Herrschendes - Dienendes Grundstück

Hallo Experten,

bewerten Nachlassgerichte ein herrschendes Grundstück generell höher als ein vergleichbares dienendes Grundstück? Zum Beispiel, wenn zu einem in zweiter Reihe zur Erschließungsstraße liegendes Grundstück ein Kanal über das an die Straße grenzende Grundstück führt.

Dank und Gruß
Franz

Hallo,

wenn es um die Kostenberechnung des Nachlassgerichts und die dafür notwendigen Wertangaben geht, so braucht man sich bzgl. solcher Details keinerlei Sorgen machen. Die akzeptieren normalerweise alles ohne Rückfragen, was grundsätzlich plausibel klingt. D.h. da braucht es kein 20seitiges Gutachten, dass am Ende das Haus auf exakt € 189.512,-- bewertet. Denen reicht auch die Angabe € 180.000,–, und gut ist (wenn da nicht ganz besondere Dinge vorliegen, die man erklären müsste). Die Sache mit dem Notleitungsrecht geht in diesem Rahmen vollkommen unter.

Aber wenn es nicht ums Nachlassgericht geht: Ja, ein dienendes Grundstück ist immer etwas weniger wert. Kommt halt nur darauf an, was es für eine Belastung ist, und wie hoch man die dann beziffert. Die Hochspannungsleitung quer über das Grundstück ist schon was anderes als das Abwasserrohr unten drunter.

Gruß vom Wiz

Hallo,
im allgemeinen richtet sich deren Bewertung nach dem Verkehrswert (wenn sie sich überhaupt die Mühe machen :wink:).

Bei dessen Ermittlung wird im allgemeinen nicht danach unterschieden. Es geht vielmehr um die Frage, ob die zu bewertende Immobilie im normalen Geschäftsverkehr mit den Leitungen erst ihren Sinn wahrnehmen kann (ein Haus ohne Anschluss an eine öffentliche Abwasserleitung hat einen Mangel oder eine Sickergrube mit Mehrkosten :wink:) oder ob ein Grundstück durch fremde Leitungen nicht mehr genau so ausgenutzt (zB bebaut) werden kann, wie eines ohne (wenn der fremde Kanal mitsamt seinem Leitungsrecht zB quer durch das Baufenster eines Bebauungsplans geht).

Die Aussage „herrschend/dienend“ allein hilft da nix.

Gruß vom
Schnabel