Herstellergarantie - wie durchsetzen?

Hallo,

ich habe mir gerade folgenden interessanten Fall ausgedacht:

Ein Hersteller für Computerhardware wirbt auf seiner Internetseite mit einer dreijährigen Garantie für ein bestimmtes Produkt. Allerdings schränkt er diese Garantie dahingehend ein, dass sie nur für Produkte gelten soll, die von einem autorisierten Distributor oder Reseller gekauft werden. Ferner gibt der Hersteller auf seiner Seite eine Liste mit zehn Händlern an, bei denen man das Produkt erwerben kann.

Ein Kunde bestellt nun das Produkt bei einem dieser Händler. Als die Ware eintrifft, vergleicht der Kunde die Seriennummer des gekauften Produktes mit einer eigens dafür vorgesehenen Datenbank auf der Internetseite des Herstellers und stellt fest, dass das Produkt mit dieser Seriennummer von der zuvor beworbenen Garantie ausgeschlossen ist.

Der Kunde stellt nun fest, dass das Produkt offenbar in zwei Varianten angeboten wird: einmal mit buntem Karton, etwas Zubehör und der dreijährigen Garantie, und einmal ohne Karton, ohne Zubehör und ohne Zusatzgarantie. Allerdings ist das nirgens ersichtlich, weder auf der Herstellerseite, noch auf der Händlerseite. Das bedeutet, der Hersteller wirbt hinsichtlich der Garantie mit einer Aussage, die er nicht einhält.

Gegenüber dem Händler hat der Käufer natürlich nur den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch, da dieser zum Thema Garantie gar keine Aussage getroffen hat. Der Hersteller wiederum vertritt die Ansicht, es handele sich um die Variante ohne Garantie, weshalb ihn das alles nichts angehe.

Hätte der Kunde in einem solchen Fall eine Chance, zu der angepriesenen Garantie zu kommen, und wenn ja, wie?

Könnte sich der Hersteller z.B. darauf berufen, bei der von ihm veröffentlichten Liste mit den zehn Händlern handele es sich gar nicht um autorisierte Händler, sondern nur um eine zufällige Auswahl, da dies nicht explizit dasteht?

Oder ist der Hersteller eventuell gar nicht verpflichtet, seine Garantiezusage umzusetzen, da zwischen ihm und dem Käufer gar kein Vertrag besteht?

Gruß, Hirsebrei

Hallo,

Der Kunde stellt nun fest, dass das Produkt offenbar in zwei
Varianten angeboten wird: einmal mit buntem Karton, etwas
Zubehör und der dreijährigen Garantie, und einmal ohne Karton,
ohne Zubehör und ohne Zusatzgarantie. Allerdings ist das
nirgens ersichtlich, weder auf der Herstellerseite, noch auf
der Händlerseite. Das bedeutet, der Hersteller wirbt
hinsichtlich der Garantie mit einer Aussage, die er nicht
einhält.

wie hat er das den festgestellt? Nomalerweise bieten die Händler ja beide Pakete an. Wenn der Käufer dies vor dem Kauf beim Händler erkennen hätte können, wirds schwer…

Hätte der Kunde in einem solchen Fall eine Chance, zu der
angepriesenen Garantie zu kommen, und wenn ja, wie?

An den Händler wenden.

Könnte sich der Hersteller z.B. darauf berufen, bei der von
ihm veröffentlichten Liste mit den zehn Händlern handele es
sich gar nicht um autorisierte Händler, sondern nur um eine
zufällige Auswahl, da dies nicht explizit dasteht?

Der Hersteller wird sagen, das sind die Händler, die das Paket mit der Garantie anbieten.

Oder ist der Hersteller eventuell gar nicht verpflichtet,
seine Garantiezusage umzusetzen, da zwischen ihm und dem
Käufer gar kein Vertrag besteht?

Garantiebestimmungen sind freiwillige Leistungen des Herstellers. Wenn er diese an bestimmte Voraussetzungen knüpft sind diese meistens auch verbindlich

gruß

Bitte erstmal meinen Text genau lesen und nicht gleich drauflos schreiben:

Wenn der Käufer dies vor dem Kauf beim Händler
erkennen hätte können

Ich hatte geschrieben, dass der Vertrieb zweier Varianten nirgends ersichtlich war. Weder auf der Internetseite des Händlers, noch auf der des Herstellers. (Festgestellt hat es der fiktive Kunde, indem es ihm nach dem Kauf vom Hersteller-Support mitgeteilt wurde.)

An den Händler wenden.

Das halte ich für nicht sinnvoll, da ich geschrieben hatte, der Händler habe keinerlei Aussage zur Garantie gemacht. Demnach kann sich der Kunde über die Gewährleistung hinaus auch nicht auf eine solche berufen. Natürlich könnte der Kunde das Produkt im Rahmen seines Widerrufsrechts zurückschicken. Das will er aber gar nicht. Er will ja den versprochenen Garantieanspruch durchsetzen.

