Hallo liebe www`ler,
wenn man in Deutschland die Herstellung von naturnahem Tierzubehör beginnen möchte, was ist hier zu beachten bzgl. Anmeldung LGA, Arbeitsschutz etc.? Zu ergooglen sind fast ausschliesslich Infos zu „gefährlichen Gütern“ sowie menschliche Verbrauchsgüter. IHK im Net hat auch nicht sehr weitergeholfen. Gehört Tierzubehör (z.B. aus Holz) zu den menschlichen Verbrauchsgütern? Ist CE, GS, sowie ein EAN Code zwingend für Tierzubehör?
Tausend Dank für nette hilfreiche Antworten im Voraus.
Laluca