Hallo,
ich habe mir gerade folgenden interessanten Fall ausgedacht:
Ein Hersteller für Computerhardware wirbt auf seiner Internetseite mit einer dreijährigen Garantie für ein bestimmtes Produkt. Allerdings schränkt er diese Garantie dahingehend ein, dass sie nur für Produkte gelten soll, die von einem autorisierten Distributor oder Reseller gekauft werden. Ferner gibt der Hersteller auf seiner Seite eine Liste mit zehn Händlern an, bei denen man das Produkt erwerben kann.
Ein Kunde bestellt nun das Produkt bei einem dieser Händler. Als die Ware eintrifft, vergleicht der Kunde die Seriennummer des gekauften Produktes mit einer eigens dafür vorgesehenen Datenbank auf der Internetseite des Herstellers und stellt fest, dass das Produkt mit dieser Seriennummer von der zuvor beworbenen Garantie ausgeschlossen ist.
Der Kunde stellt nun fest, dass das Produkt offenbar in zwei Varianten angeboten wird: einmal mit buntem Karton, etwas Zubehör und der dreijährigen Garantie, und einmal ohne Karton, ohne Zubehör und ohne Zusatzgarantie. Allerdings ist das nirgens ersichtlich, weder auf der Herstellerseite, noch auf der Händlerseite. Das bedeutet, der Hersteller wirbt hinsichtlich der Garantie mit einer Aussage, die er nicht einhält.
Gegenüber dem Händler hat der Käufer natürlich nur den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch, da dieser zum Thema Garantie gar keine Aussage getroffen hat. Der Hersteller wiederum vertritt die Ansicht, es handele sich um die Variante ohne Garantie, weshalb ihn das alles nichts angehe.
Hätte der Kunde in einem solchen Fall eine Chance, zu der angepriesenen Garantie zu kommen, und wenn ja, wie?
Könnte sich der Hersteller z.B. darauf berufen, bei der von ihm veröffentlichten Liste mit den zehn Händlern handele es sich gar nicht um autorisierte Händler, sondern nur um eine zufällige Auswahl, da dies nicht explizit dasteht?
Oder ist der Hersteller eventuell gar nicht verpflichtet, seine Garantiezusage umzusetzen, da zwischen ihm und dem Käufer gar kein Vertrag besteht?
Gruß, Hirsebrei