Herdplattenring gesprungen - wie zu reparieren?

Hallo,
mir ist neulich der Ring, der aussen um die Herdplatte liegt, gesprungen.
Jetzt weiss ich nicht genau, ob es sicher ist, die Herdplatte noch zu benutzen. Gehen tut sie. Aber ich will kein Risiko eingehen und lass sie vorerst aus.
Das geht aber nicht für immer.
Deswegen hier die Frage: wen frag ich, wie man das repariert? Elektriker oder Läden, die Herde verkaufen? Wieviel würde das wohl ungefähr kosten? Ich hab echt keine Ahnung.

Und noch dazu: ich wohne in einer Mietwohnung - muss dann mein Vermieter die Reparatur zahlen, oder ich? Er sagt, ich muss. Andere sagen mir, er muss. Ich weiss nicht so recht weiter.

Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich hab ja schon ein bisschen in anderen ähnlichen Beiträgen gestöbert, aber keiner hat so ganz meine Problematik, deswegen mache ich eine eigene Fragerunde auf.

Also, schon mal im Vorraus vielen Dank,
bloody_venus

PS: Da dies mein erster Eintrag auf wer-weiss-was ist, bin ich mir nicht sicher, ob ich die Frage an der richtigen Stelle gestellt habe. Wenn nicht, tut mir das leid und es wäre nett, wenn mir jemand sagt, wo sie besser aufgehoben wäre.

Hallo !

Das sind die sog. Überfallringe aus Edelstahl um die guten,alten Kochplatten aus Gußeisen.
Die kann man nicht ersetzen,sie sind an der Kochplatte dran.
Deshalb ersetzt man die Kochplatte komplett.

Der Überfallring verhindert,daß Wasser vom Überkochen ins Herdinnere läuft,was dort zu Schäden und Kurzschluß führen könnte.

Der Ersatz ist für den Elektriker oder Kundendienstler kein Problem. Auch die Kosten sollten sich in Grenzen halten (100€ kpl. muß man schon rechnen).

Wer trägt diese Kosten ? Mieter oder Vermieter ?
Herd ist mitgemietet,dann ist grundsätzlich der Vermieter zuständig.
Er kann im Mietvertrag eine bestimmte jährliche Summe für sogenannte „Kleinreparaturen“ dem Mieter auferlegen. Bis zu der vereinbarten Summe muß der Mieter es selbst tragen. Wichtig:
Ist die Reparaturrechnung höher als dieser Betrag,muß der Vermieter
die Gesamtsumme zahlen,nicht etwa nur den überschießenden Betrag.
Es ist also keine Selbstbeteilung !
Reparaturauftrag soll aber stets über den VM erfolgen.

Näheres zu der Vertragsregelung weiss jeder Mieterverein oder die Verbraucherberatungsstelle,ein Anwalt sowieso.

MfG
duck313

dankeschön!
das hilft mir auf jeden fall weiter ^^