Herstellergarantie vs. Händlergewährleistung

Folgende Sachlage: Ein Hersteller gibt 1 Jahr Garantie auf einen Drucker. Der Händler, der diesen Drucker verkaufen möchte, muss aber nach der Gewährleistungspflicht 2 Jahre für dafür gerade stehen, dass der Drucker „frei von Sach- und Rechtsmängeln“ ist.
Kann man daraus schliessen, dass der Hänler die sprichwörtliche „A-Karte“ gezogen hat, wenn der Drucker nach 1 1/2 Jahren kaputt geht?

2.Szenario: Irgendwo steht geschrieben, dass einem Käufer bei Inanspruchname der Hersteller- bzw. Händlergarantie keine Kosten entstehen dürfen. Weiss Jemand, wo man da nachsehen kann? Über das Internet wurde ein Drucker erworben, der nach wenigen Tagen einen Mangel aufwies. Sowohl der Hersteller, als auch der Händler akzeptiert die Rücksendung des defekten Gerätes nur „frei Haus“. Was kann getan werden?

Gruß
S.Bockelmann

Kann man daraus schliessen, dass der Hänler die
sprichwörtliche „A-Karte“ gezogen hat, wenn der Drucker nach 1
1/2 Jahren kaputt geht?

Nein. Der Sachmangel muss ja schon bei Gefahrenübergang (also bei der Aushändigung des Gerätes) vorliegen, § 434 Abs. 1 BGB.

2.Szenario: Irgendwo steht geschrieben, dass einem Käufer bei
Inanspruchname der Hersteller- bzw. Händlergarantie keine
Kosten entstehen dürfen.

Das glaube ich kaum. Über Garantie gibt es kaum gesetzliche Regelungen, und eine solche habe ich jedenfalls noch nie gesehen. Entscheidend ist das, was im Garantievertrag steht. (Unsinn ist allerdings die oft zitierte Behauptung, Garantie sei eine „freiwillige Leistung“).

Levay