Ich habe bereits alle meine elektroherd selbst angeschlossen und hatte nie ein Problem, nun bin ich in eine alte wohnung gezogen und will den Herd anschließen ( Der Herd hat die normalen Starkstromnanschlüsse ( gelb/grün, 2 x schwarz, braun, blau ) aber in der Wand finde ich nur ein schwarzen, einen braunen ( glaube ich ) sowie eine Brücke. Wie muß das angeschlossen werden ? Ich könnte auch ein Foto der aufgeschraubten Dose an der Wand zuschicken.
Lieben Gruß
Michael
Hallo,
wenn echt nur zwei Adern in der Dose sind, dann würde ich als Elektriker den Anschluss verweigern.
Sollte die von dir genannte „Brücke“ bedeuten, dass da noch andere Adern sind, dann würde ich messen und unter gewissen Umständen einen Anschluss in Erwägung ziehen.
Ich befürchte, dass die Dose keinen Drehstrom führt. Das wäre dann aber Schade.
Du solltest unbedingt ein Foto machen und irgendwo hochladen.
Schau auch mal auf deinen Zähler: Da steht normalerweise drauf, ob es Drehstrom oder Wechselstrom in der Wohnung gibt.
Hallo,
Hier ist ein Bild downloadbar:
Das sieht ganz schlecht aus. Hier scheint es sich nämlich noch um eine uralte Zweidrahtinstallation mit nur einem Außenleiter PEN zu handeln. Die grüngelbe Brücke, die man sieht, dient der Auftrennung zu PE und N. Daraus folgen aber diverse technische Risiken, weshalb das so in der Neuerrichtung schon längst nicht mehr zulässig ist („Klassische Nullung“). Hier einen echten Fachmenschen zu finden, der den Herd anschließt, halte ich für unwahrscheinlich.
Ich vermute mal, dass in der Wohnung ein Gasanschluss existiert und ursprünglich mit Gas gekocht wurde.
MfG,
Marius
Hallo!
Das sieht doch nach einer 2-adrigen Leitung aus,zwar werden es mehr als 1,5 mm² Adern sein,aber es ist 1-phasiger Wechselstrom.
Schaue doch auf die zugehörige Sicherung,was steht da drauf , 20 A, 25 A ?
Damit kann man auch einen Herd betreiben,evtl. etwas eingeschränkt,weil nicht alles gleichzeitig an sein darf,aber es geht und läuft so in tausenden Haushalten.
Bedenklicher ist die Brücke,sie besagt es gibt keinen mitgeführten Schutzleiter,sondern man wandte hier die Nullung an (N-Leiter ist hier ein PEN-Leiter,der beide Funktion übernimmt,Betrieb-Rückleiter und Schutzleiter.
Zentraler FI-Schutz wäre nicht möglich.
Auch wenn ich hier eins auf den Deckel krieg,hilfsweise würde ich die Brücke entfernen und einen separaten Schutzleiter(NYM-J 1x 2,5 mm² z.B.) heranführen(woher,wird man sehen). Wenn vom Sicherungskasten,dann könnte man natürlich auch eine neue Zuleitung 5 x 2,5 mm² verlegen,was die Methode der Wahl wäre.
Aufputz auf Fußleistenhöhe im Kanal,ist das schnell gemacht und sieht auch nicht besonders übel aus. Hauptsache der Si-Kasten hat noch Platz für 3 neue Automaten oder Schraubsicherungen.
Sonst ist man ja schnell bei einer Fast-Komplettsanierung.
mfg
duck313
Es ist eine 20 A Sicherung und ich wollte einen normalen Herd mit Ceranfeld ( 4 Felder ) anschließen.
Ich habe bereits mehrere Bilder im Netz finden können die ähnlich angeschloßen sind und weiß nun auch wie man das anschließen müßte, aber was kann passieren wenn ich das angeschlossen habe und alle 4 Felder bentutze und mir zusätzlich einen Storch im Bachofen brate?
Ja mit dem Gasanschluß ist möglich, aber diesen gibt es nun nicht mehr und die anderen im Haus kochen ja auch…kann ich das also anschließen ?
Hallo!
rechne doch mal:
20 A x 230 V = 4600 W, also das ist das Maximum,kurzzeitig etwas überlastbar.
Damit kann man durchaus kochen und backen, Backofen 2000 W, Kochstellen von 1000 bis 2000 W je nach Größe.
Wenn Elektriker die genaue Stärke/Länge der Leitung nachmisst,dann könnte man evtl. sogar auf 25 A erhöhen = ca. 6 kW (das wäre OK).
