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Fiktive Geschichte zur WWK:

Manfred Mustermann wurde heute morgen 31.03.2009 in seine Firma (Bruch und Dalles GmbH) zitiert.

Dort hat man dem armen Manfred eröffnet, dass er wegen der Wirtschaftslage von 80h/Monat (900,- €) auf 50h/Monat (400,- €) heruntergestuft wird. Und zwar zum 01. April!

MM ist danach natürlich gleich zum AA gefahren und hat sich Arbeitssuchend gemeldet und ALG I beantragt.

Ist es Rechtens, dass ein AG einem AN so kurzfristig den Arbeitsvertrag ändert? Was kann M. Mustermann tun? Kann er die Änderung ausschalgen. Welche Konsequnezen drohen bezüglich der Arbeitsagentur? MM möchte nämlich gar nicht für 400,- € Arbeiten, weil seine Werbungskosten dann gleich seinem Anrechnungsfreien Teil sind.

Hi,
IANAL, aber ich wage zu bezweifeln das dass rechtlich ok ist.

Es müsste zumindestens eine Änderungskündigung ausgesprochen werden (schriftlich) mit entsprechender Kündigungsfrist.

Anders wäre es, wenn es um Ankündigung von Kurzarbeit ginge. Dann müssten aber noch mehr Mitarbeiter davon betroffen sein.

Sollte Mustermann tatsächlich beim AA entsprechend vorgesprochen haben, sollte er dort auf jeden Fall die richtige Information bekommmen haben.

Gruss

Herr Mustermann ließ sich von Frau XY sagen: „Die Arbeitsagentur ist keine Rechtsberatung! Da dürfen wir ihnen keine Auskunft geben“.

Guten Tag.

Dort hat man dem armen Manfred eröffnet, dass er wegen der
Wirtschaftslage von 80h/Monat (900,- €) auf 50h/Monat (400,-
€) heruntergestuft wird. Und zwar zum 01. April!

Das ist eine Änderungskündigung. Diese muss schriftlich erfolgen, und zwar, so weit ich weiß, mit der gleichen Frist wie eine Beendigungskündigung. Mündlich und von jetzt auf Peng geht bzw. gilt schlicht nicht.

Herr Mustermann geht als Nächstes zum Arbeitsgericht - wenn er keinen Anwalt bemühen will - und trägt dort vor, dass er Feststellungsklage erheben möchte gegen die Änderungskündigung (d.h. er beantragt, das Gericht möge in seiner unendlichen Weisheit feststellen, dass Mustermännles Arbeitsvertrag durch die Kündigung nicht geändert ward). Beim Gericht sitzen Mitarbeiter, die zwar auch keine Rechtsauskünfte geben dürfen, aber Mustermännle beim Abfassen seiner Klage helfen dürfen und sollen sie.

GEK

kann meine Vorredner nur noch mal bestätigen.

Das Vorgehen des AG ist zumindest gesetzmäßig nicht haltbar.
Hier muss eine schriftliche Änderungskündigung ausgesprochen werden für die auch die reguläre Kündigungsfrist entsprechend anzuwenden ist.