Herstellerangabe -> e.K. Eintrag?

Guten Tag,

angenommen es gibt da einen Existenzgründer und dieser stellt Leuchten her. Auf diesen muss er sich ja als Hersteller ausweisen, da es aber äußerst unseriös wirkt wenn er da Kunibert Detges drauf schreibt muss er sich ja einen Firmennamen zulegen.
Ltd. und UG scheiden für ihn aus, wegen dem Image.
Da dachte er an einen e.K. Eintrag ins Handelsregister. Das kostet 120 Euro beim Notar und bilanzpflichtig wäre dieser Unternehmer auch nicht, weil er ja unter den Höchstgrenzen für Umsatz und Gewinn bleibt. Ist also wie geschaffen für ihn, oder?

Sieht er das so richtig? Wer hat eine bessere Idee, wie er die Herstellerangabe vllt einfacher hinbekommt?

Bedanke mich ausschweifenst im Voraus für Antworten.

Guten Tag,

Hallo,

angenommen es gibt da einen Existenzgründer und dieser stellt
Leuchten her. Auf diesen muss er sich ja als Hersteller
ausweisen,

Da wäre ich mir gar nicht so sicher ob da der Herstellername drauf stehen muss. Vermutlich reicht auch schon die Prüfnummer vom TÜV.

da es aber äußerst unseriös wirkt wenn er da
Kunibert Detges drauf schreibt muss er sich ja einen
Firmennamen zulegen.

Es kann ja auch ein Designerstück sein, da steht dann auch der Name des Designers drauf

Ltd. und UG scheiden für ihn aus, wegen dem Image.

Dem Verbraucher wird es egal sein welche Firmierung der hersteller hat. Für die Geschäftspartner wirkt es „typisch Deutsch“ hierzulande oftmals „unseriös“.

Da dachte er an einen e.K. Eintrag ins Handelsregister.

Mir würde bei einem solchen Produkt eher die Haftung sorgen machen. Also besser eine GmbH nehmen (ist alles in allem sowieso günstiger als eine UG).

Das
kostet 120 Euro beim Notar und bilanzpflichtig wäre dieser
Unternehmer auch nicht, weil er ja unter den Höchstgrenzen für
Umsatz und Gewinn bleibt. Ist also wie geschaffen für ihn,
oder?

Scheint so als wären keine großen Gewinne geplant. Macht das Sinn ?

Sieht er das so richtig? Wer hat eine bessere Idee, wie er die
Herstellerangabe vllt einfacher hinbekommt?

Bedanke mich ausschweifenst im Voraus für Antworten.

Gruß, StingRay68

Da wäre ich mir gar nicht so sicher ob da der Herstellername
drauf stehen muss. Vermutlich reicht auch schon die Prüfnummer
vom TÜV.

Leuchten müssen nicht von externen Stellen geprüft werden. CE-Zeichen reicht aus. In der Norm wird von Handelszeichen, Handelsname gesprochen. Wenn man im HR vermerkt ist kann man drauf schreiben „Lampenmanufaktur Kunibert, Entenhausen“ und somit ist für Ermittlungsbehörden im Schadensfall genug Information gegeben, um zu ermitteln.

Es kann ja auch ein Designerstück sein, da steht dann auch der
Name des Designers drauf

Kann, den Anspruch hat er aber nicht.

Dem Verbraucher wird es egal sein welche Firmierung der
hersteller hat. Für die Geschäftspartner wirkt es „typisch
Deutsch“ hierzulande oftmals „unseriös“.

Es geht hier nicht um den Verbraucher, sondern um eine möglichst einfache und unkomplizierte Art Pflichten nachzukommen.

Mir würde bei einem solchen Produkt eher die Haftung sorgen
machen.

Keine Sorge, dafür ist gesorgt.

Also besser eine GmbH nehmen (ist alles in allem

sowieso günstiger als eine UG).

Gut, aber es ist mir schleierhaft woher die 25.000 kommen sollen.

Scheint so als wären keine großen Gewinne geplant. Macht das
Sinn ?