MfG
duck313
hi
Ein klares , deutliches NEIN !
Da muss ein Elektriker her und vom Unterverteiler ein neues Kabel zum Herd legen .
gruss
Toni
Herdanschluss? - Nein, ein schlechter Scherz!
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Du hast keinen Drehstrom, sondern nur Wechselstrom.
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Du hast keinen Schutzleiter, sondern nur „klassische Nullung“
Bei klassischer Nullung in Verbindung mit einem höchtsgradig belasteten Neutralleiter bei einem nur an Wechselstrom betriebenen Elektroherd werde ich mich niemals dazu überreden lassen, da einen Herd anzuschließen.
Du hast eine über 40 Jahre alte Installation vorliegen - Renovierungsstau hoch drei.
Du bist gerade am EINZIEHEN? Unfassbar. Sowas gehört renoviert, bevor man es wieder vermietet. Und zwar hätte man schon vor 25 Jahre ernsthaft renovieren müssen.
Ich empfehle dir, solange erstmal mit einem 2fach Kochfeld zu kochen.
Ich würde das allerdings während des Kochens nicht anfassen. Damit meine ich aber nicht „wegen Hitze“ sondern wegen Stromschlaggefahr.
Hallo!
Hallo Duck!
Bedenklicher ist die Brücke,sie besagt es gibt keinen
mitgeführten Schutzleiter,sondern man wandte hier die Nullung
an (N-Leiter ist hier ein PEN-Leiter,der beide Funktion
übernimmt,Betrieb-Rückleiter und Schutzleiter.
Zentraler FI-Schutz wäre nicht möglich.
Ja, so seh ich das auch. PE und N als PEN!
Schutzleiter(NYM-J 1x 2,5 mm² z.B.) heranführen(woher,wird man
sehen).
Da willst Du jetzt einen PE von einem Laien heranführen?
Das finde ich sehr bedenklich!
Da muß ein Fachmann die Einspeisung prüfen. Das Ergebnis wird wohl sein: Neue Zuleitung!
Mit freundlichen Grüßen
Dino
Herdanschluß Altbau klassische Nullung
hallo Michael
habe alles bis hier gelesen und das Foto gesehen
Ich weiss nicht, warum die Foristen hier gerade so einen Wind machen wegen der klassischen Nullung
Dann weise ich dich vorsorglich mal darauf hin, daß die klassische Nullung - also die alte 2-adrige Verlegung - noch in millionen Altbauten Standard ist und SELBSTVERSTÄNDLICH VON DEN BETRIEBEN AUCH NOCH ANGESCHLOSSEN WIRD!
Ich glaube nicht, daß es wirklich viele seriöse Betriebe gibt, die so einen STANDARDANSCHLUSS verweigern.
Es gibt auch keine begründeten Bedenken dagegen, denn von einem Fachbetrieb angeschlossen, ist der Betrieb des Herdes sicherer als jedes andere elektrische Gerät in der Wohnung.
DA DIESER ALS EINZIGE LEITUNG IN DER GANZEN WOHNUNG EINEN GRÖSSEREN QUERSCHNITT HAT!
Allerdings ist es nicht ratsam zu versuchen, den Anschluss selbst durchzuführen! Wegen dem Altbauzustand und den ganz allgemeinen typischen Gefahren der klassischen Nullung sind vor dem Anschluss deines Herdes sorgfältige Messungen von einer ausgebildeten Fachkraft durchzuführen, die die Messergebnisse auch richtig interpretieren kann
Übrigens sieht es auf dem Foto nach 4qmm-Adern aus. Das war auch Standard zu der Zeit.
Mit einer 25er Sicherung (vorher die Leitung vermessen lassen!) lässt sich der Herd ziemlich alltagstauglich betreiben.
Augenzwinker - man hat nämlich EHER NICHT SO OFT alle 4 Platten und den Backofen ÜBER LÄNGERE ZEIT auf Volllast
Gruss Schorsch
Herdanschluß Altbau 2x2,5qmm
Übrigens sieht es auf dem Foto nach 4qmm-Adern aus. Das war
auch Standard zu der Zeit.
Hab mir das Foto nochmal angecshaut.
