Herrenloses Grundstück übernehmen

Werte Experten, wie läuft es ab ein herrenloses Grundstück zu übernehmen.
Das Immobilienamt des Freistaates Bayern ist nicht interessiert.
Das grundstück besteht aus 3 Wohnungs- Eigentums-Anteilen .
Es handelt sich um ein Gebäude.
WE I und III sind belastet und werden zwangsverwaltet.
WE II ist unbelastet aber hier liegt ein Nießbrauch drauf.
Meine Frage:
a) kann der Nießbraucher oder eine dritte Person sich für WE II als
Eigentümer eintragen lassen ?
b) Da I und III unter Zwangsverwaltung steht taucht die Frage auf: Ist da
der zuletzt angesetzte Wert verbindlich oder kann der verhandelt
werden.
c) Wie läuft das ab, welche Kosten( Grundbuch Notar ) und Gebühren
evt. an die Gemeinde in der die Gemarkung liegt , fallen an.
Hab das im Netz gelesen, aber es steht nirgendwo bezw. finde nirgendwo dafür eine Tabelle oder Angaben.
Danke für eine so weit wie möglich umfassende Antwort.

(Hab hier auch gelesen, das ein Verzicht auf Miteigentumsanteil nicht möglich ist. Wenn dann alle Eigentumsanteile, wenn es möglich ist wie hier, diese alle in einer Hand liegen. )

Hallo

Was bedeutet hier „herrenlos“?
Wer steht im Grundbuch als Eigentümer?
Was ist mit „angesetzter Wert“ gemeint?
Wurde mit der Verwaltung geredet?
Wie sehen die Belastungen aus? (Niesbrauch ist auch eine Belastung.)

Gruß
Jörg Zabel

Manchmal steht im Grundbuch ein Eigentuemer, dessen Erben und „Erbeserben“ teils unbekannt sind. So ein Grundstueck kann man erst nach Klaeren der Eigentumsverhaeltnisse erwerben, auch wenn der Zustand vorher irgendwie nach „herrenlos“ riecht.

Hallo,

Das ist nicht „herrenlos“ im Sinne des Gesetzes, da es - zumindest theoretisch - irgendwo gesetzliche Erben geben sollte. Diese wären erstmal zu suchen. Deshalb auch meine Frage nach dem Grundbuchinhalt.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,
Verzicht geht irgendwie nicht, das nennt sich Verkauf, wenn es einem anderen gehoeren soll.
Ueber Nebenkosten beim Verkauf gibt es viele Fundstellen.
.

ja, wenn / anlaesslich er den Miteigentumsanteil gekauft hat.
.
Gruss Helmut

hallo Helmut, von wem soll er den Eigentumsanteil kaufen ? Wenn es keinen eigentümer gibt. Nach dem Gesetz muss es einen eigentümer geben. Ich dachte das die bay. Imobilienverwaltung dann der Eigentümer wird. Lt. diesen kann er der eigentümer werden muss aber nicht.