Hallo leibe Rechtspäbste,
ich hätte heute mal wieder einen recht fiktiven Fall: Herr Aal hat eine Wohnung gemietet, in deren Küche ein E-Herd und eine Spülmaschine mit gemietet wurde. Nun ist Miss Bee bei Herrn Aal zu Besuch, will (ohne Auftrag) einen Topf vom Herd nehmen, verbrennt ich die Finger und lässt den Topf los, so dass dieser aufs Cerankochfeld fällt und dieses zerbricht.
Wer haftet für den Schaden? Die Haftpflichtversicherung von Miss Bee, die Haftpflichtversicherung von Herrn Aal oder die Hausratversicherung von Herrn Aal?
Und gleich noch ne Frage: die mit gemietete Spülmaschine von Herrn Aal ist kaputt, wer muss die Reparatur zahlen, der Mieter oder der Vermieter?
Ich danke euch jetzt schon sehr für alle Antworten
Leo