Herrstellergarantie

Hallo, ich habe vor 1 Woche ein Epson Drucker für ca. 90 Euro verkauft. Der Drucker läuft eigentlich einwandfrei. Jetzt hat sich der Käufer gemeldet und meint, dass der Düsenkopf defekt sei, wie immer er drauf kommt. Ich habe ihm gesagt, dass das Gerät einwandfrei war. Es kann sein, dass es beim Transport beschädigt wurde. Ich habe in der Artikelbeschreibung erläutert, dass es dafür keine Gewähleistungsrecht und Garantie gibt. Dummerweise habe ich ein Punkt falsch verstanden. Ich habe als Merkmal „Herstellergarantie“ eingetippt. Darunter verstehe ich Garantie vom Hersteller. Jetzt hat sich der Käufer bei eBay beschwert. eBay sagt zu mir, dass bei Herstellergarantie ein Kaufbeleg mit muss, aber in der Artikelbeschreibung war von Quittung keine Rede. Könnt Ihr mir vielleicht helfen ??? Was ist eine Herstellergarantie ??? Wie kann ich vorgehen. Ich habe als Klausel geschriben, dass er bei Abgabe eines Gebots auf Rechte im BGB verzichtet. Es geht um die Auktion:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=67…

Vielen Dank im Voraus !

Hallo,
also nach kurzem Überfliegen Deiner Auktion entnehme ich, daß Du dem Käufer u.a. eine Garantiekarte mit einem entsprechenden Beleg des Datums, in der Regel der Kassenzettel verkauft.
Da du sicherlich komplett geliefert hast, teilst Du dem Käufer erstmal mit das er sich mit dem Garantiefall an eben diese Adresse wenden sollte.
Ich hab es doch richtig verstanden, es ist doch ein Garantiefall?

Gruß
von Michael
werde meinen Nick in König Michael umbenennen,
macht mir mehr Freude beim lesen der Anrede :smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moien

Der Hersteller (Epson) gibt ohne Kaufbeleg eine gewisse Garantiezeit ab Auslieferungsdatum (oder Herstellungsdatum). Die kann der Käufer sich bei Epson direkt (HP -> repair center -> irgendwas mit Hunxe) anfragen (Warnung: selbst als Epson-Händler ist das ein schmerzhafter Prozess).

Wenn du eine Quittung hast: schick die (mit unkenntlich gemachtem Preis) hinterher. Dann hat er die paar Monate in denen der 1. Händler das Ding im Lager hatte zusätzlich.

cu

Hallo,
also nach kurzem Überfliegen Deiner Auktion entnehme ich, daß
Du dem Käufer u.a. eine Garantiekarte mit einem entsprechenden
Beleg des Datums, in der Regel der Kassenzettel verkauft.
Da du sicherlich komplett geliefert hast, teilst Du dem Käufer
erstmal mit das er sich mit dem Garantiefall an eben
diese Adresse wenden sollte.
Ich hab es doch richtig verstanden, es ist doch ein
Garantiefall?

Gruß
von Michael
werde meinen Nick in König Michael umbenennen,
macht mir mehr Freude beim lesen der Anrede :smile:

Mein Problem ist, dass ich den Kaufbeleg nicht mehr habe. Meine Frage ist: Wenn ich als Merkmla „Herstellergarantie“ eingebe, ist da automatisch Kaufbeleg drin oder nicht ! Danke mfg

Hallo,

ich kenne mich zwar nicht so gut aus, aber meine Erfahrung ist die, wenn ich ein Teil kaufe mit Herstellergarantie, ob nun in einer Auktion oder im Laden, und das Gerät ist defekt, bringe ich es zum Händler zurück oder schicke es direkt zum Hersteller.
Bei den Unterlagen ist auch immer eine Garantiekarte dabei; nur ohne Kaufbeleg nützt mir sowas auch nichts.
Den Kaufbeleg wollen sie immer haben um nachzuvollziehen, wann das Gerät gekauft wurde und ob überhaupt noch Garantie da drauf ist.
Ohne diesen Kaufbeleg kann der Käufer gar nichts machen; selbst wenn das Gerät bei Dir schon kaputt gewesen wäre hättest Du ohne Kaufbeleg bei Epson wahrscheinlich nichts erreicht.

Liebe Grüße
Martina

Hallo,

Herstellergarantie wird von Firma zu Firma anders gehandhabt. Bei meinem PDA ist es z.B. so, dass man ihn nach dem Kauf online registriert. Dieses Datum wird dann bei Reparaturwünschen verwendet (vermutlich wird es intern über die Seriennummer mit der Lieferung an den Händler abgeglichen um Missbrauch vorzubeugen). Einen Kaufbeleg braucht man dort nicht. Wurde schon mal bei Epson nachgefragt?

Gruß,

Myriam

Vielen Dank für die Antworten.

Der Käufer meint, dass er über Seriennummer es raus bekommen könnte. Nur meine Frage ist. Wenn ich bei eBay als Merkmal „Herstellergarantie“ anklicke, heißt es, dass ich die Quittung mit schicke oder nicht ???

Der Käufer meint, ih müsste die Quittung schicken, weil ich als Merkmal „Herstellergarantie“ angegeben habe.

mfg

PS: Ich frage deshalb, weil ich keine Quittung habe !

Zugesicherte Eigenschaften

Der Käufer meint, ih müsste die Quittung schicken, weil ich
als Merkmal „Herstellergarantie“ angegeben habe.

Hallo,

wenn Du das Gerät mit der Eigenschaft „Herstellergarantie“ anbietest, muss der Käufer in der Lage sein, diese bei Bedarf auch in Anspruch nehmen zu können. Verlangt der Garantiegeber keinen Kaufnachweis, musst Du diesen logischerweise auch nicht mitliefern.

Du hast eine Garantie zugesichert, diese kann er beanspruchen. Du hast nicht zugesichert, einen Kaufnachweis mit zu leifern, daher hat der Käufer auch keinen Anspruch darauf.

Ist doch ganz einfach.

Gruß

Matthias