Der Hersteller wird sagen, das sind die Händler,
die das Paket mit der Garantie anbieten.

Nein, eben nicht. Ich hatte geschrieben, dass der Hersteller mit der Garantie wirbt und nicht der Händler.

Gruß, Hirsebrei

An den Händler wenden.

Das halte ich für nicht sinnvoll, da ich geschrieben hatte,
der Händler habe keinerlei Aussage zur Garantie gemacht.
Demnach kann sich der Kunde über die Gewährleistung hinaus
auch nicht auf eine solche berufen. Natürlich könnte der Kunde
das Produkt im Rahmen seines Widerrufsrechts zurückschicken.
Das will er aber gar nicht. Er will ja den versprochenen
Garantieanspruch durchsetzen.

du hast aber nur mit dem Händler einen Vertrag, somit ist er einfach dein Ansprechpartner. wenn der händler beim verkauf die „speziele“ garantie nicht mitverkauft hast du dann einfach pech gehabt.

Der Hersteller wird sagen, das sind die Händler,
die das Paket mit der Garantie anbieten.

Nein, eben nicht. Ich hatte geschrieben, dass der Hersteller
mit der Garantie wirbt und nicht der Händler.

egal, vertragsbestandteil ist das, was du mit dem händler ausmachst. was auf der herstellerseite angeboten wird wird erst vertragsbestandteil wenn du es mit deinem vertragspartner vereinbarst.

egal, vertragsbestandteil ist das, was du mit
dem händler ausmachst. was auf der herstellerseite
angeboten wird wird erst vertragsbestandteil wenn
du es mit deinem vertragspartner vereinbarst.

Aha, und wie passt das zu § 443 BGB?

„Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.“

das muss der VERKÄUFER machen und nicht der hersteller!!!
siehs sein, wenn der verkäufer dir die ware mit der erweiterten garantie nicht verkauft hat hast du sie nicht.

der hersteller kann dir das blaue vom himmel versprechen, es zählt nur das, was in der anzeige bzw im kaufvertrag des händlers steht.

Guten Tag,

Ich sehe gern alles ein, wenn mir jemand erklärt, wie das zu dem von mir genannten Gesetz passt. Es heißt dort:

„Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.“

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu,
der die Garantie eingeräumt hat
."

Wer hat denn dem Käufer gegenüber eingeräumt? Auf welche Weise? Und hat sich der Käufer die Garantiebedingungen schon mal angeschaut?
Gruß
loderunner (ianal)

Wer hat denn dem Käufer gegenüber eingeräumt? Auf welche
Weise? Und hat sich der Käufer die Garantiebedingungen schon
mal angeschaut?
Gruß
loderunner (ianal)

Nach meinem Verständnis hat der Hersteller genau das gemacht, was im Gesetzestext steht, nämlich eine Garantieerklärung für ein Produkt abgegeben, und zwar nicht per Vertrag mit dem Kunden (ein solcher besteht ja nicht), sondern allgemeingültig auf seiner Internetseite (siehe Ausgangsposting).

Falls ich danebenliege, kann mich ja jemand aufklären, warum.

Gruß, Hirsebrei

Falls ich danebenliege, kann mich ja jemand aufklären, warum.

Gruß, Hirsebrei

Du hast doch rausgefunden, das das Produkt in verschiedenen Versionen verkauft wurde und der Hersteller bietet doch sogar eine Überprüfung an, ob das Produkt zu der Gruppe gehört. Kann es sein, das du eine OEM/bulk Produkt erwischt hast und jetzt die Service haben willst, der bei der „normalen“ Version, die zufälligerweise viel Teuerer ist, nur dabei ist? Bietet der Händler, bei dem du gekauft hast nur die eine Version an oder auch beide?

Gruß

Kann es sein, das du eine OEM/bulk Produkt erwischt
hast und jetzt die Service haben willst, der bei der
„normalen“ Version, die zufälligerweise viel Teuerer
ist, nur dabei ist?

Nein, das kann natürlich nicht sein, da wir ja hier von einem ausgedachten Fall sprechen und nicht von mir.

Es könnte allerdings sein, dass der in diesem Fall erwähnte Kunde dieses Problem hat. Und wie bereits mehrfach geschrieben, wurden beim Kauf keineswegs zwei Versionen angeboten. Vielmehr war dem Kunden auch gar nicht bekannt, dass es überhaupt zwei Versionen gibt. Es wäre auch nicht erkennbar gewesen, wenn er darauf geachtet hätte. Weder auf der Internetseite des Händlers, noch auf der des Herstellers. Ich schrieb das bereits.