Hallo,
wie ist das wenn ein Fernfahrer 500 km entfernt von zu Hause während der Arbeit an einem Herzinfakt verstirbt. Dies wäre doch dann wohl ein Arbeitsunfall - oder?
Nein, nur weil es auf Arbeit oder dem Weg dorthin oder zurück passiert, ist es noch kein Arbeitsunfall. Zusätzlich fehlt hier ja das typische Merkmal eines Unfalls. Es dürfte enorm schwierig werden, den Herzinfarkt auf ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignisse, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt, zurückzuführen http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html. Und das müsste dann naturgemäß auch noch etwas mit der gerade ausgeübten Tätigkeit zu tun haben.
Als Nichtmediziner will ich nicht ausschließen, dass es zeitlich begrenzte, von außen einwirkende Ereignisse geben mag, die einen plötzlichen Herzstillstand herbeiführen können. Aber ein Herzinfarkt ist das finale Ergebnis eines sich über längere Zeit im inneren des Körpers entwickelnden Zustandes.
Wie sieht es hierbei aus mit Leistungen durch den Arbeitgeben oder der BG?
Der AG könnte sicher aus Kulanz irgendwas leisten. Aber für die normalen Krankheiten, die auch irgendwann mal zum Tod führen können, und deren Behandlung bezahlt er bereits den AG-Anteil zur Krankenversicherung und im Zweifel auch wochenlang den Lohn fort. Außerdem auch noch die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Besteht z.B. ein Anspruch wegen der Kosten der Überführung des Leichnams o.ä.
Nicht gegen den Arbeitgeber oder die BG. Vielleicht hat der Fernfahrer eigene Versicherungen, Mitgliedschaften in irgendwelchen Clubs, Vereinen etc., die dann etwas zahlen.
Was für Leistungen könnten anfallen.
Kommt drauf an, was da vereinbart ist.
Grüße