ein (ständig/grundsätzlich) in Wohnungen, sind unsozial so gesehen. Nein, das war es nicht. Ich habe eher in den ersten ca. 11-13 Zeilen mich in einer Weise ausgedrückt, die möglicherweise in großem Stil Überspitzung hat – mir eine provokative Ausdrucksweise erlaubt. Da habe ich aber nicht übern Kamm alle Vermieter schlecht machen, unsozial machen, wollen. Das kam vielmehr daher, daß ich die Eigentümergemeinschaft und vor allem die Hausverwaltung gut kenne und aus jahrzehntelanger Erfahrung weiß, daß es bei ihnen recht oft ganz schön durcheinander zugeht, gelinde ausgedrückt. Ist nur ein Detail am Rand, das nicht sehr beachtet zu werden braucht. Wenn es im Falle meiner Mietwohnung aber ausnahmsweise so ist, daß Ausschuß benutzt wurde, ist das schon eine Sauerei. Wenn. Es gibt schwarze Schafe. Ist so. Mir geht es dennoch schon WICHTIGER TEIL - Anfang hauptsächlich um die (technische) 'Stellungnahme’ In WICHTIGER TEIL - ENDE punckto Herd rein aus technischer Sicht und sonst nix. WICHTIGER TEIL - ANFANG
Die zwei Fehler sind kein extremes Sicherheitsrisiko (der beim Grill bestimmt nicht). Darum vermute ich ja, daß es eine 2. Wahl ist, die auf den Markt kommen darf. Allerdings verstößt die nicht leuchtende "on“-Kontrolleuchte (die gelbe) bei Backröhrenbetrieb, glaube ich, gg. die Vorschrift.
Wenn es Fehler sind, prangere ich sie an, wie Du bereits richtig vorschlägst.
Details nochmal:
Du fragst was die Gebrauchsanleitung aussagt. Ich habe aber schon geschrieben, daß Fehler 1 und Fehler 2 der Gebrauchsanleitung widersprechen. Zur Bedienungsanleitung kommt man so: gorenje-Homepage --> suchen --> Gebrauchsanleitungen --> E52103AW.
Fehler 1: das Gerät hat zwei Leuchten: gelb = on (= Betriebskontrolleuchte), rot = Thermostat ist auf Ein-Betrieb gesetzt (heizt). Der Fehler: Backröhre anmachen läßt die Betriebskontrolleuchte nicht leuchten, Kochplatten anmachen schon. Widerspricht der Anleitung.
Fehler 2: ich weiß schon, daß bei Grillbetr. ein Überhitzungsschutz aktiv ist oder bleibt. Es geht aber beim Fehler darum, daß der Thermostat aktiv bleibt. Widerspricht auch der Anleitung.
Die Frage ist: Sind es Fehler? Es sind Deiner Meinung nach Fehler, habe ich Dich richtig verstanden?
Zusammengefaßt: Erstens: Es ist möglich, daß der Eigentümer dieser Wohnung, um zu sparen, etwas defektes einbaut,
zweitens man beachte bitte noch einmal die neue genauere Fehlerbeschreibung hier – Drittens (!): das sind in Deiner Meinung Fehler, habe das richtig verstanden? Sind es Fehler? WICHTIGER TEIL - ENDE
Danke :slight_smile: !
urheberreste
PS:
Bitte beim Lesen die Teile, die als nichtwichtiger Teil gekennzeichnet sind, überlesen (da sind Einfügungen wichtiger Teil - Anfang und wichtiger Teil - Ende), wenn Du Dich aufs technische und mietrechtliche hauptsächlich konzentrieren willst.