Herstellung von Bier und Wein

Hi!

Frage an die Fachleute hier:

Letztens haben wir uns im Biergarten die Köpfe darüber heiß diskutiert, wie Bier und Wein (sowie diverse Ableger wie Sekt, Weinbrand u.ä) hergestellt werden.

Ich war so frech zu behaupten, dass Bier und Wein eine gemeinsame Komponente haben: beides wird mit Hefe gemacht (mein Schulwissen sagte mir, ohne Hefe gibt’s Probleme bei der Gärung).

Dickes Hallo bei den anderen! Wein macht man doch nicht mit Hefe, so was kommt nur ins Bier. Wein wird aus Trauben und dem darin enthaltenen Zucker gemacht.

Also meine Frage: Schmeißt der Winzer Hefe in den Most oder nicht?

Grüße
Heinrich

Hi Heinrich,

Ich war so frech zu behaupten, dass Bier und Wein eine
gemeinsame Komponente haben: beides wird mit Hefe gemacht
(mein Schulwissen sagte mir, ohne Hefe gibt’s Probleme bei der
Gärung).
Also meine Frage: Schmeißt der Winzer Hefe in den Most oder
nicht?

wenn Du gewettet hast, hast Du gewonnen!
Auch beim Wein wird mit Hefe gearbeitet.
http://de.wikipedia.org/wiki/Alkoholische_G%C3%A4rung
http://de.wikipedia.org/wiki/Wein

Das einzige komerzielle alkoholische Getränk das mit bekannt ist, bei dem keine Hefe genommen wird ist Sake. Dort wird die Gährung mit einem Bakterium durchgeführt.

Gandalf

Hallo Heinrich,

Dickes Hallo bei den anderen! Wein macht man doch nicht mit
Hefe, so was kommt nur ins Bier. Wein wird aus Trauben und dem
darin enthaltenen Zucker gemacht.

Also meine Frage: Schmeißt der Winzer Hefe in den Most oder
nicht?

was die heutige Herstellung angeht, hat Gandalf völlig recht! Hefe kommt sowohl in den Most als auch in die Würze.

Die Mitarbeit der Hefe ist aber erst seit Louis Pasteur bekannt. Deshalb kommt im Reinheitsgebot von 1516(?) Hefe auch nicht vor. Die alten Griechen und Römer kannten ebenfalls keine Hefe, sie war als wilde Hefe auf den Schalen der Trauben. Für die Umwandlung von Most in Wein hat man sich dann eben Götter geschaffen, ganz einfach.

Gruß
Pat

Hallo Heinrich,
ich würde mal diplomatisch antworten: Kommt drauf an…

Ich war so frech zu behaupten, dass Bier und Wein eine
gemeinsame Komponente haben: beides wird mit Hefe gemacht

Stimmt natürlich, ohne Hefe gärt nichts…

Wein wird aus Trauben und dem
darin enthaltenen Zucker gemacht.

Stimmt auch, denn auf den Trauben wachsen sogenannte „wilde Hefen“…

Also meine Frage: Schmeißt der Winzer Hefe in den Most oder
nicht?

Nicht jeder Winzer. Traditionalisten verlassen sich manchmal allein auf die wilden Hefen. Vereinfacht gesagt: Du musst die Traube nur zerdrücken und los gehts. Das kann aber heikel werden, wenn man nicht genau weiß, ob genügend Hefe drauf ist, um die Gärung in Gang zu setzen. Also verwenden andere Winzer Zuchthefen, die sie den zerdrückten Trauben zusetzen.
Ist doch ein schöner Fall von „alle haben irgendwie Recht“, oder?
Gruß von Michael

hallo pat,

das reinheitsgebot gilt 1. nur beim bier und ist 2. natürlich eine mogelpackung, weil wesentlich mehr ins bier kommt, als der biertrinker es wahrhaben will.

strubbel
B:open_mouth:)

Hallo Michael,

das ist doch eher ein Streit um des Kaisers Bart.

Es ist doch so, daß stets Hefe die Arbeit tut, egal ob sie nun vom Winzer hinzugegeben wurde, oder sowieso auf der Schale der Traube lebte.

Gandalf

Hallo Gandalf,

das ist doch eher ein Streit um des Kaisers Bart.

