Hallo zusammen,
ich habe da eine Frage:
Als Minderjähriger darf man ja keine Pornos angucken (Softpornos ab 16), wie ist das mit dem „Erzeugen“ von Medien mit pornografischen Inhalten? Darf ein Minderjähriger/eine Minderjährige zum Beispiel einen Prosatext oder ein Magazin mit pornografischen Inhalten erstellen und/oder veröffentlichen?!
Wäre das dann nicht eine Gesetzeslücke?
Danke schonmal im Vorraus.
Mfg
Als Minderjähriger darf man ja keine Pornos angucken
Ich denke, der Minderjährige darf das sehr wohl. Es darf nur kein dritter Pornos dem Minderjährigen *zugänglich* machen.
Die Gesetzgebung ist da gewissermaßen noch auf dem Stand der Prä-Internet-Zeit… (StGB §184). Nach den Buchstaben des StGB ist das halbe Internet illegal
.
(Softpornos ab 16), wie ist das mit dem „Erzeugen“ von Medien
mit pornografischen Inhalten? Darf ein Minderjähriger/eine
Minderjährige zum Beispiel einen Prosatext oder ein Magazin
mit pornografischen Inhalten erstellen und/oder
veröffentlichen?!
Soweit ich weiß, ist das nicht speziell verboten - aber das Angucken ja auch nicht. Die Herstellung pornographischer Schriften selbst steht nur unter Strafe, wenn bei dem, was dargestellt wird, weitere Spezialfälle auftreten (z.B. darf der herstellende Jugendliche in den pornographischen Schriften nicht selbst auftreten (Jugendpornographie, §184c)).
Wäre das dann nicht eine Gesetzeslücke?
Da an sich ohnehin keiner den Jugendlichen in den Knast stecken will, sondern ihn vor „sittlichen Gefahren“ schützen will, nein.
Grüße,
Sebastian