Herstellergarantie

Welche Garantiefrist eines Herstellers ist bindend, die auf seiner Webseite genannte, oder die im Handbuch des Gerätes genannte?

Die im Kaufvertrag stehende, wenn diese kürzer ist als die vom Gesetzgeber vorgeschriebene, dann gilt die vom Gesetzgeber.

Hallo,

da es keine gesetzlich vorgeschriebene Garantie gibt, ist diese Antwort erstens falsch und zweitens geht sie an der Frage vorbei.

Gefragt war, wie unterschiedliche Garantiefristen, in unterschiedlichen Medien veröffentlicht, auszulegen sind. Geht eine spezielle kürzere Regelung im Karton der längeren allgemeinen Frist auf einer Internetseite vor, auch wenn da keine Vorbehalte enthalten sind?

Meines Erachtens nein.

VG
EK

Moin,

da die Garantiezeit ein Kaufkriterium ist und insbes. auch wenn sie beworben wird, kann ein Händler oder Hersteller diese Produkteigenschaft nicht durch einen vor Kauf nicht lesbaren Beipackzettel wieder ändern.

Gruß,
Ingo

Gefragt war, wie unterschiedliche Garantiefristen, in
unterschiedlichen Medien veröffentlicht, auszulegen sind. Geht
eine spezielle kürzere Regelung im Karton der längeren
allgemeinen Frist auf einer Internetseite vor, auch wenn da
keine Vorbehalte enthalten sind?

Meines Erachtens nein.

Wie würdest Du es interpretieren, wenn die eine Garantiezeit auf der Homepage genannt ist, die andere aber deutlich sichtbar auf der Packung? Und würdest Du da einen Unterschied machen zwischen Ladenkauf und Internetkauf?

Gruß,
Max

Vielen Dank für die Antworten

Gruss
UK