Herzinfarkt als Grund für außerordentliche Kündigung im Sportstudio

Guten Tag,
aufgrund eines Herzinfarkts möchte ich meinen langjährigen Vertrag mit meinem Sportstudio kündigen und dabei vom außerordentlich Sonderkündigungsrecht mit sofortiger Wirkung Gebrauch machen. Wäre daher dankbar, wenn mir jemand auf diesem Weg mitteilen kann, ob ein Herzinfarkt und die damit verbundene Genesungszeit daheim und in der Reha als außerordentlicher Kündigungsgrund akzeptiert werden muss. Über entsprechende Quellenhinweise (z.B. Aktenzeichen von einschlägigen Urteilen) würde ich mich natürlich freuen. Danke. Gruß Tutein.

Hi

Was steht denn dazu in deinem Vertrag mit dem Studio?

Geuß h

Hallo!

Grundsätzlich ist das möglich.

Es kommt aber darauf an, ob die Krankheit dauerhaft ist und über den Zeitpunkt der normalen Laufzeit des Vertrages (reguläre Kündigungsfrist) hinaus reicht.

Wenn nicht, reicht es aus, wenn das Sportstudio den Vertrag pausieren lässt und man keinen Beitrag zahlt und nach Gesundung wieder Sportangebot nutzen kann.

Lies mal hier rein: Blättere weit herunter, es hat einen Abschnitt "Kündigung des Fitnessvertrags wegen Erkrankung " der hier genau zutreffen wird.

MfG
duck313