Hallo,
wie oft darf wirklich ein Hersteller mein Handy repararieren?
Ich habe es nun zum 4. mal wegen der gleichen Sache zurückgeschickt… nun sagen die, dass meine Garantie abgelaufen ist!
Ich lesen manchmal im Netz, dass es nach 2maliger nachbessrung auf wunsch ausgetauscht werden kann…
ich habe beim 3. mal zurückschicken schon gesagt, dass sie das das zwecks der Versandkosten gleich erneuern sollen… haben sie aber nciht.
hat irgendjem. ein gesetztext für mich- wo ich mein evtl. recht noch bekomme??
danke für die hilfe
Hallo,
zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.
Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer.
Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist. Ohne den Inhalt der Bedingungen zu kennen, ist die Frage also nicht zu beantworten.
Gruß
S.J.
wie oft darf wirklich ein Hersteller mein Handy repararieren?
Ich habe es nun zum 4. mal wegen der gleichen Sache
zurückgeschickt… nun sagen die, dass meine Garantie
abgelaufen ist!
Ich lesen manchmal im Netz, dass es nach 2maliger nachbessrung
auf wunsch ausgetauscht werden kann…
ich habe beim 3. mal zurückschicken schon gesagt, dass sie das
das zwecks der Versandkosten gleich erneuern sollen… haben
sie aber nciht.
hat irgendjem. ein gesetztext für mich- wo ich mein evtl.
recht noch bekomme??
danke für die hilfe
Hallo
§ 434 BGB regelt die Rechte des Verkäufers. Und der Hersteller hätte es auf deinem Wunsch hin austauschen müssen.
Peter
uui…vl. doch noch glück auf ein neues… Danke dir auch erstmal… werde ich mir gleich mal durchlesen…
Ich habe am Freitag auch nun schon eine Rechtsberatung der verbraucherzentrale berlin… bin gespannt was die mir sagen 