Es ist kein 4qmm Kabel sondern nur 2x2,5qmm
Damit wirds eng für den Herdanschluss
Es geht (nach Vermessen der Leitung) im Regelfall nur eine 20er Sicherung und der Betrieb ist sehr eingeschränkt möglich
Es lassen sich also nur 2 Platten oder der BO und eine Platte DAUERHAFT mit Volllast einschalten. Oder alle mit Teillast
Früher wurde ein Kabel 2,5qmm mit 25A abgesichert, glaub aber nicht, daß das heute noch viele Firmen wagen
sorry
Guten Tag,
Also einmal kann das kein 4mm2 Kabel sein, da die Adern nicht doppelt in die klemmen passen würden. Denn die klemmen in einer herdansxhlussdose sind für 2,5mm2 ausgelegt
Nach 2,5 mm2 sieht es auch nicht aus. Ich tippe sehr stark auf 1,5mm2 welches maximal mit 16A abgesichert werden darf. (Steht Au h extra auf jedem Herd drauf)
Dazu kommt natürlich das ein fest angeschlossenes Gerät nur von einer Person mit entsprechender abgeschlossener Ausbildung abgeschlossen werden darf.
Hinzu komm:
Da seit dem 1.5.1973 nunmehr 30 Jahre vergangen sind, fallen diese Anlagen auch nicht mehr unter den Bestandsschutz, d. h., daß Anlagen mit klassischer Nullung spätestens bei Mieterwechsel zwingend erneuert werden müssen. Wohnungen mit alter Elektrik, die noch eine klassische Nullung haben, dürfen in diesem Zustand nicht mehr neu vermietet werden.
Daher wird auch kein Elektriker diesen Herd anschließen.
und wo drückt dich sonst noch der Schuh? Ist das Bier gerade aus?
Nicht wirklich. Denn ich trinke nicht aber so ist die Sachlage.
von welchem Land berichtest du?
möglicherweise liegt da der Irrtum
falls DE, ist deine Antwort, was die klassische Nullung betrifft, völlig falsch!
Der Frager hat jetzt genau 2 Meinungen
- ja, ist erlaubt
- nö, ist verboten
aber nur eine Antwort kann richtig sein
wie soll der Frager, der ja Laie ist, die Antworten unterscheiden können?
Wenn jetzt jeder Depp hier so selbstbewusst wie du seine Meinung verbreitet, dann können wir das Forum auch gleich einstellen, weil kein Frager mehr Gewinn aus den Antworten ziehen kann
Falls du dein Geschreibsel nicht belegen kannst, lass es in Zukunft bleiben
ich kopiere einfach mal der einfachheit halber.
es ist zu beachten wer den text geschrieben hat oder besser gesagt in welchem Verein der Autor vertreten ist.
Haftung des Vermieters bei alter Elektrik
Immer wieder ergeben sich Fragen im Bereich der Haftung bei Mietwohnungen mit alter Elektrik. Für die technischen Anforderungen ist der VDE (Verein Deutscher Elektriker) verantwortlich, der die technischen Normen und Anforderungen festlegt.
Seit 1997 ist eine regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen gesetzlich gefordert. Bei privat genutzten Räumen ist dies alle vier Jahre, bei gewerblich genutzten Räumen, die der BGV A2 unterliegen, alle zwei Jahre. Den technischen Inhalt und Umfang der Prüfungen legt VDE 0100 Teil 610 fest.
Gerade bei Altbauten bestehen häufig bedenkliche Mängel der elektrischen Anlage, so fehlt z. B. der mindestens für das Bad vorgeschriebene Fehlerstromschutzschalter (RCD, früher FI-Schutzschalter genannt). Außerdem findet man in Altbauten hin und wieder noch die sogenannte „klassische Nullung“. Hierbei gibt es keinen separaten Schutzleiter, in der Steckdose sind Schutzleiter und Neutralleiter gebrückt. Lampenauslässe haben oftmals überhaupt keinen Schutzleiter, auch bei Herdanschlüssen fehlt er gelegentlich. Aus verschiedenen Gründen ist diese Art der Installation seit 1.5.1973 verboten. Ebenso ist seit dem 1.5.1984 ein RCD mit einem Auslösestrom von maximal 30 mA für Räume mit Dusche oder Badewanne zwingend vorgeschrieben.
Da seit dem 1.5.1973 nunmehr 30 Jahre vergangen sind, fallen diese Anlagen auch nicht mehr unter den Bestandsschutz, d. h., daß Anlagen mit klassischer Nullung spätestens bei Mieterwechsel zwingend erneuert werden müssen. Wohnungen mit alter Elektrik, die noch eine klassische Nullung haben, dürfen in diesem Zustand nicht mehr neu vermietet werden.
