Herr Fritzl

Hallo,

gestern abend kam in meinem Freundeskreis eine Diskussion zu dem Typen Österreich auf, welche seine Tochter usw. im Keller eingesperrt hat.

Die Frage war, wurde eine besonders schwer Schuld festgestellt oder ist tatsächlich theoretische die Möglichkeit gegeben, das dieser Typ nach 15 Jahren frei kommen könnte?

Wenn er nach 15 Jahren freikommen könnte, kann man mir dies bitte einmal dem Grunde nach erläutern, da die ausgeführten Taten meine Vorstellungskraft sprengen und ich der Aufassung bin, dass diese Taten eine Freilassung nicht gerechtfertigen.

Bitte keine moralische Wertungen, man kann gar so viel und so schnell Essen, wie man hier Kotzen müsste.

Danke erst einmal.

Christian

Dass der Fall in Österreich spielt, wo das deutsche Strafrecht nicht gilt, ist aber schon klar, oder?

-)

Levay

Ja
aber ist dies Österreich so anders?

Und Vorsatz war auf jeden Fall vorhanden!!

Und kann man in Österreich nicht auch jemanden, weil im Kopf falsch verdrahtet ist, per Richterbeschluss auf unbestimmte Zeit in die geschlossene Anstalt einweisen.

Ich meine gegenüber dem Ding ist doch ein brutaler Horrorfilm kalter Kaffee am Nachmittag.

Christian

Ich frage mich nur, wieso du so selbstverständlich davon ausgehst, dass in Österreich dieselben Regeln gelten, also: mögliche erstmalige Haftentlassung nach 15 Jahren, es sei denn, es wird ausdrücklich die besonders schwere Schuld der festgestellt. Würde mich eher wundern, wenn selbst diese „Details“ dort nicht anders geregelt wären.

Levay

erster Ansatz
na das ist schon einmal ein Ansatz.

Danke.

Christian

na das ist schon einmal ein Ansatz.

Außerdem war in den entsprechenden Presseberichten, glaube ich, auch zu lesen, dass Fritzl - auf welcher Rechtsgrundlage auch immer - infolge negativer psychiatrischer Gutachten dauerhaft untergebracht werden wird.

Grüße,
Sebastian

Hallo!

Die Frage war, wurde eine besonders schwer Schuld festgestellt
oder ist tatsächlich theoretische die Möglichkeit gegeben, das
dieser Typ nach 15 Jahren frei kommen könnte?

Wurde nicht festgestellt, da eine solche Feststellung gesetzlich nicht vorgesehen ist.

Das Problem wird sich insoferne nicht stellen, als die faktische Haftdauer die Lebenszeit sowieso übersteigen wird. Es erfolgte außerdem zusätzlich eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - normalerweise kommt man da nicht wieder raus, wenn man nicht wieder ausreichend gesund ist.

Gruß
Tom

Hallo!

Ich darf dann noch mal was persönlich anmerken: das erbärmlichste an dem Fall ist die Sensationsgeilheit der Medien und der Öffentlichkeit.

Gruß
Tom

Das findest du erbärmlicher als die Tat an sich?

Erstaunt:
Levay

na das ist schon einmal ein Ansatz.

Außerdem war in den entsprechenden Presseberichten, glaube
ich, auch zu lesen, dass Fritzl - auf welcher Rechtsgrundlage
auch immer - infolge negativer psychiatrischer Gutachten
dauerhaft untergebracht werden wird.

Wie ich aus dem Radio vernommen habe, kann er frei kommen, wenn ein psychiatrische Gutachten seine Heilung bzw. Ungefährlichkeit nach Haftverbüssung attestiert. Psychiater sind aber der Meinung, dass sich Fritzls jahzehntelanges Fehlverhalten kaum in den Jahren seiner Haft umprogramieren lässt.

Wolfgang D.

Hi Levay

Das findest du erbärmlicher als die Tat an sich?

Wenn ich so zurückdenke, was Medienvertreter so alles getan haben, um Fotos der Opfer zu erhalten, dann stellt sich irgendwie schon die Frage, ob diese Vertreter nicht mindestens so erbärmlich sind wie Fritzl.

Opfer, die ohnehin jahrelang leiden mußten, dann noch weiter leiden zu lassen, nur weil man ein Foto für die sensationsgeile Öffentlichkeit haben will. Wie würdest Du das eigentlich bezeichnen?

Gruß
Edith

3 „Gefällt mir“

Ich halte es für überhaupt keinen Vergleich. Das, was Fritzl getan hat, finde ich 1.000x schlimmer!

Levay

Hallo,

Wenn er nach 15 Jahren freikommen könnte, kann man mir dies
bitte einmal dem Grunde nach erläutern, da die ausgeführten
Taten meine Vorstellungskraft sprengen und ich der Aufassung
bin, dass diese Taten eine Freilassung nicht gerechtfertigen.

auch wenn einige Verbrechen subjektiv manchmal höhere Strafen rechtfertigen würden, kann sich in einem Rechtsstaat ein Gericht nur an die geltenden Gesetze halten.

