hallo,
wir bauen gerade unser Eigenheim, was zu 100% eigengenutzt werden soll. Sind die Herstellkosten, Hauskosten und Anschaffungskosten für Grund dennoch absetz- bzw. abschreibbar?
Danke schon mal für eure Hilfe!!
gruß
hallo,
wir bauen gerade unser Eigenheim, was zu 100% eigengenutzt werden soll. Sind die Herstellkosten, Hauskosten und Anschaffungskosten für Grund dennoch absetz- bzw. abschreibbar?
Danke schon mal für eure Hilfe!!
gruß
Bei einer Renovierung sind Kostenabsetzbar zu einem kelinen Anteil, wie es sich beim Neubau verhält weiß ich nicht Gruß
Hallo Huschel,
leider hat der Gesetzgeber dafür keine Lücke mehr gelassen. Seit Abschaffung der Eigenheimzulage gibt es bei reiner Eigennutzung keine Förderung oder sonstiges mehr. Abschreiben ist nur bei Vermietung mgölich.
Viele Grüße
schisa
Hallo,
soweit ich das beurteilen kann, ist da heute nichts mehr zu machen, wenn es um ein rein eigen genutztes Haus geht.
Man kann nur noch Kosten für sogenannte Haushaltsnahe Dienstleitungen absetzen. z. B. Reparaturleistungen (ohne Materialanteil) für Haushaltsgeräte oder Heizung. Auch die Schornsteifergerrechnung gehört dazu. Wichtig ist aber, dass die Rechnung nicht bar sondern per Überweisung beglichen wird. Ansonsten wird’s in der Steuererklärung nicht anerkannt.
Wir hatten 1997 moch Glück und kamen in den Genuss der Eigenheimförderung. Damals bekam man für einen Neubau im Jahr des Bezugs und in den folgenden 7 Jahren je 5% Zuschuss von max. 100.000 DM, Also DM 5.000 p. Jahr. Das war keine steuerliche Entlastung, sondern eben eine jährliche Einmalzahlung im März. Dazu kam dann noch das so genannte Baukindergeld in Höhe von DM 1.500 für jedes Kind, auch für diejenigen, die innerhalb des 8-jährigen Förderzeitraums geboren wurden. Allerdings für diese dann nur noch für den verbleibenden Zeitraum bis die 8 Jahre vorbei waren.
Also, sorry, dass ich keine positivere Nachricht überbringen kann.
Gruß
hallo,
bauen gerade unser Eigenheim, zu 100% eigengenutzt
Sind die Herstellkosten, Hauskosten und
Anschaffungskosten für Grund absetz- bzw.
abschreibbar?
gruß
Hallo,
sorry, da bin ich der falsche Ansprechpartner. Ich kann aber Tips zum bauen geben, wenn Sie welche wünschen.
Gruß Robert.
Servus Huschel,
da sich die Abschreibungsmöglichkeiten auch mal wieder geändert haben kann ich Dir da leider keine genaue Antwort geben. Von Kunden weiß ich jedoch,das es da div. Abschreibungsmöglichkeiten gibt. Ein qualifizierter Immoberater bei Eurer Bank, bzw. ein Steuerberater sollten das aber genau wissen.Im Zweifelsfalle ein paar Euro für die Anfrage investiert, spart später u. U.Geld.
Gruß
Hallo,
ich habe mein Haus vor 10 Jahren gebaut und die Steuerlage hat sich sehr verändert.
Prinzipiell gilt: Etliche Dinge werden gefördert und der Staat hilft mit billigeren Krediten über die KfW (www.kfw.de). Da musst Du dich informieren. Speziell wenn Du einen Altbau modernisierst kannst du hier viel Geld sparen!
Wenn Du Hanswerkerleistungen erhälst, kannst Du zwar nicht das Material, wohl aber die Dienstleistung in der Steuer berücksichtigen.
Aber Anschaffungskosten, Notarkosten, Grundsteuer etc sind meines Erachtens bei Eigennutzung nicht steuerlich absetzbar.
Hier würde ich an Deiner Stelle aber nochmal mit einem Steuerberater reden.
Gruss
Fritz
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leider nicht mehr. die eigenheimzulage gilt nur, wenn man den antrag für baugenehmigung vor dem 31.12.2006 gestellt hat. bei hauseigentum kann man nur reparaturen und erhaltungsaufwendungen bei der einkommensteuer-erklärung absetzen im rahmen der handwerkerleistungen. es müssen aber wie gesagt raparaturen sein. es gibt auch noch förderungen, die so genannten wohn-rister. kann leider nichts dazu sagen, habe mich damit nicht befasst.
falls noch fragen auftrauchen, bitte melden.
alles gute. LG