Hessen Volksabstimmung: für, wider?

Hallo,
am 22. September wird in Hessen auch über 3 Änderungen der Landesverfassung abgestimmt. Diese sind in Kürze:

  • Änderung der Wahlperiode von 4 auf 5 Jahren
  • Pflicht zur finanziellen Beteiligung des Bundes bei vom Bund beschlossenen kommunalen Maßnahmen
  • Einführung des Sports als schützenswert von Staats wegen
    (Details stehen z.B. hier: http://gemeinde-weimar.de/wahlen.html)

Abgesehen von den tatsächlich beschlossenen Änderungen ist mir die Tragweite des Ganzen nicht ganz klar. Ich würde gern ein paar pro- und Kontra-Argumente zu den 3 Themen hören. Spontan fällt mir z.B. beim Sport kein richtiger Vorteil ein, ich könnte mir aber vorstellen, daß die geänderte Verfassung ein gewichtiges Argument pro Olympia 2012 werden könnte (und sollte?).
Die finanzielle Unterstützung des Bundes erscheint mir als juristische Lachnummer: ich kann doch nicht beschließen, daß andere mir Geld zuschießen müssen, oder?

Ich hoffe auf rege Beteiligung!

Gruß

J.

Hallo José,

  • Änderung der Wahlperiode von 4 auf 5 Jahren
  • Pflicht zur finanziellen Beteiligung des Bundes bei vom Bund
    beschlossenen kommunalen Maßnahmen
  • Einführung des Sports als schützenswert von Staats wegen

ich weiss auch nicht, wie ich abstimmen soll.
Die Wahlperiodenverlängerung ist wohl der einzige Punkt den man wirklich merken wird. Bei unserem Ministerpräsidenten werde ich wohl eher dagegen stimmen, denn 4 oder 8 Jahre Koch ist besser als eventuell 9 Jahre.

Den zweiten Punkt habe ich anders verstanden. Das LAND und nicht der BUND muss für ausgleich sorgen?!? Bei der desolaten Situation der Kommunen klingt das eigentlich vernünftig.

Sport als Staatsziel klingt für mich genauso, wie der Tierschutz, der jetzt im GG verankert ist. Was hat sich getan, was wird sich tun ? Ich glaube es ändert sich nix.

Wenn man schon die Verfassung überarbeitet, hätte ich mir gewünscht, dass endlich die Todestrafe, die es im Text noch immer gibt, verschwindet. Aber da hatten die Politiker wohl Angst, dass viele dies überhaupt nicht wollen.

Gruß, Joe
derkochwegenderflughafenerweiterungnichtwählt

Hi,

ich weiss auch nicht, wie ich abstimmen soll.
Die Wahlperiodenverlängerung ist wohl der einzige Punkt den
man wirklich merken wird. Bei unserem Ministerpräsidenten
werde ich wohl eher dagegen stimmen, denn 4 oder 8 Jahre Koch
ist besser als eventuell 9 Jahre.

Ja, das ist ein Punkt…

Den zweiten Punkt habe ich anders verstanden. Das LAND und
nicht der BUND muss für ausgleich sorgen?!? Bei der desolaten
Situation der Kommunen klingt das eigentlich vernünftig.

Ah, da macht das Sinn. Hast Recht, ich hatte mich verlesen.

Sport als Staatsziel klingt für mich genauso, wie der
Tierschutz, der jetzt im GG verankert ist. Was hat sich getan,
was wird sich tun ? Ich glaube es ändert sich nix.

Ja gut, aber abgesehen davon ist mir schleierhaft, warum ausgerechnet der Sport zu m Staatsziel erhoben werden sollte. Ich treibe gerne Sport, aber wer so argumentiert, könnte den Bierausschank zum Staatsziel erheben :smile:

Und die Anderen? Mehr Meinungen, bitte!

Gruß

J.

derkochwegenderflughafenerweiterungnichtwählt

*derKochschonausganzanderenGründenfürunwählbarhaltenwürde,wennereinWahlrechthätte

Hallo.

ich weiss auch nicht, wie ich abstimmen soll.

Wenn ich nicht noch Information für die Änderungen finde, werde ich wohl in allen drei Punkten dagegenstimmen.

werde ich wohl eher dagegen stimmen, denn 4 oder 8 Jahre Koch
ist besser als eventuell 9 Jahre.

Ja, das ist ein Punkt…

So gesehen gut, dass die Änderung erst jetzt vorgeschlagen wird, um es noch einmal auf den Punkt zu bringen.

Ah, da macht das Sinn. Hast Recht, ich hatte mich verlesen.

Bleibt damit aber auch der einzige Punkte, welcher sinnvoll erscheint.

