Hersteller ersteigert sene ware bei ebay

Hallo! vielleicht hat jemand Rat für mich.
Ich habe einen Elektroarikel über ebay verkauft. Nach Auktionsende erhielt ich eine Meldung vom Käufer und - siehe da - ich soll die Ware zu Händen eines Herrn an eine Adresse senden, die gerade Adresse des Herstellers des verkauften Artikels ist…
Jetzt ist es mir ihrgdndwie mulmig zumute - mich lässt der Gedanke nicht los, aus welchem Grund denn der Hersteller seine eigenen gebrauchten Artikel ersteigern sollte? Mache mir nun Sorgen was rechtlich gesehen falsch gemacht zu haben - ich habe nämlich kein eigenes Foto für die Auktion genutzt, sondern eins ais dem Internet genommen, was ich definitiv nicht durfte.
Was meint ihr, sind meine Sorgen berechtigt, soll ich mich auf was gefasst machen oder kann ich weiter ruhig schlafen?

Ach ja, im moment warte ich auf das Geld und müßsste nachher die Ware versenden.
Ich würde gerne vom Vertrag zurücktreten, wenn ich könnte…

Danke! Jule

Hallo,

vielleicht hat jemand Rat für mich.

Angesichts des Ernstes der Lage einen Fach-Anwalt fragen. War das nun ein Privatverkauf oder gewerblich? Eine gewerbliche Urheberrechtsverletzung würde noch deutlich teurer ausfallen.

Man kann Anwälte im Internet per E-Mail mit Kostenvoranschlag fragen und so Preise vergleichen (Telefon ist für schwierige Fragen eher ungeeignet) z. B.
http://www.e-juristen.de/optionen.htm
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/emailberatung/…
http://www.deutsche-rechtsanwaltshotline.de/?gclid=C…
http://www.anwaeltedirekt.de/?gclid=CP2QiNmEjqQCFQ1g…

ich
habe nämlich kein eigenes Foto für die Auktion genutzt,
sondern eins ais dem Internet genommen, was ich definitiv
nicht durfte.

Schlau Lesen zu Abmahnungen

http://www.rettet-das-internet.de/abmahnung.htm
Die Abmahnung - Bedrohung für Jedermann

http://www.frag-einen-anwalt.de/Ebay—Privatverkauf…
Betreff: Ebay - Privatverkauf - Verwendung urheberrechtlich geschützer Bilder - Abmahnung

http://www.internetrecht-rostock.de/faq-urheberrecht…
FAQ zum Urheberrecht

http://www.anwalt.de/rechtstipps/kostenerstattungsan…
Kostenerstattungsanspruch bei urheberrechtlicher Abmahnung gegenüber Privaten auf 100 € begrenzt

Stephanie

Liebe Jule,
leider bin ich kein Expert, sondern auch Hilfe brauche.
Ich wünsche Ihnen echten Expert zu finden und Ihr Problem zu lösen.
MfG
GalynaV

Gebrauchte Elektronikartikel zu verkaufen ist soweit ich weiß nicht verboten. Wenn der Hersteller seine eigene Ware kauft, um sie damit vom Markt zu nehmen, dann soll er dies tun. Es kann dem Verkäufer letztlich egal sein, soweit es sich um legale Ware handelt, wer sie kauft.
Mit dem Bild sieht´s schon anders aus. Aber da wäre es für den Hersteller billiger, sofort eine Abmahnung zu schicken (was teuer werden kann für den Verkäufer).

Ich würde mir erst mal keine Sorgen machen und gelassen auf den Geldeingang warten und die Ware verschicken.

Hallo! vielleicht hat jemand Rat für mich.
Ich habe einen Elektroarikel über ebay verkauft.

privat oder gewerblich, neu oder gebraucht ?

Nach
Auktionsende erhielt ich eine Meldung vom Käufer und - siehe
da - ich soll die Ware zu Händen eines Herrn an eine Adresse
senden, die gerade Adresse des Herstellers des verkauften
Artikels ist…
Jetzt ist es mir ihrgdndwie mulmig zumute - mich lässt der
Gedanke nicht los, aus welchem Grund denn der Hersteller seine
eigenen gebrauchten Artikel ersteigern sollte?

Frag doch einfach mal nach .

Mache mir nun
Sorgen was rechtlich gesehen falsch gemacht zu haben - ich
habe nämlich kein eigenes Foto für die Auktion genutzt,
sondern eins ais dem Internet genommen, was ich definitiv
nicht durfte.

Das ist sehr schlecht.

Was meint ihr, sind meine Sorgen berechtigt,

ja

soll ich mich auf
was gefasst machen oder kann ich weiter ruhig schlafen?

Ach ja, im moment warte ich auf das Geld und müßsste nachher
die Ware versenden.
Ich würde gerne vom Vertrag zurücktreten, wenn ich :könnte…

das ist dann eh schon zu spät

Danke! Jule

Hallo Jule,

würde mich einfach „reuhemütig“ mit dem Empfänger in Verbindung setzen und anbieten, den Verkauf rückgängig zu machen. Am besten telefonisch, dann weist Du gleich
woran Du bist und ob Du dich auf eine kostenpflichtige Abmahnung durch deren Anwalt gefasst machen mußt.

Wünsche Dir viel Erfolg !

Gruß
Formator

Ich denke schon, dass der Hersteller eventuell da was im Schilde führt. Aber da müssen sie durch. Sollte der Hersteller bitter auf ihr Foto reagieren, so hilft vielleicht eine reumütige Entschuldigung.

Nun… das mit dem Foto war natürlich. Dämlich…

Anderseits weißt du nicht wieso der Hersteller das Gerät ersteigert hat. Frag ihn doch einfach mal?

Nur das kann die dir Angst nehmen. Vielleicht ist das eine ganz harmlose Sache!

Hallo Jule.
Leider habe ich keine ebay-Artikelnummer, kann also die Auktion nicht prüfen.
Wenn du ein fremdes Foto verwendet hast, und der das irgendwie verfolgen möchte, dann hätte er das auch gemacht, ohne die Ware zu ersteigern.
Ich würde mir erst mal keine Gedanken machen, solltest du doch Post erhalten, wo eine Abmahnung enthalten ist, dann gleich zum Anwalt mit der Post. Nix eigenwillig unterschreiben!
Vom Vertrag kannst du nicht mehr zurücktreten, da dein Verkauf bereits verbindlich eingestellt war.
Weitere Informationen zum Urheberrecht und zum Umgang mit Abmahnungen findest du hier: http://www.ratgeberrecht.eu/

Vielleicht lässt es dich auch ein bisschen nachdenken, die zu verkaufenden Artikel doch zu fotografieren, anstatt ein Bild aus dem Netz zu nehmen…

Mit freundlichen Grüßen
gitarrejoern

Man nutzt etwas was man nicht darf - ok das kann Mecker geben!
Aber auch denke es ist ungewöhnlich mit der Adresse - aus welchem Grund aber?
Machen sie dem Käufer klar, dass sie ausschließlich an die Adresse des Käufers senden werden - ansonsten annulieren lassen

Da hst Du sicherlich ein richtiges Gefühl. Es gibt Leute, die lauern auf Uehberrechtsverletzungen, um dann Klage zu erheben.

Hallo! vielleicht hat jemand Rat für mich.
Ich habe einen Elektroarikel über ebay verkauft. Nach
Auktionsende erhielt ich eine Meldung vom Käufer und - siehe
da - ich soll d