Herzinfarkt während der Arbeit

hallo
mein Vater hat ab Januar 2005 bei einer Firma gearbeitet.
letztes Jahr war die Arbeit unbequem, da sie im seine Stelle geändert hatten. mein Vater und ich haben sie öfters gefragt ob sie ihm die Stelle wieder ändern können da es unbequem für ihn war, doch sie haben es nicht ernst genommen und nicht weiter geholfen.
Im Januar 2011 (Samstag)hat mein Vater während der Arbeit einen Herzinfark bekommen.
Er wurde jetzt operiert, eine Beipass operation, er wurde von der REHA klinik als „Arbeitsunfähig“ entlassen. Sein Herz hat sich wegen dem herzinfarkt verschlechtert (eine Narbe im Herz, es pumpt nicht richtig usw.).
Nun soll er auf Rente beantragen.
meine Frage ist, soll die Firma ihm etwas Geld bezahlen, da er mehr als 6 Jahre dort gearbeitet hat.

hallo aragorn,
das tut mir sehr leid für deinen vater. ein herzinfarkt ist meistens ein sehr einschneidendes erlebnis und verändert viel. ob dein vater die rente beantragen soll, kann ich nicht beantworten - das sollte er mit seinem arzt sehr ausführlich besprechen. nicht mehr arbeiten zu gehen, kann auf dauer sehr belastend sein und ist daher nicht immer der richtige weg. dein vater sollte sich auch unbedingt von einem rentenberater über die höhe der möglichen rente beraten lassen. einen rentenberater findet man bei seiner krankenkasse.

ob die firma deines vaters eine abfindung zahlt, kann ich nicht sagen. es handelt sich bei einem herzinfarkt ja nicht um einen arbeitsunfall, sondern um eine gesundheitliche veranlagung. dein vater hätte den herzinfarkt wahrscheinlich auch bekommen, wenn er eine andere arbeit gehabt hätte. allein aus der tatsache, dass dein vater 6 jahre bei der firma gearbeitet hat, ist keine begründung für eine abfindung. redet einfach mal mit dem arbeitgeber, vielleicht ist er ja großzügig. eventuell gibt es auch die möglichkeit, weiterhin berufstätig zu sein, aber dann vielleicht mit einer geringeren stundenzahl. auch darüber kann man mit dem arbeitgeber reden.

ich wünsche dir und deinem vater viel glück und hoffentlich in zukunft eine bessere gesundheit.

alles liebe
nelofee

Hallo KollegInnen,aus rechtlichen Gründen ist keine Abfindung möglich, selbst wenn nachweis möglich wäre, das der Arbeitgeber, einen anderen Arbeitsplatz hätte finden können, reicht dies wahrscheinlich nicht für eine Abfindung!!!Die Frage ist auch ob ein Betriebsrat tätig geworden ist!! Mit Freundlichen Grüssen Klaus Klemenz

Ich danke Sie für Ihre schnelle Antwort.
ich möchte Ihnen aber noch kurz was erklären. Mein Vater war in der REHA Klinik und er wurde als dauerhaft arbeitsunfähig entlassen, also darf er, laut der Ärzte, in der Zukunft nicht mehr arbeiten, da sein Herz belastet werden darf.
Bei seinem Fall sollte der Rentenantrag kein problem sein.
Meine Frage ist, was mit dem Arbeitsgeber ist, soll er kein abfindung bezahlen?

man könnte es Versuchen,aber rechtlich wird dies nicht möglich sein!!Mit Freundlichen Grüssen Klaus Klemenz
Ich danke Sie für Ihre schnelle Antwort.
ich möchte Ihnen aber noch kurz was erklären. Mein Vater war
in der REHA Klinik und er wurde als dauerhaft arbeitsunfähig
entlassen, also darf er, laut der Ärzte, in der Zukunft nicht
mehr arbeiten, da sein Herz belastet werden darf.
Bei seinem Fall sollte der Rentenantrag kein problem sein.
Meine Frage ist, was mit dem Arbeitsgeber ist, soll er kein
abfindung bezahlen?

hallo,

auf keinen Fall selber kündigen!!! Es kommt auf die Größe der Firma an, ob ein Anspruch auf Abfindung besteht. Das Alter Deines Vaters spielt auch noch eine Rolle.
Erst mal weiter Krankschreiben lassen, er insgesamt Anspruch auf 18 Monate Krankengeld. Sollte die Firma ihm kündigen würde ich einen Rechtsanwalt einschalten.