Sport als Staatsziel klingt für mich genauso, wie der
Tierschutz, der jetzt im GG verankert ist. Was hat sich getan,
was wird sich tun ? Ich glaube es ändert sich nix.

Ja gut, aber abgesehen davon ist mir schleierhaft, warum
ausgerechnet der Sport zu m Staatsziel erhoben werden sollte.
Ich treibe gerne Sport, aber wer so argumentiert, könnte den
Bierausschank zum Staatsziel erheben :smile:

Auch wenn die Änderung nur den Sport benennt, wird im Text auch noch der Denkmalschutz eingeschoben. Letztere kann ich als Staatsziel ja noch nachvollziehen. Aber Sport? Hier kommt wohl Lobbyarbeit zum Tragen. Aber wenn ich sehe wie viel Geld der Staat schon jetzt in diesen Bereich steckt, erscheint mir eher das Gegenteil sinnvoll. Warum Fussballstadien finanzieren, Kinos aber nicht?

derkochwegenderflughafenerweiterungnichtwählt

*derKochschonausganzanderenGründenfürunwählbarhaltenwürde,wennereinWahlrechthätte

Eli

*derKochSowiesoNichtWaehlenWollteUndSomitUeberGruendeErstNichtNachdenkenMussWassErAuchFuerBesserHaelt*

Hallo,

hier ein paar Links zu Stellungnahmen der Parteien im Landtag. Andere Parteien oder Gruppen habe sicherlich dazu auch eine Meinung, aber mich interessierte ja vor allem die Argumentation für die Änderungen und diese komme ja erst einmal aus dem Landtag.

CDU: Nur auf der Startseite: „http://www.landtag.hessen.de/cdu-fraktion-hessen/ind…

FDP: Nur am Rande etwas gefunden: „http://www.fdp-hessen.de/mtnav/mtnav.htx/de/top/aktu…“ sowie die Aussage „FDP-Fraktion befürwortet die drei Änderungen der Hessischen Verfassung“.
Aber wahrscheinlich gibt es von der Regierungspartei noch fundierte Argumente für die drei Änderungen, nur gefunden habe ich sie nicht.

SPD: Auch nur auf der Startseite zur Wahl: „http://www.spd-fraktion-hessen.de/site/Volksabstimmu…

Bündnis 90/Die Grünen: „http://www.landtag.hessen.de/gruene-fraktion-hessen/…

Und hier noch einmal die Infos des Landtages selbst: „http://www.landtag.hessen.de/Volksabstimmung.pdf

Ihr seid mir schöne Demokraten

Die Wahlperiodenverlängerung ist wohl der einzige Punkt den
man wirklich merken wird. Bei unserem Ministerpräsidenten
werde ich wohl eher dagegen stimmen, denn 4 oder 8 Jahre Koch
ist besser als eventuell 9 Jahre.

Ihr geht also beide davon aus, dass Koch bei der Landtagswahl wiedergewählt wird? Stellt Euch doch vor, Euer Traumpolitiker wäre MP. So eine Entscheidung sollte wirklich personenunabhängig fallen.

Und der Grund ist doch wohl, weniger Wahlkampfzeit zu haben.

Andreas

Hallo Andreas,

Ihr geht also beide davon aus, dass Koch bei der Landtagswahl
wiedergewählt wird? Stellt Euch doch vor, Euer Traumpolitiker
wäre MP. So eine Entscheidung sollte wirklich
personenunabhängig fallen.

Und der Grund ist doch wohl, weniger Wahlkampfzeit zu haben.

Koch war mein „Traumpolitiker“, aber er hat mich in Bezug auf den Ausbau des F. Flughafens enttäuscht und er wird mich wieder enttäuschen, wenn das Nachtflugverbot aufgehoben wird.
Die Schul- und die Innenpolitik ist ja in Hessen wieder ganz gut, aber ich kann keine der 4 im Landtag vertretenen Parteien wg Flughafen wählen.
Wenn jetzt die W.periode verlängert wird habe ich die Befürchtung, dass sich Politiker (egal wer) noch weniger an die Versprechen gebunden fühlen, die dann schon 5 und nicht 4 Jahre zurück liegen.
Gruß, Joe

Meine Wahlentscheidung
Hallo José,

auch ich habe mich mehr oder weniger mit den drei beigefügten Zetteln auseinanderzusetzen. Zuerst wundere ich mich aber, dass das gemeine Volk über die Verfassungsänderung abstimmen soll, denn bisher bin ich davon ausgegangen, dass solchen Änderungen in den Bundes- und Landtagen dann zugestimmt wird, wenn eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Parlamentarier zustande kommt.