Richtig, ganz deiner Meinung, aber darum geht’s im Biergarten ja oft… :wink:
Und weitere Ausdifferenzierungen haben schon so manche Diskussion vorwärts gebracht, wenn auch zugegebenermaßen manchmal ins Abseits.
Immerhin wäre zweifelhaft gewesen, ob er seine eventuelle Wette gewonnen hätte, wenn die Frage „Schmeißt der Winzer Hefe in den Most oder nicht?“ gewesen wäre - da muss nur ein Jurist in der Runde gesessen haben.
Gruß von Michael

Nachfrage
Hallo strubbel,
jetzt würde mich aber schon interessieren, was deiner Meinung nach noch so ins (nach deutschem Reinheitsgebot gebrautem) Bier kommt?

Raul

Hallo, Heinrich!

Man kann Wein sowohl mit den natürlich an den Trauben haftenden Hefen machen als auch Zuchthefen zusetzen. Letzter haben den Vorteil, daß man mit Sicherheit „gute“ Hefen hat, die keine unerwünschten Fehlgärungen produzieren. Es gibt sogar verschiedene Stämme, die sich für unterschiedliche Weinsorten (Traubenwein, Wein aus anderen Früchten, Honigwein) unterschiedlich gut eignen.

Ich stelle beispielsweise gerne Met her und ziehe es vor, die Zutaten aufzukochen und nach dem Abkühlen Reinzuchthefen zuzugeben. Mein Met ist mir noch jedesmal gelungen!

Grüßle
Regina

hallo raul,

wezenbier ist ein klarer verstoß gegen dieses gebot.
den rest regelt das biersteuergestez §9:

(1) Zur Bereitung von untergärigem Bier darf, abgesehen von den Vorschriften in den Absätzen 4 bis 6, nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden.

(2) Die Bereitung von obergärigem Bier unterliegt derselben Vorschrift; es ist hierbei jedoch auch die Verwendung von anderem Malz und die Verwendung von technisch reinem Rohr-, Rüben- oder Invertzucker sowie von Stärkezucker und aus Zucker der bezeichneten Art hergestellten Farbmitteln zulässig.

(3) Unter Malz wird alles künstlich zum Keimen gebrachte Getreide verstanden.

(4) Die Verwendung von Farbebieren, die nur aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt sind, ist bei der Bierbereitung gestattet, unterliegt jedoch besonderen Überwachungsmaßnahmen.

(5) An Stelle von Hopfen dürfen bei der Bierbereitung auch Hopfenpulver oder Hopfen in anderweit zerkleinerter Form oder Hopfenauszüge verwendet werden, sofern diese Erzeugnisse den nachstehenden Anforderungen entsprechen:

  1. Hopfenpulver und anderweit zerkleinerter Hopfen sowie Hopfenauszüge müssen

ausschließlich aus Hopfen gewonnen sein.
2. Hopfenauszüge müssen
a) die beim Sudverfahren in die Bierwürze übergehenden Stoffe des Hopfens oder dessen Aroma- und Bitterstoffe in einer Beschaffenheit enthalten, wie sie Hopfen vor oder bei dem Kochen in der Bierwürze aufweist,
b) den Vorschriften des Lebensmittelrechts entsprechen.
Die Hopfenauszüge dürfen der Bierwürze nur vor Beginn oder während der Dauer des Würzekochens beigegeben werden.

(6) Als Klärmittel für Würze und Bier dürfen nur solche Stoffe verwendet werden, die mechanisch oder adsorbierend wirken und bis auf gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenkliche, technisch unvermeidbare Anteile wieder ausgeschieden werden.

(7) Auf Antrag kann im einzelnen Falle zugelassen werden, daß bei der Bereitung von besonderen Bieren und von Bier, das zur Ausfuhr oder zu wissenschaftlichen Versuchen bestimmt ist, von den Absätzen 1 und 2 abgewichen wird. Für die Zulassung von Ausnahmen sind die nach Landesrecht zuständigen Behörden zuständig.

das reinheitsgebot wurde damals erlassen, weil das deutsche bier so grottenschlecht war, nicht um es vor ausländischen brauereien zu schützen.

strubbel
d:open_mouth:)