Hergeborgtes einklagen?

liebe experten!

ich würde gerne wissen, wie die rechtslage bei privat hergeborgtem geld ist. welche chancen hat man, wenn sich jemand weigert, seine schulden zurückzuzahlen. es gibt 2 handschriftliche zettel, in denen derjenige samt unterschrift den betrag bestätigt und erwähnt, diesen in raten in gewisser höhe zurückzuzahlen.
welche chancen hat man den betrag einzuklagen?

dankeschön!

daniela

Hallo Daniela,

es handelt sich dabei um einen Darlehensvertrag, § 488 BGB.
Ist keine Zeit für das Darlehen vereinbart gewesen bzw. steht nichts
auf den Zetteln (Beweis), dann musst Du das Darlehen kündigen, am
Besten schriftlich (Beweis). Kündigungsfrist ist dann 3 Monate, § 488
III Satz 2 BGB.

Zahlt derjenige dann nicht, kannst Du mahnen, dann gibt´s noch einen
Anspruch auf Verzugszinsen (§ 497 I Satz 1 in Verbindung mit 288 I
BGB: 5 % über Basiszinssatz -> siehe Tageszeitung Börsenteil).

Anschließend ins Schreibwarengeschäft und einen Mahnbescheid kaufen,
damit zum Amtsgericht und beim Ausfüllen helfen lassen. Wiederspricht
er nicht 2 Wochen nach Zugang des Mahnbescheids hast Du einen
rechtskräftigen Titel, den dann der Gerichtsvollzieher versuchen kann
zu vollstrecken.

Wiederspricht er, gehts zum Amtsgericht zur Verhandlung, wo Du dann
ein paar Beweise in der Hand hast (Zettel + Aussage).

Das alles macht IMHO aber nur Sinn, wenn der Betrag hoch genug ist
oder Dein persönlicher Ehrgeiz es verlangt.

Gruß - Jaschiii

hallo jaschiii!
vielen dank für die rasche und genaue antwort! super!
es geht um 10 000 €, die ich eigentlich ungern einfach so herschenke…

dank dir!

daniela

nur wegen der kündigung des darlehensvertrag noch eine frage…die schulden haben sich innerhalb von 8 monaten summiert. ich habe genau mitgeschrieben mit datum und betrag und jeweiligem „grund“ des borgens…bei 5000€ der erste unterschrieben zettel von ihm zur absicherung, bei 10 000 jetzt der zweite…das war allerdings im august…seit august werde ich vertröstet und vertröstet…ich fürchte die 3 monatsfrist ist bereits abgelaufen…

noch haben wir ein freundschaftliches verhältnis und ich möchte nicht gleich vor gericht gehen mit ihm, weil er in einer finanziellen notlage ist und sowieso gerade nichts zurückzahlen kann, aber einfach zu meiner beruhigung, ob ich im schlimmsten fall etwas in der hand hätte…

lg
daniela

Hi,

wenn ihr noch ein freundschaftliches Verhältnis habt, würde ich noch nicht mit einem Mahnbescheid kommen. Das ist ziemlich harte Munition, ausserdem gilt die (ansonsten richtige) Antwort nur für Deutschland.
Deiner Mailadresse entnehme ich, dass Du evtl. in Österreich wohnst und ich weiss nicht, ob es da genauso läuft.

Ich würde empfehlen, Dich mit ihm zusammenzusetzen und einen neuen Vertrag aufzusetzen. Zum einen, dass er anerkennt, das Geld leihweise bekommen zu haben und zum anderen, wie das mit Zins und Rückzahlung läuft. In dieser Grössenordnung und bei „wackeliger“ Freundschaft kann ich auch empfehlen, dass ihr zum Notar geht und er Dir ein notarielles Schuldanerkenntnis gibt.

Gruss Hans-Jürgen
***

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Vollstreckungsbescheid
Hallo Jaschiii,
braucht man für die Titulierung nicht den Vollstreckungsbescheid? Ich hab noch nicht erlebt, dass ein GV mit einem Mahnbescheid losmarschiert ist!
Viele Grüße
Jens

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Österreich?
Hallo!

Handelt es sich um einen Vertrag zwischen zwei Österreichern mit Wohnsitz in Österreich?

Gruß
Tom

Hallo Jens,

ich bin zwar nicht Jaschi, aber ich antworte trotzdem :wink:

Wenn man eine Forderung hat, kann man über das Formular beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beantragen. Der wird vom Amtsgericht ohne Prüfung der Berechtigung erlassen (!)

Der Schuldner hat nun drei Möglichkeiten :

  • er zahlt
  • er widerspricht der Forderung, dann kommt es normalerweise direkt zu einem streitigen Verfahren vor Gericht.
  • er rührt sich nicht. Dann geht das Gericht davon aus, dass der Schuldner die Schuld anerkennt und der Gläubiger bekommt einen vollstreckbaren Titel. Damit marschiert der Gerichtsvollzieher los.