Gruß

S.J.

Hi,

auch wenn einige Verbrechen subjektiv manchmal höhere Strafen
rechtfertigen würden, kann sich in einem Rechtsstaat ein
Gericht nur an die geltenden Gesetze halten.

so ist es; bestenfalls können sich noch einige Politiker mit der Wiedereinführung der Todesstrafe zu profilieren versuchen.

Gruß
Torsten

Am Ziel vorbei
Hallo,

so ist es; bestenfalls können sich noch einige Politiker mit
der Wiedereinführung der Todesstrafe zu profilieren versuchen.

Das ist Quatsch.

Ich habe inzwischen verstanden, dass man die Strafe für Einzeltaten nicht saldieren darf, um dann als Gesamtstrafe einen lebenslängliche Freiheitsstrafe zu verhängen. Für alles was der Typ da veranstaltet hat, eben max. 15 Jahre. Soweit alles klar.

Mir geht es darum, das ein geistig abnormaler Mensch zu einer Haftstrafe verurteilt wurde aber nicht weggeschlosssen wird. Ich habe nunmehr auch schon erfahren, dass er in eine psychatrische Anstalt eingeliefert wurde. Eine etwaige Freilassung bedarf meiner Meinung nach eines psychologischen Gutachtens. Und diese Schwelle konnte ich in den Medien bisher nicht wahrnehmen.

Christian

Hallo,

der Typ ist 73, nach 15 Jahren ist er dann 88, das liegt doch schon über der Lebenserwartung.

Soweit ich mich erinnere hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Sicherungsverwahrung gefordert, man unterscheidet dann zwischen Haft
und „Wegsperren“.

Moralisch würd’ ich dem Typen auch gern 1000 Jahre aufbrummen, aber moralische Antworten waren nicht gefragt.

Auch sehr schlimm find ich diese britischen Reporter die die Tochter und ihre Kinder „aufgespürt“ haben, nachdem Sie weit weg begonnen hatten ein neues Leben zu beginnen. Die würd ich auch wegsperren,
diese üblen Schmierfinken.

Liebe Gruesse
Ralf

Hallo!

Warum ich das schlimmer finde? Nun das ist für mich insoferne klar, als Herr Fritzl zwar noch nicht schuldunfähig war, aber unter einer schweren psychischen Störung leidet. Deswegen wird er ja auch eingewiesen in die Anstalt für geistig abnorme, was auch logisch und richtig ist. Es ist ganz klar, dass man Leute mit solchen Problemen nicht auf die Allgemeinheit loslassen darf. Ich finde auch das Urteil nachvollziehbar, das ist keine Frage.

So tragisch das Ergebnis aber auch ist, ich setze an einen Menschen, der offenbar schwer psychisch krank ist, einen anderen moralischen Maßstab, als an psychisch gesunde Menschen. Ich hab mir so vor ungefähr zwei Stunden hier im Geschäft um die Ecke die Zeitungsschlagzeilen der österreichischen und deutschen Tageszeitungen angesehen und dabei wird mir schlecht. Wie sich die freuen, dass sie endlich mal so was richtig furchtbares zu berichten haben und wie die Leute sich freuen, endlich mal sich über was furchtbares aufregen zu können und wie sie sich freuen endlich mal wieder sich über ein Monster empören zu können.

Gruß
Tom

3 „Gefällt mir“

Also, ich weiß nicht …

Dass von diesem Mann noch für irgendeine Gefahr ausgeht, hate ich für ziemlich spekulativ. Das war ja nun eine ganz besonder Situation, in der eine ganz besondere Sache gemacht hat. Das passiert ja nicht noch mal.

Levay

Ich habe inzwischen verstanden, dass man die Strafe für
Einzeltaten nicht saldieren darf, um dann als Gesamtstrafe
einen lebenslängliche Freiheitsstrafe zu verhängen. Für alles
was der Typ da veranstaltet hat, eben max. 15 Jahre. Soweit
alles klar.

Aber er hat doch eine lebenslange Strafe erhalten? Bei der besteht lediglichz die Möglichkeit einer bedingten Entlassung, aber eben nur die Möglichkeit, oder?

Also nicht max. sondern min. 15 Jahre.

Grüße,
Sebastian

Auch bei verminderterer Schuldfähigkeit: Wir reden hier von einem 24-jährigen Horrortrip. Eingeschlossen in einem Keller, vergewaltigt, getötet, kein auch nur halbwegs normales Leben.

Dagegen finde ich die Berichterstattung geradezu harmlos. Es ist ja wahr, dass die Presse - wegen ihrer Kunden und wie diese - sensationsgeil ist. Es hat aber schon seinen Grund, dass der eine sein Leben lang weggesperrt wird und die anderen nicht mal eine Straftat begangen haben.

Ich finde es überaus fragwürdig, die Presseberichterstattung schlimmer zu finden als die Tat selbst. Aber jedem seine Meinung.

Levay