Hallo allerseits,
zur Situation, ich bin vor ein paar Wochen in eine neue Wohnung gezogen, die mit ihrer Bruttokaltmiete im oberen Bereich des Mietspiegels liegt.
Wie es halt so ist, man bemerkt die kleinen Mängel in einer Wohnung erst nach ein paar Wochen wohnen und nicht direkt zum Übergabezeitpunkt. Also heißt es, sich mit Hausverwaltung herumzuschlagen.
zu den zwei Punkten:
Der Herd wurde laut Rechnung im August 1990 gekauft, die Platten sind mittlerweile ziemlich verrostet - in der einen haben sich bereits Löcher eingefressen - alllerdings funktionieren Sie noch. Also habe ich es der Hausverwaltung gemeldet, die schicken mir einen Techniker vorbei, der natürlich an seine eigene Tasche denkend, ein Angebot für das Auswechseln der einen Platte macht, da ja physikalisch noch alles funktioniert.
Meine Frage demnach, gibt es irgendwelche Alter für Herde nach denen diese gewechselt werden müssen und ist es zumutbar in einer Wohnung mit einer relativ hohen Bruttokaltmiete so ein olles Stück drinstehen zulassen?
Die Innentüren wurden laut einer Aussage eines Malerfreundes nur mit Innenfarbe gestrichen und nicht lackiert, d.h. bei dem kleinsten Stoß platzt alles ab. Die Wohnung ist vor 5-6 Jahren sanierter Altbau und meines Erachtens, da es nur eine Farbschicht gibt, wurde bereits bei der Sanierung vergessen, die Türen zu lackieren. Kann man daher irgendwelche Ansprüche geltend machen, dass die Türen noch lackiert werden müssen? Es ist mir auch klar, dass an sich die Innentüren Mietersache sind, aber im Endeffekt fehlt ja hier so zusagen die Grundlage.
Vielen Dank im vorraus für Ihre/Eure Hilfe
Manuel
Hallo Manuel,
Wie es halt so ist, man bemerkt die kleinen Mängel in einer
Wohnung erst nach ein paar Wochen wohnen und nicht direkt zum
Übergabezeitpunkt. Also heißt es, sich mit Hausverwaltung
herumzuschlagen.
zu den zwei Punkten:
Der Herd wurde laut Rechnung im August 1990 gekauft, die
Platten sind mittlerweile ziemlich verrostet - in der einen
haben sich bereits Löcher eingefressen - alllerdings
funktionieren Sie noch. Also habe ich es der Hausverwaltung
gemeldet, die schicken mir einen Techniker vorbei, der
natürlich an seine eigene Tasche denkend, ein Angebot für das
Auswechseln der einen Platte macht, da ja physikalisch noch
alles funktioniert.
Meine Frage demnach, gibt es irgendwelche Alter für Herde nach
denen diese gewechselt werden müssen und ist es zumutbar in
einer Wohnung mit einer relativ hohen Bruttokaltmiete so ein
olles Stück drinstehen zulassen?
Die Wohnung wurde besichtigt. Der Herd war vorhanden. Was hindert den Mieter, dass er sich um die Funktionsfähigkeit der Geräte kümmert und vor Vertragsabschluss die Mängelbeseitigung vereinbart ? Ich würde eine Anerkennung als Vermieter zurückweisen und den Mieter darauf verweisen, dass er bei Mietvertragsabschluss und bei Wohnungsbesichtigung keinen der jetzt genannten Mängel erklärt hat. Es kann hier zwar eine Reparatur erforderlich werden, jedoch wird der Mieter keinerlei Mietminderung geltend amchen können. Da jedoch wohl Kleinreparaturen vereinbart sind, könnte der Mieter unter gewissen Voraussetzungen herangezogen werden.
Die Innentüren wurden laut einer Aussage eines Malerfreundes
nur mit Innenfarbe gestrichen und nicht lackiert, d.h. bei dem
kleinsten Stoß platzt alles ab. Die Wohnung ist vor 5-6 Jahren
sanierter Altbau und meines Erachtens, da es nur eine
Farbschicht gibt, wurde bereits bei der Sanierung vergessen,
die Türen zu lackieren. Kann man daher irgendwelche Ansprüche
geltend machen, dass die Türen noch lackiert werden müssen? Es
ist mir auch klar, dass an sich die Innentüren Mietersache
sind, aber im Endeffekt fehlt ja hier so zusagen die
Grundlage.
Nein, der Schaden wird der Mieter am Ende tragen.
Gruss Günter