Werte Experten, wie läuft es ab ein herrenloses Grundstück zu übernehmen.
Das Immobilienamt des Freistaates Bayern ist nicht interessiert.
Das grundstück besteht aus 3 Wohnungs- Eigentums-Anteilen .
Es handelt sich um ein Gebäude.
WE I und III sind belastet und werden zwangsverwaltet.
WE II ist unbelastet aber hier liegt ein Nießbrauch drauf.
Meine Frage:
a) kann der Nießbraucher oder eine dritte Person sich für WE II als
Eigentümer eintragen lassen ?
b) Da I und III unter Zwangsverwaltung steht taucht die Frage auf: Ist da
der zuletzt angesetzte Wert verbindlich oder kann der verhandelt
werden.
c) Wie läuft das ab, welche Kosten( Grundbuch Notar ) und Gebühren
evt. an die Gemeinde in der die Gemarkung liegt , fallen an.
Hab das im Netz gelesen, aber es steht nirgendwo bezw. finde nirgendwo dafür eine Tabelle oder Angaben.
Danke für eine so weit wie möglich umfassende Antwort.
(Hab hier auch gelesen, das ein Verzicht auf Miteigentumsanteil nicht möglich ist. Wenn dann alle Eigentumsanteile, wenn es möglich ist wie hier, diese alle in einer Hand liegen. )