sein X eine Mieterin, die vor ca. 2 Jahren eine Wohnung angemietet hätte. Sei V ihr Vermieter. Nun wäre es so, dass der Vormieter in der Wohnung und im Keller Gegenstände (auch Schränke mit Inhalt) zurückgelassen hätte. V hätte den Vormieter bei Auszug und 2 Monate später noch einmal aufgefordert, die Sachen zu entfernen, was aber nicht geschehen wäre.
X würde weder Namen noch Adresse des Vormieters kennen.
Dürfte X die Sachen nunmehr entsorgen? Aus welchen § ergibt sich dieses?
Mal dumm nachgefragt, warum müsste sich eigentlich die Mieterin X darum kümmern ?
Will X auch das Risiko und die Kosten tragen, wenn Vormieter noch Ansprüche geltend machen sollte ?
Nur der Vermieter ist am Zug. Und der Mieter sollte dem auch Nachdruck verleihen, wenn er die Sachen endlich weg haben will um die Mietsache so zu nutzen wie vereinbart, nämlich ohne Möbel und Reste .
Wegwerfen, bloss keine Diskussion mit dem Mieter, sonst zieht sich das ewig hin.
Der Vermieter fotographiert am besten alles vor dem Wegwerfen. Mit zwei Zeugen zusammen ausräumen. Wenn die Mieterin plötzlich mit irgendwelchen Schadensersatzforderungen kommen möchte, ist der Plunder dokumentiert . Schadensersatzforderungen mit der Miete des Stellraums verrechnen. Aber mit 95%tiger Wahrscheinlichkeit kommt da nie wieder was.
Es gibt Messies, die machen das nicht aus Bosheit. Es sind einfach solche Chaoten, da kann man nichts machen.
eine typisch ducksche Antwort: Nichts sagend und nichts bringend.
Der Vermieter würde hier nichts tun. Ist dein Rat, sich mit dem Vermieter anzulegen, insbesondere wenn nicht klar ist, ob X auf dem aktuellen Wohnungsmarkt schnell eine neue Wohnung finden könnte?
Meine Frage ging genau dahin, zu erkunden, ob noch Ansprüche geltend gemacht werden könnten. Und wie üblich beantwortest du die rechtlichen Aspekte hier nicht. Lass doch einfach das Antworten hier in den Rechtsbrettern … zumindestens in meinen Fragen.