Liebe/-r Experte/-in,
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum IAS 2.16 (a): sind mit „anormale Beträge für Fertigungslöhne“ z.B. Akkordlöhne oder Aufwendungen zur Altersversorgung zu verstehen? Also Personalkosten, die nicht direkt der Produktion zugeordnet werden können? Wenn nicht, was ist sonst mit diesen anormalen Beträgen gemeint? Freue mich auf Eure mails,
„Normal“ ist eigentlich alles, was bei der Herstellung anfallen kann.
Bei IAS 2.16 geht es um die „Ansatzfähigkeit“ solcher Aufwendungen.
Da gelten zunächst einmal die „normalen“ Ansatzvorschriften für Vermögenswerte, die z.B. „realisierbar“ sein müssen und darüber hinaus muss geprüft werden, ob die „Personalkosten“ überhaupt etwas mit der Produktion zu tun haben.
Das sind normalerweise Aufwendungen, die auch „direkt“ in den „Leistungsvorrat“ eingehen, also z.B. „Stücklohn“ oder ähnliches.
„Anormal“ weist auch auf vorübergehend ungewöhnlich hohe Aufwendungen hin, so wie sie sich z.B. aus „Produktionsschwankungen“ ergeben, im Unterschied zur zur erwarteten bzw. üblichen"Normalproduktion". Solche überhöhten Aufwendungen dürfen nicht angesetzt werden.
„Anormal“ können z.B. auch erhöhte Materialkosten sein, beispielsweise aus Materialverlust durch falsch bestellte und eingesetzte „Katalysatoren“.
Oder anders gesagt: Alle Aufwendungen sind nicht aktivierungsfähig, die nicht einen unmittelbaren Bezug zur „Leistungserbring“ bzw. dem „Produkt“ haben und in die Leistung oder das Produkt „eingehen“.
„Akkordlöhne“ sind eigentlich nur eine spezielle Form der Leistungsvergütung. Sofern beispielsweise aufgrund von „Produktionsverzögerungen“ sehr hohe „Akkordlöhne“ gezahlt werden mussten, die zu einer signifikante Abweichung von Kosten bei „Normalbeschäftigung“ führen würden, dann sind sie bei Ansatz der Vorräte zu korrigieren.
Manchmal wird es erforderlich, besonders hohe Kosten in Kauf zu nehmen, um beispielsweise PÖNALE zu vermeiden, die in die Verlustzone führen würden. Die ungewöhnlich hohen Kosten sind bei der Bewertung zu korrigieren.