Guten Tag,
Herr X hat ein Kind für das er Unterhaltspflichtig ist und zahlt nicht, Er brallt damit rum das er nicht zahlen brauch weil er zu wenig verdient(was laut Überprüfung vom Amt auch stimmt)und erzählt noch weiter dazu das er von seinem Chef als beispiel auf dem lohnschein 700€ verdient und 300€ Bar jedenmonat bekommt. Macht Herr X bzw die Firma somit Steuerhinterziehung?Herr X arbeitet als Busfahrer im linienverkehr also kann das Trinkgeld nicht so hoch ausfallen.
Hi Torsten.
Ich bin auf jeden Fall kein Steuerexperte, bin jedoch nebenbei selbständig und habe von daher ein wenig Einblick.
Die Sache sieht meines Erachtens so aus, dass es Steuerhinterziehung ist.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet alle Einkünfte aus gewerbliche und nicht gewerblicher Arbeit dem Finanzamt zu melden. Es gibt z. Bsp. auch Geschenke die man von der Firma bekommt die als so genannter „Geldwerter Vorteil“ gelten und damit als eine art Einkommen.
Beispiel:
Ein Autoverkäufer arbeitet in einem kleinen Autohaus und pro abgeschlossenem Vertrag, bekommt er Bonuspunkte. Das ganze ist eine Motivationsidee. Die gesammelten Punkte kann man am Ende gegen Produkte einlösen, sprich jeder Punkt hat einen entsprechenden Gegenwert in Geld. Das ganze ist eine Art Einkommen und somit anzugeben und zu versteuern.
Manager von großen Firmen sind deswegen schon in Bedrängnis geraten, weil sie z. Bsp. regelmäßig Geschenke in der Art „Yachturlaub in der Karibik“ usw. angenommen haben.
Genau so ist es auch bei anderen Arbeiten und bei Geld. Erhält man Geld bar auf die Hand (egal ob das nun als „Lohn“ gelten soll oder nebenbei gezahlt wird), so muss man das mit angeben als Einkommen und versteuern.
Allerdings macht sich bspw. auch der Arbeitgeber für mein Empfinden mitschuldig, wenn er nämlich das Geld nicht als Gehalt mit auf die Lohnsteuerkarte setzt. Er muss ja anteilig Dinge bezahlen, die von der Höhe des Lohnes abhängig sind (wie bspw. Pflegeversicherung). Damit drückt er auch seinen eigenen zu zahlenden Anteil.
Das fällt spätestens dann auf, wenn Herr X das Geld rechtmäßig bei der Steuererklärung mit angibt, aber die Lohnsteuerkarte viel weniger ausweist und Herr X kein Gewerbe angemeldet hat.
Also wie geschrieben. für mein Dafürhalten ist es Steuerhinterziehung, wobei Herr X selbst für die richtige Deklaration seiner Einkünfte beim Finanzamt verantwortlich ist.
Man sollte niemals Geld vom Chef bar auf die Hand annehmen ohne zu wissen ob das nun Lohn ist, ob das mit auf der Karte steht oder ob das nun unter der Hand gezahlt wird. Im Zweifelsfall zurückweisen bzw. darum bitten das volle Gehalt aufs Konto auszuzahlen.
Hoffe ich konnte helfen.
Gruß
moin
soweit ich weiß, muss das gesamte Einkommen angegeben und versteurt werden. Insofern ist das also Steuerhinterziehung. Ich weiß aber nicht, ob das bei den genannten Summen auch einen Einfluß hat, oder ob X sowieso keine Steuern bezahlt.
Soweit mein Wissensstand, aber ich bin kein Experte für Steuerhinterziehung
mfg stefan
Bei der unterhaltszahlung für das kind gibs eine gewisse
grenze wo man nichts zahlen muss(Eigenbehalt)und komischer
weise schiesst er bei jeder kontrolle vom amt drunter und
brallt rum nur diesmal zu den falschen leuten das er den
rest cash bekommt.
Hi Torsten.
Wie gesagt, ich bin kein Anwalt oder so. Deswegen kann ich hier auch keine Fachberatung oder sowas bieten.
Aber von meinem Wissensstand her ist es strafbar vom Arbeitgeber einen unversteuerten Nebenverdienst unter der Hand in die eigene Tasche zu stecken.
Wenn er mit dem Extra Verdienst über die Grenze zur Bezahlung von Unterhalt kommen würde und man könnte ihm bspw. nachweisen, dass er schon seit dem Zeitraum x mehr Geld zur Verfügung hatte, dann müsste er vielleicht sogar den Unterhalt nachbezahlen.
Ich denke auch, dass das sich sehr nach Steuerhinterziehung anhört. Und wie man ja (leider!?) weiß, ist Steuerhinterziehung in Deutschland ein sehr schwer geahndetes Verbrechen, zumindest wenn es um größere Summen geht.
Hm - tut mir leid, dazu kann ich eigentlich gar nichts sagen. Das ist nicht mein Fachgebiet.
Viele Grüße
Hallo,
1.) auf jeden Fall macht der Arbeitgeber sich strafbar. Ich würde es zwar nicht Steuerhinterziehung in Sachen Unterhalt nennen, aber Steuerhinterziehung in Sachen falsche Entgeltabrechnung.
Wegen der Unterhaltsangelegenheit kann es dem Arbeitgeber passieren das er als Drittschuldner (sofern die Unterhaltspfändung über den Arbeitgeber läuft)den Unterhalt an den Gläubiger zu zahlen hat da er falsch abrechnet
2.) ebendso macht sich der Arbeitnehmer wenn er die Bar-Zuwendung bei der Unterhaltsberechnung nicht angibt strafbar.
In Sachen Steuerhinterziehung kann er auch Probleme bekommen weil er sich einen Tel „schwarz“ auszahlen läßt.
Ist nicht gut was die beiden da veranstalten!
mfg
Monika
Guten Tag,
Herr X hat ein Kind für das er Unterhaltspflichtig ist und
zahlt nicht, Er brallt damit rum das er nicht zahlen brauch
weil er zu wenig verdient(was laut Überprüfung vom Amt auch
stimmt)und erzählt noch weiter dazu das er von seinem Chef als
beispiel auf dem lohnschein 700€ verdient und 300€ Bar
jedenmonat bekommt. Macht Herr X bzw die Firma somit
Steuerhinterziehung?Herr X arbeitet als Busfahrer im
linienverkehr also kann das Trinkgeld nicht so hoch ausfallen.