Hallo,
wenn es um die Kostenberechnung des Nachlassgerichts und die dafür notwendigen Wertangaben geht, so braucht man sich bzgl. solcher Details keinerlei Sorgen machen. Die akzeptieren normalerweise alles ohne Rückfragen, was grundsätzlich plausibel klingt. D.h. da braucht es kein 20seitiges Gutachten, dass am Ende das Haus auf exakt € 189.512,-- bewertet. Denen reicht auch die Angabe € 180.000,–, und gut ist (wenn da nicht ganz besondere Dinge vorliegen, die man erklären müsste). Die Sache mit dem Notleitungsrecht geht in diesem Rahmen vollkommen unter.
Aber wenn es nicht ums Nachlassgericht geht: Ja, ein dienendes Grundstück ist immer etwas weniger wert. Kommt halt nur darauf an, was es für eine Belastung ist, und wie hoch man die dann beziffert. Die Hochspannungsleitung quer über das Grundstück ist schon was anderes als das Abwasserrohr unten drunter.
Gruß vom Wiz