Gruß Bukatcho

@ Bukatcho
hallo,
ich danke Ihnen auf ihre Antwort.
Er wird selbstverständlich nicht selber kündigen.
Aber die Firma ist GmbH und die wird meinem Vater (60 Jähriger) bestimmt nicht kündigen, da er bald ein Rentner wird.
Er ist bis jetzt krank geschrieben, doch die Krankenkasse meinte, dass er bald auf rente beantragen soll.
kann es sein, falls er nicht schnell rente beantragt, dass er dann kein Krankengeld von der Krankenkasse erhält.
MFG

Hallo Aragorn.h
ich fürchte, mit Geld von der Firma sieht es schlecht aus:
Dein Vater müsste nachweisen, dass er den Herzinfarkt nur durch die Änderung seiner Arbeitsstelle (unbequem?) erlitten hat. Dies dürfte sehr schwer sein.

Vermutlich hat Dein Vater sechs Wochen lang seinen Lohn von der Firma weiter erhalten und bekommt nun Krankengeld von der Krankenkasse. Wenn die Reha-Klinik ihn allerdings als arbeitsunfähig entlassen hat, kann die Krankenkasse verlangen, dass er einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellt. Dies sollte Dein Vater auch machen.

Wenn die Rentenversicherung Deinem Vater die Erwerbsminderungsrente bewilligt, kann es sein, dass er zusätzlich über die Firma auch eine Rente bekommt. Das ist dann der Fall, wenn Dein Vater über die Firma eine Zusatzversicherung hatte.

Möglicherweise hat Dein Vater auch eine private Renten- oder Erwerbsminderungsversicherung.

Hoffentlich konnte ich Dir weiter helfen.

Lieber Gruß
Wolfgang

hallo,
was meinen sie mit " dass er zusätzlich über die Firma auch eine Rente bekommt" ?
Mein Vater hat keine Privatversicherungen und er weis auch nicht ob die Firma eine privarversicherung hat.
danke

Hallo Aragorn,

ein Herzinfarkt ist keine berufsbedingte Erkrankung, ungeachtet dessen, ob etwas Unbequemes ihm Stress bereitete.
Deswegen ist die Firma auch in keiner Verantwortung, und nicht verpflichtet, deinem Vater was zu zahlen.
Wenn dein Vater allerdings in eine Firmen eigene Rentenkasse einbezahlt hat, dann hat er wahrscheinlich mit dem Anerkennen der gesetzlichen Rente auch Anspruch auf Zahlung der ihm zustehenden Firmenrente. Genaueres müsst ihr ggf. im Vertrag nachlesen.
Sollte dein Vater aus irgendwelchen Gründen doch wieder arbeiten (vielleicht teilweise Verrentung), dann könnt ihr euch ans Integrationsamt wenden. Die helfen, den Arbeitsplatz möglichst krankheits-angepasst auszustatten.

Viele Grüße,
nadomu

In einigen Tarifverträgen ist geregelt, dass die Arbeitgeber ihre Beschäftigten bei einer Zusatzversorgungskasse anmelden und versichern müssen (z.B. öffentlicher Dienst).
Diese Zusatzversicherung zahlt im Rentenfall eine (zur gesetzlichen Rente) zusätzliche Rente.
In der Regel zahlt diese betriebliche Zusatzversorgung auch eine zusätzliche Rente bei Erwerbsminderung.

Lieber Gruß
Wolfgang

Hallo!
das denke ich nicht. wieso? Dein Vater hätte zum Arzt gehen müssen, wenn ihm die arbeitzu schwer ist.
Ole

Hallo,

de jure, (vom Gesetz) steht Ihrem Vater keinerlei finanzieller Anspruch zu, wie z.B. eine Abfindung oder dergleichen.

Auf der anderen Seite besteht jedoch keine Pflicht, Rente zu beantragen und das Unternehmen muss ihm einen „leidensgerechten“ Arbeitsplatz anbieten. Dass dies im Falle Ihres Vaters sehr schwer werden dürfte für das Unternehmen, dürfte klar sein, daher könnte man mit dem Unternehmen „reden“ und fragen, ob Sie eine Abfindung zahlen, wenn Ihr Vater Rentner wird.

