Herrenloser Koffer

Sehr verehrte Wissende des Rechts!

Vor kürzlicher Zeit sah ich vor einem großen Einkaufszentrum, in dem großteils Angehörige ausländischer NATO- Streitkräfte zu verkehren pflegen, einen großen Rollkoffer (Farbe: grauschwarz) im Eingangsbereich stehen, ohne dass dem Koffer etwaige inhabende Personen zugeordnet werden konnten.

Daraufhin war ich sehr beunruhigt und ich beabsichtigte, vom Vorhaben, 3 Rindsrouladen, einen Liter Orangensaft und weitere Dinge käuflich zu erwerben, Abstand zu nehmen und statt dessen unter fernmündlicher Herzurufung des Staatlichen Ordnungsdienstes das Weite zu suchen und schließlich aufzufinden.

Meine volljährige Begleitperson schalt mich daraufhin einen Hysteriker und zwang mich unter Ausübung psychischer und Androhung körperlicher Gewalt, das Warenhaus zu betreten und die Einkaufshandlung zu vollziehen.

Angenommen, ich als Volljähriger, Rechts- und Geschäftsfähiger hätte die Polizei gerufen, und im Koffer wären nur schmutzige Unterwäsche und sonstige Reisebedarfsartikel gewesen, hätte ich den Einsatz bezahlen müssen, wie das meine Begleitperson zur Absichtsabwendung als Argument einführte?

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PS: Es sei allein im Sinne der Wahrung hiesiger Sitten hinzugesetzt, dass diese Episode nur meiner Phantasie entsprang.

Hallo,

da kann man sich doch nur an den Kopf packen, mal den gesunden Menschenverstand einschalten, und schon sollte sich die Frage in Luft auflösen. Ver verursacht denn in dem Fall den Einsatz? Derjenige, der ganz objektiv eine potentielle Gefahrenlage erkennt und mitteilt (worauf es an der Polizei selbst ist, ob sie dem nachgeht oder nicht), oder der, der diese Gefahrenlage ggf. vorsätzlich geschaffen hat, indem er Dinge mit ggf. gefährlichem Inhalt an exponierter Stelle zurücklässt?

Solange Du nicht nachweislich böswillig und wider besseres Wissen die Damen und Herren aus ihren unbequemen Büros in die gefährliche Welt da draußen schickst, musst Du dir nie und nimmer Gedanken darüber machen, für einen Einsatz zahlen zu müssen. Und auch wenn zwischenzeitlich die Sache sich erledigt, oder nachher nichts mehr feststellbar ist, … muss man sich da keine Gedanken machen. Nur wer sich einen Spaß daraus macht, jeden Abend die Jungs und Mädels für nichts und wieder nichts aufzuscheuchen (z.B. auch indem er eine nicht sauber eingestellte Alarmanlage betreibt), der könnte irgendwann mal eine kleine Rechnung ins Haus bekommen.

Gruß vom Wiz

Angenommen, ich als Volljähriger, Rechts- und
Geschäftsfähiger hätte die Polizei gerufen, und im Koffer
wären nur schmutzige Unterwäsche und sonstige
Reisebedarfsartikel gewesen, hätte ich den Einsatz bezahlen
müssen, wie das meine Begleitperson zur Absichtsabwendung als
Argument einführte?

Nein hättest du nicht. Und rein hypotetisch hätte ich dir für deine Aufmerksamkeit und Umsichtigkeit sehr gedankt.

Gruß Andreas

Reisebedarfsartikel gewesen, hätte ich den Einsatz bezahlen
müssen, wie das meine Begleitperson zur Absichtsabwendung als Argument einführte?

Wie Dir schon aus berufener Feder versichert wurde, bestand dieses Risiko nicht. Allerdings hätte Deine volljährige Begleitperson die Aufräumungsarbeiten bezahlen müssen, wenn in dem Koffer TNT, Dynamit, Sempex oder ähnliche Kurzweil gewesen wäre.

Was bin ich heute wieder für ein Schelm (Heinz Ehrhardt)