Hallo Tom,
Herzlichen Glückwunsch den Ländern
Bayern - Thüringen - Sachsen
Wieso? Haben die etwas gewonnen? Geburtstag?
also ihr lieben alle,
zu dem thema haben wir ja hier schon unsäglich viele meinungen
aller schatierungen gehört. die emotionen kommen hoch, und
die auffassungen sind zum teil sehr gegensätzlich.
hab’ ich alles nicht gelesen … … nur jetzt dein Posting
selbst habe ich weder etwas gegen die schwulen , noch die
lesben. wenn sie sich gern haben, sollen sie das tun, wann
und wo immer sie das wollen. echt. gern.
klingt ja ok - ist auch meine Meinung. Aber warum hast du die
Heteros vergessen? Dürfen die nicht?
das die aussetzung des gesetzes vorerst gescheitert ist , ist
pech für alle die, also auch mich, die eine eintragung dieser
verbindungen ablehnen.
Deine Meinung respektiere ich. Aber hast du auch einen Grund dafür?
bleibt zu hoffen, daß zweifelsfrei die
verfassungswidrigkeit nachgewiesen werden kann, zumindest für
unsereinen, wenn ich das mal so sagen darf.
Wieso? Was hast du davon? Würde ansonsten dein Glaube an den
Rechtsstaat erschüttert?
rechtliche und finanzielle gleichsetzung mit ehen erkenne ich
hier in dieser diskussion als argument nicht an.
da hast du auch Recht! Diese Partnerschaften sind auch mitnichten
einer Ehe gleichgestellt. Sie dürfen keine Kinder adoptieren und
haben keine steuerlichen Vorteile - nur können sie jetzt leichter
voneinander erben und sind gegenseitig unterhaltspflichtig.
genausowenig
das argument, daß eben diese menschen bis dto. „diskrminiert“
worden wären. und und und. alles schreit mal wieder rum.
Wer schreit? Bisher nur du mit deiner Fettschrift! Die
Diskriminierung früherer Tage ist eh - zum Glück - längst vorbei.
Aber problematisch ist es meines Erachtens schon, daß derzeit nur
gleichgeschlöechtliche Paare diese „Ehe light“ machen können. In
Frankreich kann das jedes Paar (auch Heteros) …
tipp: fragt mal geschiedene ehemänner, die kein sorgerecht
für ihre kinder haben, wen die fragen müssen, daß
sie ihr eigen fleisch und blut im krankenhaus se-
hen dürfen.
Was hat das mit dem Thema zu tun? Ist ein Problem, stimmt. Da
könnte man die Wände hoch gehen, wenn man sich die Entscheidungen
mancher „familiengerichte“ antut. Aber, nochmal, was hat das mit
Lebensgemeinschaften zu tun?
von vätern nichtehelicher kinder reden wir mal gar nicht erst.
da sieht es dann schon etwas härter aus.
s.o.
da ich aber vor vielen jahren mich entschieden habe , nicht zu
heiraten, laber ich heute nicht rum, ich wäre diskriminiert
und sonstirgendwas.
??? Langsam wird es etwas undurchsichtig. Das hat immer noch
nichts mit dem Eingangsthema zu tun!
sollen wir hoffen, daß der bezaubernden mutter meiner
bezaubernden 16 jaährigen nie was passiert, es könnte doch
tatsächlich sein, daß sich dann zwei herren oder zwei damen
um die addoption meiner tochter bewerben, nur weil sie
vielleicht ein vieles mehr an kohle haben als ich…
Bewerben können sie sich zwar, aber hättest du in den letzten
Tagen Nachrichten gehört, hättest du mitkriegen müssen, daß
eingetragene Lebensgemeinschaften sich nicht um eine Adoption
bewerben können. Zwar gibt es Fälle, daß einem oder einer
Homosexuellen das Sorgerecht für ein Kinde zugeteilt wird, doch
geht das nur persönlich (also für eine Person) und wenn diese
eine Person in einem Verwandtschaftsverhältnis zu dem Kind steht.
Das ging auch bisher schon und hat mit dem neuen Gesetz nichts zu
tun!!!
…eben echt scheisse, daß die schwulen und lesben gerade
kinder nicht vom gesetzgeber einklagen können…
…das geht nicht, nicht mal bei aufhebung der
diskriminierung
Was soll das jetzt? Bio-Nachhilfe?
entschuldigt meine bissigkeit
gruss vom tom
Bissigkeit würde ich entschuldigen, Uninformiertheit entschuldige
ich nicht!
Michael
