Unfallhergang:
Mein Vater , hörte am 15.02.2011 gegen 17 Uhr , im Obergeschoss des eigenen Wohnhauses ,
einen lauten Rumms. Er rief einige male nach seiner Frau ohne eine Antwort von Ihr zu bekommen . Da mein Vater sich sorgte , ging er schnellstens ( soweit es ging , da er sehr Korpulent ist )
zum Obergeschoss, wo er meinte das Gräusch vernommen gehabt zu haben .
Zu seinem Entsetzen , sah er seine Frau im Bad auf dem Fußboden liegen , mit dem Kopf gegen den Rippenheizkörper !
Sie hat Ihr Geschäft verrichten wollen und hat wohl beim Entkleiden das Gleichgewicht verloren und stürtzte mit dem Kopf gegen Heizkörper !
Mein Vater zog Sie halb aus dem Bad um erste Hilfe zu Leisten , was Ihm wiederum nicht gelang und dann sofort den Notruf absetzte .
In kürzester Zeit waren die Einsatzkräfte vor Ort . Sie brachten Frau […] ins Nebenzimmer und legten Sie auf das Bett und versuchten mit allen möglichen Hilfsmitteln Sie wieder zum Leben zurück zu holen . Ohne Erfolg. Der Tod wurde um 17:22 Uhr festgestellt .
Nun meine Frage , muß die Unfallversicherung bezahlen ?
Oder ist der Infakt eine Krankheit und […]
Was soll denn die Unfallversicherung übernehmen? Er ist doch sicher krankenversichert?
Deine Erzählung weißt diesbezüglich leider Lücken auf. Und noch ein Tipp: Nimm doch den Klarnamen deiner Mutter aus dem Post.
Gruß
finnie
(ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Unfallversicherung für einen Herzinfarkt eines übergewichtigen Patienten aufkommt. Mein Vater hatte mit über 50 einen Unfall während der Arbeitszeit, wobei er sich einen Meniskusschaden zuzog. Die BG hat nicht gezahlt, weil „Meniskus“ bei über 50jährigen als Altererscheinung gilt.)
ist Deine Mutter infolge des Sturzes gestorben, oder infolge des Herzinfarktes?
Im ersteren Fall wäre es ein Unfall, im zweiten nicht.
Was steht auf dem Totenschein?
Wer hat als Todesursache den Herzinfarkt diagnostiziert?
Normalerweise stirbt man nicht innerhalb von 22 Minuten, wenn man im Sitzen umkippt und mit dem Kopf voraus gegen einen Heizkörper fällt. Es gibt aber Ausnahmen. An einem Herzinfarkt kann man dagegen sehr wohl innerhalb von 22 Minuten (oder noch schneller) versterben.
Eine definitive Klärung der Todesursache kann wohl nur eine Obduktion erbringen. Du kannst dich darauf einstellen, dass Du diese aus Deiner eigenen Tasche bezahlen musst, wenn es sich herausstellt, dass Deine Mutter tatsächlich am Herzinfarkt verstarb.