Während das Nachrüsten eines RCD noch mit verhältnismäßig wenig Aufwand zu bewerkstelligen ist, kann die Generalsanierung der Elektrik deutlich aufwendiger werden, insbesondere dann, wenn die alten Leitungen fest unter Putz verlegt wurden und nicht in Leitungsrohren. Für das Nachrüsten eines RCD ist das Vorhandensein eines separaten Schutzleiters zwingende Voraussetzung, d. h., Anlagen mit klassischer Nullung müssen erst mit einem Schutzleiter versehen werden.
Aber auch bei Wohnungen mit Bestandsmietern ist der Vermieter in der Haftungspflicht. Unwissenheit schützt vor Haftung nicht. Ein Vermieter haftet auch dann für entstandene Schäden, wenn er sich auf Unkenntnis der technischen Vorschriften oder den Zustand der elektrischen Anlage beruft. So will es das Gesetz. Prüfung, Haftung und Beweislast des Vermieters bei Stromschäden wurden schon in verschiedenen Gerichtsurteilen bestätigt.
So kann bei einem Stromunfall auch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Vermieter wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung einleiten. Kann der Vermieter nicht die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlage nachweisen, so kommt es im Regelfall zu einer Verurteilung.
Auch ein Sachversicherer kann bei alten Anlagen oder bei fehlendem Nachweis der regelmäßigen Überprüfung seine Versicherungsleistung verweigern. Besonders kritisch ist dies nicht nur bei Haftpflichtversicherungen, sondern vor allem auch bei Brandschutzversicherungen. Falls durch eine alte Elektrik ein Brand verursacht wurde, und der Vermieter kann nicht die vorgeschriebene regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlage nachweisen, so kann dies empfindliche Vermögensschäden nach sich ziehen, wenn die Versicherung ihre Möglichkeit nutzt und die Leistung verweigert.
Auch beim Mieterwechsel wird dringend empfohlen, eine Überprüfung der elektrischen Anlage durch einen Fachbetrieb durchführen zu lassen. Hin und wieder neigen Mieter dazu, unsachgemäße Umbauten der Elektrik vorzunehmen und dies beim Auszug nicht mehr in den Ursprungszustand zurückzuführen. Selbst der Austausch eines Schalters gegen einen Dimmer kann zur Gefahr werden, wenn dies unsachgemäß geschieht.
Trifft ein Elektriker - z. B. im Rahmen einer Überprüfung, Reparatur, Umbau oder Erweiterung - auf eine Anlage, die nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht, so ist er dazu verpflichtet, den Betreiber (also bei Mietwohnungen den Eigentümer bzw. Vermieter) darauf hinzuweisen, daß die Anlage nicht mehr den Anforderungen entspricht. Erkennt der Elektriker eine Gefahr im Verzug, so ist er berechtigt, die Anlage sofort stillzulegen, bis der Mangel behoben ist. Gefahr im Verzug ergibt sich z. B. bei zerbröselnden Isolierungen oder bei Schmorstellen an Kabeln bzw. Leitungen oder Verteilungen. Ist die Anlage noch in klassischer Nullung ausgeführt, ist eine Erweiterung inzwischen sowieso nicht mehr zulässig, hier ist nur noch eine Generalsanierung erlaubt.
Besonders kritisch ist die Situation im Bundesbeitrittsgebiet. Hier wurden teilweise über den 1.5.1973 hinaus Anlagen mit klassischer Nullung errichtet, manchmal sogar unter Verwendung nicht zugelassener Materialien. So kommt es dort öfter vor, daß auch später errichtete Objekte nicht den Anforderungen genügen und dementsprechend umgerüstet werden müssen.
Oftmals genügt ein Blick in den Sicherungskasten, um sich einen groben Überblick zu verschaffen. Findet man im Sicherungskasten einen etwa 70 mm breiten Einsatz mit der Bezeichnung „RCD“ oder „FI-Schutzschalter“, sieht es schon mal gut aus. Vorgeschrieben ist ein RCD mit 30 mA Auslösestrom, auf dem RCD ist dieser Wert vermerkt (I delta n 30 mA bzw. 0,03 A). Höhere Werte sind nicht zulässig, vor 1984 wurden gelegentlich auch RCDs mit Auslösewerten bei 100 mA (0,1 A) bzw. 500 mA (0,5 A) eingesetzt. Diese müssen ausgetauscht werden. Ebenso besitzt der RCD eine Test-Taste, beim Drücken derselbigen muß er auslösen.
Ist im Sicherungskasten kein RCD vorhanden, so gibt es die Möglichkeit, daß im Bad eine Steckdose mit eingebautem RCD vorhanden ist. Diese erkennt man daran, daß sie am Rand einen Taster „Test“ sowie einen Hebel haben. Es genügt den derzeitigen Anforderungen, wenn im Bad ein solches Gerät an jeder Steckdose vorhanden ist bzw. alle Steckdosen im Bad über den RCD in einer Steckdose mitgesichert sind.