War dies der zweite Herzinfakt Ihres Vaters? Wenn ja, dann könnte das Unternehmen seine Sorgfaltspflicht verletzt haben. Dies müsste jedoch von einem Anwalt geprüft werden, oder wenn Ihr Vater in der Gewerkschaft ist, sprechen Sie mal mit den Anwälten der Gewerkschaft (das kostet nichts). Dies würde dann auf Schadensersatzanspruch hinauslaufen.

Ich kann natürlich nicht beurteilen, wie schlecht es ihrem Vater wirklich geht und wie alt er ist, dies muss alles in die Überlegungen mit einbezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

zeichevadda

P.S. Das Unternehmen sollte normaler Weise nicht wissen, dass Ihr Vater arbeitsunfähig ist, dies unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.

Hallo,

Dein Vater bekommt solange Krankengeld wie er krankgeschrieben ist Max. 18 Monate. Du hast geschrieben, dass er Arbeitsunfähig entlassen wurde. Ich nehme an, aus der Reha. Ich würde mich mit einem Rentenberater zusammensetzen und alles weitere besprechen.

Gruß Bukatcho

Hallo Aragorn, ich verstehe Deine Frage nicht ganz. Warum soll die Firma Deinem Vater Geld zahlen ? Als Abfindung wenn er in Rente geht oder wie ist das gemeint ? Wenn er jetzt Rente beantragen soll, muß er ja erst mal die Entscheidung abwarten und ist solange krank geschrieben und noch bei der Firma in einem Arbeitsverhältnis, auch wenn er nicht arbeitsfähig ist. Lieber Gruß - wolfwoman

Das ist übel. Zunächst wünsche ich ihrem Vater alles Gute. Ich nehme an, dass Ihr Vater rentenversichert ist. Bei dauernder Erwebsunfähigkeit, kommt ggf. eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Betracht, die dann bis zum Erreichen der Altersrente gezahlt wird. Über die Vorgehensweise wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung. Niederlassungen gibt es eigentlich in jeder Stadt. Dort wird man Sie über den weiteren Weg beraten.

Hallo,
ich bin mir nicht sicher ob ich dein Anliegen richtig verstanden habe. Dir geht es wohl darum, ob zum einen dein Vater Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung hat weil ihr die Schuld für den Herzinfarkt vor allem in den Arbeitsbedingungen seht. Zum anderen wollt ihr wissen ob der Arbeitgeber sonst noch freiwillig etwas zahlen kann, wenn dein Vater in Rente geht. Leider hast du nicht geschrieben wie alt er ist, ob es sich um eine Frühberentung handelt, aber ich gehe mal einfach davon aus.
Es ist unglaublich schwer nachzuweisen, dass der Herzinfarkt aufgrund der Arbeitsbedingungen verursacht wurde. Denn nur in diesem Fall könnte er mit Zahlungen durch die Berufsgenossenschaft rechnen. Bei einem Herzinfarkt ist das schwer, denn viele Faktoren wie Ernährung, Gewicht, Rauchen usw. können ihn genauso begünstigen.

Wird dein Vater für berufsunfähig erklärt, muss er Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Ist er völlig erwebsunfähig, kann also auch in keinem anderen Beruf mehr arbeiten, wird er zum Frührentner. Der Arbeitgeber muss in dem Fall nichts bezahlen. Keine Abfindung, gar nichts. Wichtig ist zu prüfen, ob auf Grund der Gesundheitsschädigung Prozente des Grades der Erwerbsminderung (Im Volksmund Schwerbeschädigung) geltend gemacht werden können. Die helfen Steuern sparen, erhöhen die Rente und können zu Vergünstigungen in anderen Bereichen führen.

Ich hoffe das hilft etwas weiter.

Hallo,

ist denn ihr Vater gekündigt worden? Wenn ja warum?

Vorerst ist er erst mal arbeitsunfähig. Das heißt zuhause bleiben bei voller Lohnfortzahlung.

Eine Abfindung wird er nicht bekommen, wenn er selbst kündigt oder Rente beantragt, es sei denn man kann mit dem Arbeitgeber was aushandeln.

Gruss

Hallo,
in diesem Fall würde ich auf jeden Fall mit einem RA sprechen. Ich wünsche ihrem Vater alles gut.
LG maike