Herrenloses Grundstück Garagenhof kann der Eigentümer einer Garage gezwungen werden sich an den Sanierungskosten zu beteiligen?

Hallo ,bin ziemlich neu in diesem Portal,
meine Frage lautet wie oben schon erwähnt, kann ich gezwungen werden mich an den Sanierungskosten zu beteiligen ,ich denke nicht weil Herrenloses Grundstück, oder?

Hallo!

ich denke schon, wenn ich die Situation richtig verstehe.
vielleicht müsstest Du es nochmals verdeutlichen, was genau vorliegt.

denn „herrenlose“ Grundstücke gibt es (fast) nie. Ein Eigentümer kann unbekannt oder nicht greifbar sein, das kommt sicher häufiger vor.

Die Eigentümer der Garagen bilden eine Eigentümergemeinschaft. Sie werden gemeinsame Anlagen (Strom, Entwässerung, Wegebefestigung…) unterhalten. Und wenn da was zu machen ist, dann muss man sich daran beteiligen.
Eigentlich normal.

mfG
duck313

Hallo,
zu jedem Grundstueck ist bekannt, wer Eigentuemer ist. Steht im Grundbuch. Dabei kann es zeitlich geschehen, dass Aenderungen nicht beantragt wurden oder Eigentuemer verstorben sind und Erben nichts wissen.
In jedemm Fall weiss das Grundbuchamt einen (damals ) Eigentuemer vom Flurstueck Nummer xy. Bei vielen Garagen sollten dies viele Eigentuemer sein, von denen die meisten oder alle aussagefaehig sind.
Was steht zu dem „herrenlosen“ Grundstueck im Grundbuch? Kopie anfordern, Gebuehr bezahlen, und herrenlos wird es kaum bleiben.
Gruss Helmut

Wie bist du denn an die Garage gekommen?