Nachdem Bilmog darf man 50.000 verdienen ohne bilanzpflichtig zu werden, ich denke das ist ein nicht zu verachtendes Gehalt für so manchen. Ich würde dafür morgens aufstehen.

Gruß, StingRay68

Schöne Grüße und danke für deine Antwort

Da wäre ich mir gar nicht so sicher ob da der Herstellername
drauf stehen muss. Vermutlich reicht auch schon die Prüfnummer
vom TÜV.

Leuchten müssen nicht von externen Stellen geprüft werden.
CE-Zeichen reicht aus.

Ich würde kein Elektrogerät kaufen auf dem nicht mindestens ein GS Zeichen drauf ist.

In der Norm wird von Handelszeichen,
Handelsname gesprochen. Wenn man im HR vermerkt ist kann man
drauf schreiben „Lampenmanufaktur Kunibert, Entenhausen“ und
somit ist für Ermittlungsbehörden im Schadensfall genug
Information gegeben, um zu ermitteln.

Es kann ja auch ein Designerstück sein, da steht dann auch der
Name des Designers drauf

Kann, den Anspruch hat er aber nicht.

Ein Kleinunternehmen das keine Designerstücke verkaufen möchte sondern „Standardware in Mini-Serie“ ? Das wird sich bestimmt rechnen !

Dem Verbraucher wird es egal sein welche Firmierung der
hersteller hat. Für die Geschäftspartner wirkt es „typisch
Deutsch“ hierzulande oftmals „unseriös“.

Es geht hier nicht um den Verbraucher, sondern um eine
möglichst einfache und unkomplizierte Art Pflichten
nachzukommen.

Verstehe, der Verbraucher ist unwichtig. Dann ist auch der Firmenname unwichtig.

Mir würde bei einem solchen Produkt eher die Haftung sorgen
machen.

Keine Sorge, dafür ist gesorgt.

Also besser eine GmbH nehmen (ist alles in allem

sowieso günstiger als eine UG).

Gut, aber es ist mir schleierhaft woher die 25.000 kommen
sollen.

Wenn nicht genug Kapital da ist sollte man erst sparen und dann Unternehmer spielen. WEEG kostet ja z.B. auch nichts (verzeihung es ist ja nur Mini-Serie geplant)

Scheint so als wären keine großen Gewinne geplant. Macht das
Sinn ?

Nachdem Bilmog darf man 50.000 verdienen ohne bilanzpflichtig
zu werden, ich denke das ist ein nicht zu verachtendes Gehalt
für so manchen. Ich würde dafür morgens aufstehen.

Klar, man hat ja keine Sozialabgaben und muss nicht selber für sich vorsorgen. Ich sehe schon, da prallen unterschiedlichste Denkweisen aufeinander. Einmal der „Existenzgründer“ und dann der erfahrene Kaufmann. Viel Erfolg, ich bin da der falsche Ratgeber.

Gruß, StingRay68

Schöne Grüße und danke für deine Antwort

Bin ich Ihnen irgendwie zu nahe getreten? Wenn ja dann tut es mir leid, es lag nicht in meiner Absicht.

Ich würde kein Elektrogerät kaufen auf dem nicht mindestens
ein GS Zeichen drauf ist.

Ich bin mir sicher, dass ich in Ihrem Haushalt Geräte finde, auf denen kein GS-Zeichen drauf ist. Und was heißt mindestens? ein VDE oder TÜV GS Zeichen ist doch beinahe schon das höchste der Gefühle.

Ein Kleinunternehmen das keine Designerstücke verkaufen möchte
sondern „Standardware in Mini-Serie“ ? Das wird sich bestimmt
rechnen !

Es gibt Unternehmenskonzepte, wo so etwas möglich ist. Und wer redet von Standardware? Meine Produkte haben Eigenschaften, die einen höheren Preis rechtfertigen. Material-, Produktions- und Verwaltungskosten machen nur 30 - 35% des Endpreises aus. Ich denke das ist ganz ok.

Verstehe, der Verbraucher ist unwichtig. Dann ist auch der
Firmenname unwichtig.

