Hallo leibe Rechtspäbste,
ich hätte heute mal wieder einen recht fiktiven Fall: Herr Aal hat eine Wohnung gemietet, in deren Küche ein E-Herd und eine Spülmaschine mit gemietet wurde. Nun ist Miss Bee bei Herrn Aal zu Besuch, will (ohne Auftrag) einen Topf vom Herd nehmen, verbrennt ich die Finger und lässt den Topf los, so dass dieser aufs Cerankochfeld fällt und dieses zerbricht.
Wer haftet für den Schaden? Die Haftpflichtversicherung von Miss Bee, die Haftpflichtversicherung von Herrn Aal oder die Hausratversicherung von Herrn Aal?
Und gleich noch ne Frage: die mit gemietete Spülmaschine von Herrn Aal ist kaputt, wer muss die Reparatur zahlen, der Mieter oder der Vermieter?
Ich danke euch jetzt schon sehr für alle Antworten
Wer haftet für den Schaden? Die Haftpflichtversicherung von Miss Bee, die Haftpflichtversicherung von Herrn Aal oder die Hausratversicherung von Herrn Aal?
?
KA, würde mich aber auch interessieren.
Und gleich noch ne Frage: die mit gemietete Spülmaschine von Herrn Aal ist kaputt, wer muss die Reparatur zahlen, der Mieter oder der Vermieter?
Das weiß ich. Der Vermieter natürlich, außer Herr Aal hat sie durch unsachgemäßen Gebrauch zerstört.
Gegenfrage:
Wieso heißt der Mieter eigentlich Herr Aal?
Wer haftet für den Schaden? Die Haftpflichtversicherung von
Miss Bee, die Haftpflichtversicherung von Herrn Aal oder die
Hausratversicherung von Herrn Aal?
Da würde ich Herrn Aal ganz warm eine Kontaktaufnahme mit der Hausratversicherung ans Herz legen. Die zahlt nämlich den Neuwert, im Unterschied zur Haftpflicht.
Gruß
loderunner
Wer haftet für den Schaden? Die Haftpflichtversicherung von
Miss Bee, die Haftpflichtversicherung von Herrn Aal oder die
Hausratversicherung von Herrn Aal?
Da würde ich Herrn Aal ganz warm eine Kontaktaufnahme mit der
Hausratversicherung ans Herz legen. Die zahlt nämlich den
Neuwert, im Unterschied zur Haftpflicht.
Da wird Herr Aal allerdings Pech haben, denn die Hausratversicherung wird den Schaden ablehnen.
Allerdings könnte Herr Aal den Schaden seiner Glasversicherung melden,
denn ein zersprungenes Cerankochfeld ist darüber abgesichert.
Da wird Herr Aal allerdings Pech haben, denn die
Hausratversicherung wird den Schaden ablehnen.
Allerdings könnte Herr Aal den Schaden seiner Glasversicherung
melden,
denn ein zersprungenes Cerankochfeld ist darüber abgesichert.
und die ist - oh Wunder! - meist in der Hausratversicherung enthalten oder eine Zusatzpolice dafür.
Gruß
loderunner
Da wird Herr Aal allerdings Pech haben, denn die
Hausratversicherung wird den Schaden ablehnen.
Allerdings könnte Herr Aal den Schaden seiner Glasversicherung
melden,
denn ein zersprungenes Cerankochfeld ist darüber abgesichert.
und die ist - oh Wunder! - meist in der Hausratversicherung
bis Anfang der achtziger waren die einfach-verglasten Scheiben in der Hausratversicherung enthalten.
Bei Vertragsbedingungen ab ca. 1988 nur noch über eine Zusatzversicherung (Glasversicherung).
Für 2-fach bzw. Mehrfachverglasungen musste schon immer eine Zusatzversicherung (Glasversicherung) abgeschlossen werden.
enthalten oder eine Zusatzpolice dafür.
Gruß
loderunner