In Alarmbereitschaft sollte man versetzt werden, wenn bei Lichtauslässen (z. B. an der Decke) nur zwei Leitungen zu sehen sind, in der Regel in den Farben schwarz und grau. Ist kein grün-gelb isolierter Leiter zu sehen, so kann man davon ausgehen, daß das Objekt noch in klassischer Nullung ausgeführt ist und einer Generalsanierung bedarf. Eine Neuvermietung dieses Objektes ist dann nicht mehr zulässig.
In jedem Fall sollten Sie spätestens beim Mieterwechsel einen Fachbetrieb hinzuziehen und eine Überprüfung nach VDE 0100 Teil 610 durchführen lassen.
Roland Müller, Mitglied im VDE
Peter Konrad, vereidigter Sachverständiger beim VdS
man merkt übrigens auf Punkt und Komma, was von dir geschrieben und was aus einem Zeitungsartikel kopiert ist
Du wirst es nicht glauben, aber ich hab mir den GESAMTEN Artikel grad durchgeschmökert
Der Artikel ist in den weitesten Teilen Allgemeinwissen der Elektriker,
aber in genau den Punkten falsch, auf die du dich weiter oben beziehst :
Seit 1997 ist eine regelmäßige Überprüfung der elektrischen
Anlagen gesetzlich gefordert. Bei privat genutzten Räumen ist
dies alle vier Jahre, bei gewerblich genutzten Räumen, die der
BGV A2 unterliegen, alle zwei Jahre.
falsch! Gewerbliche Anlagen müssen alle 4 Jahre geprüft werden und in privat vermieteten Räumen ist dies zwar in der Planungsphase, aber eben genau NICHT vorgeschrieben, sondern Wunschdenken der Planer!
Da seit dem 1.5.1973 nunmehr 30 Jahre vergangen sind, fallen
diese Anlagen auch nicht mehr unter den Bestandsschutz, d. h.,
daß Anlagen mit klassischer Nullung spätestens bei
Mieterwechsel zwingend erneuert werden müssen. Wohnungen mit
alter Elektrik, die noch eine klassische Nullung haben, dürfen
in diesem Zustand nicht mehr neu vermietet werden.
völliger Schwachsinn!
Das ist eine freie Erfindung. Für die Leser eine gefährliche - evtl. SEHR KOSTENSPIELIGE Falschaussage
… Ist die Anlage noch in klassischer Nullung
ausgeführt, ist eine Erweiterung inzwischen sowieso nicht mehr
zulässig, hier ist nur noch eine Generalsanierung erlaubt.
falsch formuliert! total falsch!
ab dem Punkt der Erweiterung muss 3-adrig ausgeführt werden, den neuen Normen entsprochen werden
… so kann man davon
ausgehen, daß das Objekt noch in klassischer Nullung
ausgeführt ist und einer Generalsanierung bedarf. Eine
Neuvermietung dieses Objektes ist dann nicht mehr zulässig.
Phantasie
wer schreibt sowas? Es entspricht weder der Rechtslage, noch irgendwelchen Normen noch der Realität!
Das ist GEFÄHRLICHER Schwachsinn, der die Leser deines Artikels RICHTIG viel Geld kosten kann und natürlich ins finanzielle Verderben schickt!
Roland Müller, Mitglied im VDE
Peter Konrad, vereidigter Sachverständiger beim VdS
der Diekmann. Der von der BILD-Zeitung
jetzt weiss ich wenigstens wo der Wind herweht. Du bist einer Zeitungsente aufgesessen, aber du bist jedenfalls KEIN Fachmann!
Ich kann hier nur beten, daß die Leser - wenn das überhaupt einer liest - es besser beurteilen können und sich, bevor sie ein Rechtsverfahren wegen diesem Pamphlet beginnen, eigenen Rat einholen.
Sonst wird das für den Betroffenen nämlich sehr sehr teuer.
Oder der Ruin
hab deine Quelle mal über gugel gesucht und gefunden (ist auch nicht schwer)
http://forum.electronicwerkstatt.de/phpBB/Elektroins…
man beachte besonders die Reaktion der dort ansässigen Fachleute:
"Bullshit"
es wäre besser, du veröffentlichst hier nichts mehr. Der Schaden ist groß genug
MOD: wäre es nicht besser, den unsinnigen Teil-Strang zu löschen? So wird das sonst immer wieder über Gugel weiterverbreitet