Ich möchte mich berichtigen. Es geht mir hier in dieser Diskussion nicht um den Verbraucher. Später wird der Firmenname sich relevant sein.

Wenn nicht genug Kapital da ist sollte man erst sparen und
dann Unternehmer spielen. WEEG kostet ja z.B. auch nichts
(verzeihung es ist ja nur Mini-Serie geplant)

WEEG, EAR, usw trifft auf mich nicht zu bzw. bin befreit. Und es ist genug Kapital da für die Gründung, aber eben nicht für eine GmbH. Sollte ich deshalb nicht günden dürfen?

Klar, man hat ja keine Sozialabgaben und muss nicht selber für
sich vorsorgen. Ich sehe schon, da prallen unterschiedlichste
Denkweisen aufeinander. Einmal der „Existenzgründer“ und dann
der erfahrene Kaufmann. Viel Erfolg, ich bin da der falsche
Ratgeber.

Sozialabgaben als Selbstständiger? Angenommen ich erreiche die Grenze von 50.000, dann würde genug abfallen um privat vorzusorgen. Ich habe ja das Glück nicht an der Rentenversicherung teilnehmen zu müssen und kann mir selbst eine effektive Strategie zurecht legen.

Naja wissen Sie die Prioritäten liegen eben anders. Der Existenzgründer ist zunächst aufs Überleben fokussiert und später auf Gewinnmaximierung. Es muss zunächst ja auch erstmal die Reaktion der Kunden abgewartet werden.

angenommen es gibt da einen Existenzgründer und dieser stellt
Leuchten her. Auf diesen muss er sich ja als Hersteller
ausweisen,

Da wäre ich mir gar nicht so sicher ob da der Herstellername
drauf stehen muss. Vermutlich reicht auch schon die Prüfnummer
vom TÜV.

Doch, muß, wenn es ein Verbraucherprodukt ist, wovon ich ausgehe. Lies § 5 Abs. 1 Nr. 1 b) GPSG, zu finden hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/gpsg/__5.html

Ein Kleinunternehmen das keine Designerstücke verkaufen möchte
sondern „Standardware in Mini-Serie“ ? Das wird sich bestimmt
rechnen !

Es gibt Unternehmenskonzepte, wo so etwas möglich ist. Und wer
redet von Standardware? Meine Produkte haben Eigenschaften,
die einen höheren Preis rechtfertigen. Material-, Produktions-
und Verwaltungskosten machen nur 30 - 35% des Endpreises aus.
Ich denke das ist ganz ok.

hallo,

lass dich nicht beirren, genau diese philosophie fahre ich seit 2 jahren mit einer komplett eigenen entwicklung. wir stellen selbst her und haben „nebenbei“ die ganze sache von der pieke auf geplant und realisiert.

zurück zum topic:

mich würde bez. der produktkennzeichnung interessieren, ob eine angabe zur internetseite des herstellers auf dem produkt ausreichen würde ?

danke und gruß inder

zurück zum topic:

mich würde bez. der produktkennzeichnung interessieren, ob
eine angabe zur internetseite des herstellers auf dem produkt
ausreichen würde ?

danke und gruß inder

Nein, da die Hinterlegung deiner Daten beim Registrieren der Internetadresse nicht beglaubigt werden. Wäre zu schön wenn das so gehen würde :smile:

Der Steuerberater sagte mir ich solle über die Anmeldung einer Marke nachdenken. Das dauert aber bis zu acht Monaten. Also der HR-Eintrag scheint mir momentan das günstigste und einfachste zu sein.

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mich würde bez. der produktkennzeichnung interessieren, ob
eine angabe zur internetseite des herstellers auf dem produkt
ausreichen würde ?

danke und gruß inder

Nein, da die Hinterlegung deiner Daten beim Registrieren der
Internetadresse nicht beglaubigt werden. Wäre zu schön wenn
das so gehen würde :smile:

grmpf…

das heisst, also entweder ein aufkleber auf das produkt mit der kompletten postanschrift oder auf die verpackung ?

keine hintertür ?

gruß inder

grmpf…

das heisst, also entweder ein aufkleber auf das produkt mit
der kompletten postanschrift oder auf die verpackung ?

keine hintertür ?

gruß inder

Hintertüren sowieso nicht.

