Hallo,
Unternehmer A führt ein kleines Handwerks-Unternehmen.
Seit geraumer Zeit nimmt er vermehrt wahr, daß in den Ortszeitschriften/Tageszeitungen Werbung von Herrn X und anderen Personen geschalten wird in der Form : „Erledige Privat Ihre Fliesenlegerarbeit“, „Erledige Privat Ihre Abbrucharbeiten“, etc.
Da hier wohl von privaten Personen auszugehen ist, die mit Ihrer Schwarzarbeit der Branche und somit auch ihm selbst schaden, möchte Herr A das ganze nun von einer zuständigen Stelle prüfen lassen.
Entweder handelt es sich bei Herrn X um eine Privatperson, der seine Dienstleistungen am Fiskus vorbei durchführt oder Herr X ist ein Gewerbetreibender, dann muss er seine Anzeige als gewerblich kennzeichnen.
Nun wäre nur noch die Frage, welche Stelle hier nun zuständig ist.
Ist es das Gewerbeamt, der Wirtschaftskontrolldienst oder das Gewerbeaufsichtsamt, oder… ??
Danke im Voraus und viele Grüße
Herr A