Herrenloses KFZ übernehmen

HAllo mal an alle,

vlt kann mir ja jmd in diesem speziellen Fall weiter helfen.

es geht um einen PKW, der seit ca 15Jahren oder mehr auf einem Privatparkplatz steht.

der Letzte besitzer (freund des Sohnes des Parkplatzbesitzers) hatte den Parkplatz zur nutzung überlassen bekommen, ist aber seit ca 10 jahren nicht mehr erreichbar.
Was muss ich tun, damit ich das Fahrzeug in besitz nehmen kann?

meiner aufassung nach kann davon ausgegangen werden das der eigentümer sein eigentum an der sache aufgegeben hat, aber wie belege ich so etwas?
und wie kann ich dann das kfz zu meinem eigentum machen, damit neue papiere beantragt werden können??

Hallo,

ich gehe mal davon aus, dass es sich um ein ganz besonderes Auto handelt. Denn sonst wird sich der Aufwand wohl nicht lohnen. Nach über 15 Jahren Standzeit dürfte nicht viel brauchbares übrig sein.

Ich habe mal gehört, dass jemand ein Auto als gefunden gemeldet hat. Das Auto ist dann - wie bei jeder gefundenen „Sache“ - nach einer gewissen Zeit in den Besitz des Finders über gegangen, da niemand ein Besitzrecht angemeldet hat.

Was den fehlenden Brief betrifft: Ich würde direkt mit der örtlichen Zulassungsstelle reden. Ich denke aber mal, dass eine Herstellerbescheinigung sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA benötigt wird (wobei ich nicht sicher bin, ob man die bekommt, da beim KBA ja eine Briefnummer hinterlegt ist).
Und dann braucht man noch eine Bescheinigung vom TÜV (oder ähnlichen Organisationen). Früher war das eine Vollabnahme nach §21 StVZO. Ich meine aber, dass sich da in den letzten Jahren etwas geändert hat.

Viel Erfolg bei der Sache
Guido

Es handelt sich um einen Jaguar/Daimler Double Six

hat keinen ersichtlichen Rost, ist komplett Original und sehr gut erhalten.
da leider kein Schlüssel vorhanden ist kann man net mehr sagen.

Also vermutlich am Fundamt melden und ein jahr warten, oder hat jmd noch eine idee?

Hallo,

kläre mit den Verwandten, ob Sie Dir einen Kaufvertrag über einen € schreiben, den Breif als verloren angeben und damit gehst Du zur Zulassung, beauftragst einen neuen Brief, das Fahrzeug wird beim KBA auf gestohlen geprüft und im negativen Falle bekommst Du dann einen neuen Brief.

Es empfiehlt sich einen gleichen/ähnlichen Brief als Muster zu haben für die Daten des KfZ, oder Du beantragst erstmal einen Leerbrief falls das geht.

Frage mal bei den Katzenfreunden nach den techn.Daten die in den Brief müssen.

Hatte mal eine NSU Lambretta mit so einem Problem…

MfG

Leider gibt es keine verwande, der Parklplatz gehört einem BEkannten.
Der ursprüngliche Eigentümer des Fahrzeugs ist nicht mehr auffindbar und auch keinerlei verwandte.

Wenn der Parkplatzbesitzer eine eidesstattliche Versicherung ausschreibt das es der Eigentümer ist komm ich auch an neue papiere,
dann sollte der Urspüngliche eigentümer aber nie zurück kommen*fg

Hallo,
wie Dennis schon sagte:

Gehe zum Eigentümer des Privatparkplatzes und ermittle den Eigentümer des Wagens. Wenn dieser schon verstorben ist, die Erben.
Nur Eigentümer oder Erben können dir den Wagen verkaufen.
Und auf Privatgelände kann man nichts finden.

Moin,

Der ursprüngliche Eigentümer des Fahrzeugs ist nicht mehr
auffindbar und auch keinerlei verwandte.

das sagt wer? Nur weil du als Privatperson seine Telefonnummer nicht hast ist er nicht gleich unauffindbar. Vielleicht ist er ja seit 10 Jahren im Knast? Das wird dir die Zulassungsstelle aber kaum mitteilen und wegfahren kann er die Karre dann auch nicht.

Stelle deine Frage mal lieber im Rechtsbrett…

VG
J~