Hersteller- und Händlergarantie

Hallo!

Ich bin mir gerade nicht ganz sicher, wie sich die gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung aufteilen.
Man nehme an:
Person A kauf sicht bei Händeler B ein Handy der Marke C. Nach 13 Monaten hat das Handy einen Defekt. Hersteller/Marke C beruft sich auf ausschließlich 12 Monate Gewährleistung, Person A solle sich an Händler B wenden.
Leider ist Händler B pleite gegangen und Person A soll nun den Schaden selbst bezahlen.

Kann sich Hersteller C da wirklich vor drücken?

Hallo,

Nach
13 Monaten hat das Handy einen Defekt. Hersteller/Marke C
beruft sich auf ausschließlich 12 Monate Gewährleistung,

Du meinst sicher: Garantie.

Person A solle sich an Händler B wenden.
Leider ist Händler B pleite gegangen

Pech. Das war die Stelle, bei der Du evt. Gewährleistung bekommen hättest. Allerdings hättest Du nachweisen müssen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag (es sind mehr als 6Monate nach dem Kauf). Ich befürchte, dass Du deshalb auch da ein Problem hättest.

und Person A soll nun den Schaden selbst bezahlen.

Sehr wahrscheinlich ist das so.

Kann sich Hersteller C da wirklich vor drücken?

Steht in den Garantiebedingungen. Falls es gar keine Garantie gibt (das ist durchaus möglich), hat der Käufer tatsächlich Pech. Falls die Garantie abgelaufen ist (was ja auch der Hersteller behauptet hat) ebenfalls.

Gruß
loderunner (ianal)