Hallo zusammen,
möchte folgenden Fall schildern und wäre über Ratschläge
dazu sehr dankbar.
Fall: Bei Herrn X hatte sich der Gerichtsvollzieher zur
Vollstreckung angekündigt. Die Vollstreckung sollte zwischen
9:00- 12:00 Uhr vollzogen werden. Herr X war auch die ganze Zeit zu
Hause und hat gewartet. Gegen 10:30 Uhr klingelt es bei Herrn X an der Haustür 2x. Beim 1x saß Herr X grade auf dem WC und konnte nicht so
schnell zur Tür. Beim 2x ist Herr X sofort zur Wohnungstür und hat die
Haustür „aufgedrückt“ (Herr X wohnt 2 Etage Dachgeschoß). Im Hausflur könnte er nur hören, daß die Haustür scheinbar schon geöffnet wurde und sich seine Nachbarin mit jemand unterhielt. Er war in der Annahme,
daß sich evtl. um den Pakteboten o.ä. handelt. Darauf hat er Herr X. weiter bis 12:00 Uhr gewartet. Allerdings ist der Gerichtsvollzieher nicht mehr gekommen. Gegen 12:10 hat er ihn dann telefonisch kontaktiert. Zu seinem Erstaunen teilte der Gerichtsvollzieher ihm mit, daß er bereits bei ihm gewesen sei und das
Herr X die Tür nicht aufgemacht hätte. Herr X solle ihn in seiner Sprechstunde anrufen…
Zur Ergänzung: Herr X hatte keine Benachrichtigung oder ähnliches in seinem Postkasten.
Was hat Herr X jetzt zu befürchten bzw. was sind die Folgen?
Ach ja, es ist tätsächlich so geschehen…
Hallo alleine,
möchte folgenden Fall schildern und wäre über Ratschläge
dazu sehr dankbar.
Ich schreib mal meine Sicht hier hin.
Fall: Bei Herrn X hatte sich der Gerichtsvollzieher zur
Vollstreckung angekündigt. Die Vollstreckung sollte zwischen
9:00- 12:00 Uhr vollzogen werden. Herr X war auch die ganze
Zeit zu
Hause und hat gewartet. Gegen 10:30 Uhr klingelt es bei Herrn
X an der Haustür 2x. Beim 1x saß Herr X grade auf dem WC und
konnte nicht so
schnell zur Tür. Beim 2x ist Herr X sofort zur Wohnungstür und
hat die
Haustür „aufgedrückt“ (Herr X wohnt 2 Etage Dachgeschoß). Im
Hausflur könnte er nur hören, daß die Haustür scheinbar schon
geöffnet wurde und sich seine Nachbarin mit jemand unterhielt.
Er war in der Annahme,
daß sich evtl. um den Pakteboten o.ä. handelt. Darauf hat er
Herr X. weiter bis 12:00 Uhr gewartet. Allerdings ist der
Gerichtsvollzieher nicht mehr gekommen. Gegen 12:10 hat er ihn
dann telefonisch kontaktiert. Zu seinem Erstaunen teilte der
Gerichtsvollzieher ihm mit, daß er bereits bei ihm gewesen sei
und das
Herr X die Tür nicht aufgemacht hätte. Herr X solle ihn in
seiner Sprechstunde anrufen…
Na ja… Herr X hätte ja kurz die beiden Etagen nach unten gehen können, da er ja wußte, daß er Besuch bekommt. OK. beim 1. Mal klingeln war es etwas schwieriger. 
Aber ich denke Herr X hat dem Gerichtsvollzieher am Telefon die Situation ja geschildert und daraufhin hat der GV gebeten zu seinen Sprechzeiten anzurufen.
Von daher wird nicht mehr passieren, als wenn Herr X anwesend gewesen wäre. Wahrscheinlich wird er einen neuen Termin mit Herrn X vereinbaren oder er wird Hern X bitten zu ihm zu seiner Sprechstunde zu kommen, je nachdem was anliegt.
Was hat Herr X jetzt zu befürchten bzw. was sind die Folgen?
Da der GV sehr oft vor verschlossenen Türen steht dürfte er nichts zu befürchten haben.
Ach ja, es ist tätsächlich so geschehen…
und mit Sicherheit nicht nur bei Herrn X.
Viele Grüße
Robert
Guten Tag,
Hallo,
gem. § 807 Abs. 1 Nr. 4 ZPO
liegen beim erneuten „Nichtanteffen“ - trotz vorheriger Ankündigung - die Voraussetzungen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicher vor.
Das bedeutet, dass der GV sofort in dieses EV-Verfahren gehen kann - Nachteil für dich: der Rechtsanwalt erhält eine erneute Gebühr hierfür.
also: ist GV gutmütig, kann nachträglich per Telefon eine Einigung gefunden werden - GV muss aber nicht…
grüße
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]