Die Angaben müssen nachvollziehbar und ausreichend sein, um den Inverkehrbringer zu identifizieren. Als Einzelunternehmer muss man also Name und Anschrift komplett anbringen.

Als e.K. Kann man z.B. die Anschrift weglassen und schreibt „xy e.K., München“ oder „xy GmbH, München“, dann kann man im Handelsregister nachvollziehen wer der Inhaber oder Geschäftsführer ist, denn der übernimmt die Produkthaftung.

Mein Problem ist jetzt, dass ich glaube, dass ein e.K. Eintrag am einfachsten ist. Die Frage ist ob man „Firmenname e.K.“ schreiben kann oder dennoch seinen kompletten Firmenname aufbringen muss.

Servus,

Da dachte er an einen e.K. Eintrag ins Handelsregister.

Der „e.K.-Eintrag“ bedeutet, dass der Mann Kaufmann ist.

Damit muss er als Kaufmann, nicht wegen Steuergesetzen, Bücher führen und Abschlüsse aufstellen - Einzelheiten vgl. § 238 - 261 HGB.

Für Kaufleute sieht das einschlägige Recht noch viele anderen Nettigkeiten vor, z.B. Annahme eines angetragenen Auftrages allein schon dadurch, dass er nicht abgelehnt wird, oder Eingehen eines Vertrages durch pures Kopfnicken etc.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Grüß Gott

Damit muss er als Kaufmann, nicht wegen Steuergesetzen, Bücher
führen und Abschlüsse aufstellen - Einzelheiten vgl. § 238 -
261 HGB.

Da habe ich andere Informationen und zwar muss er nicht nur seitdem BilMoG nicht Bücher führen, sondern auch schon davor, da er gewisse Umsatz- und Gewinngrenzen einhält. Inventurpflicht usw. fällt auch weg. EÜR reicht vollkommen aus. Bitte um Verbesserung und genaue Quellenangabe, falls jemand etwas anderes zu wissen glaubt.

Für Kaufleute sieht das einschlägige Recht noch viele anderen
Nettigkeiten vor, z.B. Annahme eines angetragenen Auftrages
allein schon dadurch, dass er nicht abgelehnt wird, oder
Eingehen eines Vertrages durch pures Kopfnicken etc.

Das ist mir bewusst, das dadurch das Risiko steigt und man öfter mal beim Anwalt sitzt um sich abzusichern, aber welche Alternative bleibt denn im o.g. Problem? Aber selbst dies sind Sachen, die lediglich viel Arbeit erfordern und stellen vorerst keine unlösbaren Probleme dar. Sollte ich mir also wirklich Gedanken darüber machen, wenn ich die Mehrarbeit nicht scheue?

Dennoch bin ich nach wie vor der Meinung das ein HR Eintrag beim Problem des o.g. Unternehmers am schnellsten und günstigsten ist.

Wie gesagt: Begründete Kritik ist sehr willkommen.

Ich bezog mich im ersten Teil der Antwort auf die Bilanzpflicht nicht das Buchführen allgemein.

Servus,

Du hast recht - allerdings muss er genau seit dem BilMoG keine Bücher mehr führen, wenn er die in § 241a HGB genannten Grenzen einhält - vorher gabs den § 241a HGB nicht.

Die in § 141 AO genannten Grenzen gelten wegen § 140 AO nicht, wenn ein StPfl wegen anderer gesetzlicher Vorschriften (z.B. HGB) Bücher führen und Abschlüsse aufstellen muss.

Es geht hier beim Kaufmann also ausschließlich um die Grenzen aus § 241a HGB.

Schöne Grüße

MM

  • träumt von Frühpensionierung -

Servus,

Führen von Büchern und Bilanzieren geht in eins.

Das Anfertigen von Aufzeichnungen für eine Überschussrechnung ist nicht das Führen von Büchern.

Schöne Grüße

MM