Herr M. möchte seinen Lieferwagen an gwerbetreibenden, bzw. Exporteur verkaufen um keine Gewährleistungsansprüchen evtl. gerecht werden zu müssen.
Herr M. wird das Fahrzeug mit den defekten Mängeln aufführen.
Aber was ist, wenn ein Privatmensch kommt, sich als Gewerbetreibender / Autoexporteuer ausgibt und sich später wegen einem Mangel am Fahrzeug meldet und sagt : "Ich bin Privatmensch " ?
Herr M. möchte den Wagen nur loswerden…ohne für evtl Gewähr- bzw. Garantie ansprüche aufkommen zu müssen
Bekannte Mängel werden einfach im Kaufvertrag genannt. Wenn bspw. der
Tankdeckel fehlt, dann steht das in den Beschreibungen zum Kaufgegenstand und
dann kann das kein Sachmangel iSd Gewährleistungsrechtes mehr sein. Also alle
Mängel genau auflisten.
Wenn sich ein Verbraucher als Unternehmer ausgibt, dann kann er sich nicht
später auf den wahren Tatbestand berufen. Das ganze ist treuwidrig. Hier sollte
der Unternehmer es deutlich machen, dass er nur an Unternehmer verkauft und
sich irgendwelche Nachweise geben lassen (am besten UStID bzw.
Gewerbeanmeldung, weil Unternehmereigenschaft nach UStG bzw. Gewerbeeigenschaft
nach GewO ziehmlich nah an der Unternehmereigenschaft des BGB sind). Das sich
der Verbraucher bei Täuschung nicht auf tatsächliche Verbrauchereigenschaft
berufen kann hat sogar schon der Bundesgerichtshof entschieden.
„Dem Käufer, der dem Verkäufer einen gewerblichen Verwendungszweck der
Kaufsache vortäuscht, ist die Berufung auf die Vorschriften über den
Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) verwehrt.“
Wir verkaufen unsere Firmenwagen auch nur noch an Gewerbetreibende.
Wenn du dir z. B. beim ADAC einen Kaufvertrag unter Gewerbetreibenden beschaffst und bei dem Käufer die Umsatzsteuer-ID-Nr. einträgst, sollte es kein Problem geben. Jeder Gewerbetreibende sollte so eine ID in der Regel haben. Wenn er das nicht liefern kann, wirds komisch.
Aber ich denke, schon allein dadurch, das auf dem Kaufvertrag aufgeführt ist, das der andere bestätigt, Gewerbetreibender zu sein und somit keine Gewährleistung übernommen wird, kann da nix passieren.
Immerhin hat der Käufer sonst falsche Angaben gemacht, wenn er den Vertrag unterschreibt. Das ist dann auch nicht sauber.
Aber ich denke, schon allein dadurch, das auf dem Kaufvertrag
aufgeführt ist, das der andere bestätigt, Gewerbetreibender zu
sein und somit keine Gewährleistung übernommen wird, kann da
nix passieren.
Das sehe ich anders. Dann bräuchte ja jeder nur noch schreiben, er verkaufe nur an Gewerbetreibende, wohl wissend, dass auch viele Verbraucher kaufen werden; und schon wäre der Verkäufer aus dem Schneider und hätte die gesetzliche Regelung umgangen.