Herr A und Herr B erben in Erbengemeinschaft

… das Haus ihrer Mutter in welchem sie auch in getrennten Wohnungen als Mieter schon seit über zwanzig Jahren wohnen. Allerdings gibt es keine schriftliche Mietverträge. B stirbt und seine zwei Söhne treten in die Erbengemeinschaft ein. Die Söhne wollen nun ihren jeweiligen Anteil an A verkaufen, der die Geldforderung als überzogen ansieht. Sollten die Söhne B’s die Zwangsversteigerung anstreben, was wäre die Position von A und dessen Ehefrau? Werden sie als langjährige Mieter behandelt, auch wenn kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt?
Für weitergehende Hinweise wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Schäfer

Ohne Näheres über die Vorgeschichte und die Verhältnisse zu kennen, würde ich von einem Mietverhältnis dann ausgehen, wenn A entweder Miete gezahlt oder zumindest ähnliche Leistungen wie anteilige Haus- und Grundstückskosten laufend erbracht hat. Hierdurch dürfte ein mietähnliches Verhältnis auch ohne schriftlichen Vertrag entstanden sein. 100-%ige Sicherheit wird es nicht geben, so daß es angeraten ist, sich zu einigen. Oft geht es besser, wenn ein Unparteiischer vermittelt, wie z.B. ein Schiedsmann/-frau, Notar o.ä. -fragen Sie bei der Gemeindeverwaltung danach. Wählen Sie jedenfalls den Weg, der den Ärger am schnellsten beseitigt, denn dieser mindert die Lebensqualität…

bei einer Zwangsversteigerung sind ALLE Verträge nichtig und werden aufgehoben.
Die Söhne von B werden sich sehr schwer tun irgendetwas zu beantragen. Mein Tipp ruhig bleiben . MfG HPW