Gruss Hans-Jürgen
***

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Hallo!

und der Gläubiger bekommt
einen vollstreckbaren Titel. Damit marschiert der
Gerichtsvollzieher los.

Richtig, und dieser Titel ist der Vollstreckungsbescheid.

Gruß
Tom

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DANKE! (owt)

Achtung
Hallo!

Sollte das ganze vor österreichischen Gerichten stattfinden bzw. ist das nach österreichischem Recht zu beurteilen, dann gäbe es noch ein paar Modifikationen.

Gruß
Tom

Hi Daniela,

hoppla, da hatte ich nicht drauf geachtet: sollte das wirklich Bezug
zu Österreich haben, kann ich leider gar nix sinnvolles sagen.

Ansonsten zu Deiner Nachfrage:

nur wegen der kündigung des darlehensvertrag noch eine
frage…die schulden haben sich innerhalb von 8 monaten
summiert. ich habe genau mitgeschrieben mit datum und betrag
und jeweiligem „grund“ des borgens…bei 5000€ der erste
unterschrieben zettel von ihm zur absicherung, bei 10 000
jetzt der zweite…das war allerdings im august…seit august
werde ich vertröstet und vertröstet…ich fürchte die 3
monatsfrist ist bereits abgelaufen…

Es könnte auch sein, dass zwei oder mehrere Darlehensverträge
vorliegen, je nach dem ob man durch Auslegung dazu käme, das separate
Darlehen gewollt waren.

Ansonsten hast Du mich glaube ich falsch verstanden: Du kannst, wenn
kein Rückzahlungstermin vereinbart worden war, jederzeit das Darlehen
kündigen. Das musst Du machen, wenn Du das Geld zurück möchtest, weil
erst dann ein Anspruch auf Rückzahlung entstünde. Andernfalls liefe
das Darlehen weiter. Beispielsweise könntest Du bis Ende Jänner ´04
zum 30.4.´04 kündigen.

Gruß - Jaschiii

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hallo tom!

ja, wohnsitz beider in österreich, er bosnischer staatsbürger, ich österreichische…hm, nach welchem recht wird dann verfahren? oioi…

Ansonsten hast Du mich glaube ich falsch verstanden:

ja, stimmt :smile:
dankeschön! jetzt versteh ich! :smile:

und ich wusste nicht, dass deutsches und österreichisches recht so verschieden sind…

Hallo!

So verschieden sind das österreichische und deutsche Zivilrecht nicht, das System würde ich sagen ist ziemlich gleich, aber es gibt eben Detailunterschiede (zB ist ein Darlehensvertrag im österreichischen Recht ein Realvertrag - das ist für dich hier nicht relevant, aber diejenigen, die mal römisches Recht gelernt haben, wissen was ich meine).

Das ganze geht jedenfalls nach österreichischem Recht (sollte die Sache in Österreich vor Gericht gehen).

Wenn ich richtig verstanden habe, dann habt ihr eine Vereinbarung, dass monatliche Raten in Höhe von x ab so und sovielten zu bezahlen sind und sonst nichts. Dann kannst du nur die monatlich fälligen Raten einfordern, nicht das gesamte Darlehen (dieser sog. Terminsverlust müsste vereinbart werden). Ist vereinbart, wann die Raten zu leisten sind, dann kommt der Darlehensnehmer sofort ab diesem Termin in Verzug. Ich würde allerdings sicherheitshalber die rückständigen Raten per Einschreiben einmahnen.

Wenn du den Betrag einklagen willst, dann brauchst du einen Anwalt, da es sich um einen Gesamtbetrag von über 4000,- Euro handelt (hier gilt für den Streitwert für das Gericht das gesamte Darlehen, für den Anwaltstarif die eingeklagten Raten). Das Mahnverfahren gibt es in Österreich zwar auch (und ist sogar zwingend), nur ist das nicht getrennt vom Zivilverfahren. D.h. dein Anwalt würde eine sogenannte „Klage im Mahnverfahren“ beim zuständigen Landesgericht einbringen.

Wenn du keine Klage erheben möchtest, gäbe es noch eine Möglichkeit. Wenn du um dein Geld bangst, dann ist es wichtig, sich einen Exekutionstitel zu verschaffen. Du kannst zum Bezirksgericht am Wohnsitz deines Darlehensnehmers gehen und diesen zur Vornahme eines sog. prätorischen Vergleiches laden lassen. Der Richter führt dann mit euch beiden Vergleichsverhandlungen. Wenn ihr euch einigt, dann hast du einen Vergleich als Titel, wenn ihr euch nicht einigt, dann passiert gar nichts und du kannst immer noch klagen. Ich würde einen solchen prätorischen Vergleich machen und zwar eine Teilzahlungsvereinbarung mit Terminsverlust.

Gruß
Tom

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