Kinder erhalten ein kleines Mehrfamilienhaus geschenkt und wollen modernisieren (Fenstererneuerung, Fassadendämmung)
Sind das Instandhaltungsaufwendungen, die bis zu 5 Jahre abgeschrieben werden können, oder Herstellungsaufwendungen, die ganz normal langfristig abgeschrieben werden müssen?
Manfred
mhh nun das läßt sich leider nicht mit ja oder nein beantworten, ist momentan ein Hauptstreitpunkt mit dem Finanzamt und den Finanzgerichten, es wird immer alles betrachtet was am Gebäude erneuert wird.
Wenn es nur Fenstererneuerung und Fassendämmung ist, so ist dies für sich betrachtet als Erhaltungsaufwand zu sehen (keine Erweiterung im Sinne des §255 HGB da keine Aufstockung, Anbau, Vergrößerung der Fläche oder Substanzmehrung).
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Hallo Manfred,
ich würde dahin tendieren, dass diese Maßnahmen bis zu 5 Jahren abgeschrieben werden können, da es nur eine von den vier aufgeführten Maßnahmen ist, die das BMF-Schreiben vorgibt:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage19720/BM…
Das ist recht umfangreich, dafür aber schwer verständlich 
Gruß
Peter