Herzinfarkt auf Arbeit

Hallo Wissente,

wie ist das wenn ein Fernfahrer 500 km entfernt von zu Hause während der Arbeit an einem Herzinfakt verstirbt. Dies wäre doch dann wohl ein Arbeitsunfall - oder?
Wie sieht es hierbei aus mit Leistungen durch den Arbeitgeben oder der BG?
Besteht z.B. ein Anspruch wegen der Kosten der Überführung des Leichnams o.ä. Was für Leistungen könnten anfallen.

hg.

Hallo,

ein Herzinfarkt ist selten ein Arbeitsunfall, weil das in der Regel kein von außen auf den Fahrer einwirkendes Ereignis ist.

VG
EK

Hallo

wie ist das wenn ein Fernfahrer 500 km entfernt von zu Hause
während der Arbeit an einem Herzinfakt verstirbt. Dies wäre
doch dann wohl ein Arbeitsunfall - oder?

Ich habe mir mal beim Schrauben in Zwangshaltung einen Hexenschuss geholt - war auch kein Arbeitsunfall. Begründung: Das hätte mir zur gleichen Zeit auch zu Hause passieren können.

Gruß
smalbop

Hallo,

ein Herzinfarkt ist selten ein Arbeitsunfall, weil das in der
Regel kein von außen auf den Fahrer einwirkendes Ereignis ist.

Wenn der Fahrer aufgrund von Herzinfarkt etc irgendwo gegen fährt ist es vermutlich doch ein Arbeitsunfall.

Hallo,

wenn er dadurch stirbt und nicht durch den Infarkt, ja.

VG
EK

Hallo,

wie ist das wenn ein Fernfahrer 500 km entfernt von zu Hause während der Arbeit an einem Herzinfakt verstirbt. Dies wäre doch dann wohl ein Arbeitsunfall - oder?

Nein, nur weil es auf Arbeit oder dem Weg dorthin oder zurück passiert, ist es noch kein Arbeitsunfall. Zusätzlich fehlt hier ja das typische Merkmal eines Unfalls. Es dürfte enorm schwierig werden, den Herzinfarkt auf ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignisse, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt, zurückzuführen http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html. Und das müsste dann naturgemäß auch noch etwas mit der gerade ausgeübten Tätigkeit zu tun haben.
Als Nichtmediziner will ich nicht ausschließen, dass es zeitlich begrenzte, von außen einwirkende Ereignisse geben mag, die einen plötzlichen Herzstillstand herbeiführen können. Aber ein Herzinfarkt ist das finale Ergebnis eines sich über längere Zeit im inneren des Körpers entwickelnden Zustandes.

Wie sieht es hierbei aus mit Leistungen durch den Arbeitgeben oder der BG?

Der AG könnte sicher aus Kulanz irgendwas leisten. Aber für die normalen Krankheiten, die auch irgendwann mal zum Tod führen können, und deren Behandlung bezahlt er bereits den AG-Anteil zur Krankenversicherung und im Zweifel auch wochenlang den Lohn fort. Außerdem auch noch die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Besteht z.B. ein Anspruch wegen der Kosten der Überführung des Leichnams o.ä.

Nicht gegen den Arbeitgeber oder die BG. Vielleicht hat der Fernfahrer eigene Versicherungen, Mitgliedschaften in irgendwelchen Clubs, Vereinen etc., die dann etwas zahlen.

Was für Leistungen könnten anfallen.

Kommt drauf an, was da vereinbart ist.

Grüße

Vielen Dank an alle für die schnellen und plausiblen Antworten!