Hersteller will Garantie nicht gwähren, was nun?

Im November haben wir uns einen Gefrierschrank der Firma PKM gekauft. Vor vier Wochen ist dieser nun kaputt gegangen. Also Hotline angerufen, als der Techniker hier war meinte er da könne er nicht viel machen, da wir beim Aufbauen einen Fehler gemacht haben und somit die Garantie erloschen sei. Das Gerät steht bei uns unter einer Arbeitsplatte, in der Aufbauanleitung stehe angeblich drin, dass Gerät sei nicht unterbaufähig und hat somit nicht ausreichend Luft bekommen was zum Hitzetod des Kompressor geführt haben soll. Nach mehrmaligen durchlesen der Aufbauanleitung habe ich dazu aber keinen Hinweis gesehen. Die geforderten 10cm Abstand zur Wand wurden großzügig eingehalten. Meine Frage ist nun wie soll ich weitervorgehen?

Hallo,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider kann ich jedoch nicht so richtig helfen. Gewährleistungsansprüche und deren Geltendmachung sind nicht so ganz mein Metier.
Ich hoffe, dass sich jemand findet, der eine konkrete und hilfreiche Antwort für Sie hat.

Viele Grüße,
thomania

Hallo Sascha,

ich kann Dir leider nicht weiterhelfen, da nicht mein Gebiet.

Gruß
h@nry

Hallo,
trotzdem Danke einen schönen Abend noch

Hallo,

so würde ich vorgehen:

  1. Ab jetzt mit der Firma alles schriftlich und am besten per Einschreiben.
  2. Garantieanspruch, wenn noch nicht geschehen, schriftlich bei der Herstellerfirma anmelden. Das Gespräch mit dem Monteur ist, wenn nicht durch unterschriebenen Protokoll belegt, wenig aussagekräftig.
  3. Die Firma unter hinweis auf die Aussage des Monteurs bitten, anzugeben wo der Hinweis mit der mangelnden Unterbaufähigkeit steht.
  4. Wenn da nichts steht, ggf. auf die Diskrepanz hinweisen. Vielleicht lag ja eine falsche Aufbauanleitung (für ein anderes Gerät ?) bei, so was kommt vor. Also vorsichtshalber auch mal Gerätebezeichnung checken.
  5. Wenn keine Klärung möglich, mit Rechtsweg drohen (aber wirklich erst dann, erstmal Kulanz austesten)
  6. Wenn alles nix hilft, Rechtsanwalt und klage (falls es einem der Stress wert ist)

Aber, Sie sollten sich wirklich sicher sein. Falls die Maschine tatsächlich nicht unterbaufähig ist und das in der Gerätebeschreibung oder der Aufbauanleitung steht, kann die Firma meiner Meinung nach tatsächlich den Garantiefall ablehnen.
Dann hätten Sie höchstens noch die Möglichkeit, ggf. den Verkäufer hernazuziehen, wenn sie bei Kauf der Maschine ausdrücklich nach einem unterbaufähigen Modell gefragt haben. Falschberatung löst einen Schadensersatzanspruch aus, aber es dürfte schwierig sein das nachzuweisen (Ideal wäre, wenn Dritte das Verkaufsgespräch bezeugen konnten oder die Eigenschaft „unterbaufähig“ auf der rechnung steht).

Letzter Tip: Ggf. mal mit dem Verkäufer reden, dass der den Hersteller kontaktiert. Die haben oft einen guten Draht zueinander, so dass hier vielleicht eine Kulanzlösung möglich ist.

Hoffe, es klappt.

Martin Wagener

Hallo,
Privatrecht und Produkthaftung ist nun wirklich nicht mein Spezialgebiet. Es scheint mir besser, einen kompetenteren Auskunftspartner zu suchen. Nur soviel: Es gibt neben der Herstellergarantie auch die des Händlers. (Zur Begriffsklärung und etwas Orientierung für die nächsten Schritte siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie )
Gruß
Dedi

Hallo , Sascha Soose,
zunächst zur Gebrauchsanleitung:smiley:er Kunde kann eine gebnrauchsanletung verlangen , die für einen Normalverbraucher geschrieben ist , nicht für Fachleute,muß also für den normalen Benutzer mit durchschnittlichen Kenntnissen zugechnitten sein . Sie ist fehlerhaft , wenn ihre Informationen nicht ausreichen , um es dem Kunden zu ermöglichen , das Produkt aufzubauen . Wenn die Gebrauchsanleitung also keinen Hinweis auf die fehlende Unterbaufähigkeit enthält , haben Sie einmal gegen den Verkäufer einen Anspruch auf Nacherfüllung aufgrund der Mängelhaftung ( gesetzlicher Anspruch ) ( 2-malige Reparatur der gelieferten Sache ,wenn fehlgeschlagen Lieferung einer neuen Sache ) .Der hersteller des Produkts ist davon nicht betroffen . Er kann aber eine freiwillige Garantie auf sein Produkt geben . Die Garantie ist ein vertraglicher Anspruch , den der Käufer gegenüber dem Hersteller dadurch erwirbt , daß ihm das Garabntiescheckheft übergeben wird.Meist kann man im Rahmen der Garantiebedingungen nur eine kostenlose Reparatur verlangen . Mein Vorschlag . treten Sie an den verkäufer heran .
Viel erfolg .
Rhoen 11 .

Hallo,

am besten nochmal den Hersteller damit konfrontieren und klar machen, dass:

1.) Kein Hinweis in der Betriebsanleitung vorhanden ist der besagt, dass der Gefrierschrank nicht unterbaufähig ist.
2. Der Mindestabstand von 10cm zur Wand eingehalten worden ist.

Sollte sich der Hersteller danach immernoch weigern eine Reparatur zu tragen oder das Gerät zu tauschen,
sollte man sich mit dem Gedanken tragen diese Angelegenheit mit einem Anwalt zu besprechen.
Leider ist bei solchen Angelegenheiten die Möglichkeit,
dass eine Privatperson was erreichen kann leider sehr gering. Und eine Hausratvers oder Haftpflicht deckt solche Sachen meistens nicht ab.

LG