Herstellung und Vertrieb von Haarpflegeprodukten

Hallo,
vorerst mal: ist das hier die richtige Rubrik für folgende Fragen?
Weiß jemand, ob die Herstellung und der Vertrieb von Haarpflegeprodukten bestimmten „Zulassungsvoraussetzungen“ unterliegt? Muß ich z.B. eine bestimmte Prüfung abgelegt haben oder mich bestimmten Untersuchungen unterziehen (wie im Lebensmittelbereich) o.ä.?
Und muß ich dafür eine Firma gründen? Ich würde gern erst mal „so nebenbei“ damit anfangen, das Produkt in bestimmten Friseursalons anzubieten - also ohne die ganze Firmenmaschinerie dahinter.

Würde mich über Info sehr freuen.
Grüße,
Gabi

für Kosmetika gilt, daß du mehrere Tests nachweisen mußt, daß die Produkte allergiefrei, Belastungsfrei, giftfrei sind.

Falls eine Kundin durch Anwendung deiner Produkte erkrankt oder verletzt wird, mußt du schon eine klasse Haftpflicht haben.

einfach nen töpfchen rühren und beim Friseur verkaufen geht nicht!

gruss
winkel

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Danke winkel! (o.T.)
dd

genaueres
Hallo Gabi,

winkel hat Recht. Mehr erfährst Du entweder im Gewerbeamt deiner Stadt oder du suchst mal nach dem
‚Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz‘
eventuell ist auch das
Medizinproduktegesetz’ oder das ‚Arzneimittelgesetz‘
einschlägig.

Tschuess Marco.