Howdy,
sein X eine Mieterin, die vor ca. 2 Jahren eine Wohnung angemietet hätte. Sei V ihr Vermieter. Nun wäre es so, dass der Vormieter in der Wohnung und im Keller Gegenstände (auch Schränke mit Inhalt) zurückgelassen hätte. V hätte den Vormieter bei Auszug und 2 Monate später noch einmal aufgefordert, die Sachen zu entfernen, was aber nicht geschehen wäre.
X würde weder Namen noch Adresse des Vormieters kennen.
Dürfte X die Sachen nunmehr entsorgen? Aus welchen § ergibt sich dieses?
Gruß
K.