Mir sind diese drei Zettel ein bisschen zu wenig Wählerinformation. Nehmen wir als bestes Beispiel den ersten. Auf der Rückseite wird links der aktuelle, rechts der neue Wortlaut genannt. Ich vermute, dass die meisten Wählerinnen und Wähler die hessische Verfassung nicht neben der Fernsehzeitung und BLÖD liegen haben, weshalb meiner Ansicht nicht nur die blosse Angabe des Wortlautes zu wenig ist (aktuell: Abschnitts überschrift „V. Erziehung und Schule“, Art. 62a bisher nicht vorhanden; neu: Abschnittsüberschrift „V. Erziehung, Bildung, Denkmalschutz und Sport“, Art. 62a „Der Sport geniesst den Schutz und die Pflege des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände.“), sondern dass - und das erscheint mir doch besonders wichtig! - eine Erklärung fehlt, wie eine solche Verfassungsänderung sich in der Praxis auswirken wird. Mit blossen Deutungen aus irgendwelchen Medien kann ich nichts anfangen, weil sie eben auch nur Mutmassungen sind. Bevor es also nicht eine Erklärung gibt, ist für mich ein solcher Verfassungstext ebenso schwammig formuliert viel so viele Gesetze, weshalb sie - ein wenig kabarettistisch formuliert - der Erscheinungsform eines Teppichs gleichkommen: Auslegeware.

Diese Kritikpunkte wiederholen sich auch auf dem dritten Zettel, der für mich nicht nur wegen des blossen Gesetzestextkauderwelschs schwer zu verstehen ist, sondern weil auch hier wiederum nicht ersichtlich wird, was dies praktisch bedeutet. Erhebliches Stirnrunzeln verursachte mir zudem der letzte Satz den möglichen Art. 137 (6): „Das Nähere regelt ein Gesetz.“
   Wenn man sich nämlich das Grundgesetz der BRD anschaut, stösst man auf eine solche oder ähnliche Formulierung knapp 35mal, wobei ich mich frage, wozu man eine Verfassung hat, bei der in der Regel eine Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Änderung notwendig ist, wenn per „juristischem Hintertürchen“ das „näherregelnde“ Gesetz durch einfache Mehrheiten jederzeit geändert werden kann, ohne dafür wiederum die Verfassung ändern zu müssen.
   Insofern weiss ich also trotz den langen Textes der möglichen Änderung nicht, über was was ich wirklich abstimmen, denn die zu treffenden „Regelungen über die Kostenfolge“ sowie der zu schaffende „entsprechende Ausgleich“ soll näher über ein Gesetz geregelt werden. (Über das ich dann allerdings nicht abstimmen kann).

Zu guter Letzt noch der zweite Zettel. Es hat natürlich jeder seine eigene Auffassung und Argumente, aber für mich sind bereits vier Jahre Amtszeit zu lang, um Politikern/Parteien diesen sogenannten Denkzettel zu erteilen. Sagen wir’s mal so: In einem siebzigjährigen Leben werde ich ungefähr 14mal eine Bundestagswahl und 14mal eine Landtagswahl mitmachen. Das erscheint mir erheblich zu wenig, um überhaupt akzeptable Denkzettel zu erteilen. Aber in der Zwischenzeit haben ich und andere stets mit den Entscheidungen der Politik zu leben.
   Wenn es nach mir ginge, würde ich auch Wahlkämpfe verbieten. Hier sind finanziell gut ausgestatteten Parteien stets im Vorteil. Auch so manche Medienkungelei hilft hier weiter, wie beispielsweise die Ablehnung des Springer-Konzerns zeigt, Anzeigen der PDS schalten, oder die Unterschlagung der Meinung kleiner Parteien. Der gern genannte Meinungspluralismus wird hier wiederum auf etablierte Parteien reduziert.

Ich habe keine Probleme, meine gesamte Wahlentscheidung kundzutun:

**Bundestagswahl:

Erststimme: SPD**
(um den CDU-Kandidaten zu verhindern, sofern er nicht über die Landesliste 'reinkommt)
Zweitstimme: PDS (weil sie die einzige Partei ist, die sich gegen den Krieg ausspricht, auch wenn das womöglich nur geschieht, weil sie sich in der Opposition befindet)

**Hessische Verfassung:

Zu (1): Nein
Zu (2): Nein**
mit Ausrufezeichen ;o)
Zu (3): Nein

*derKochschonausganzanderenGründenfürunwählbarhaltenwürde,wennereinWahlrechthätte

Dafür würde ich Dir meine Drittstimme geben, wenn ich sie denn besässe! ;o)

Marco

Hi,

Zuerst wundere ich mich aber,
dass das gemeine Volk über die Verfassungsänderung abstimmen
soll

Das ist so, weil die hessische Verfassung das vorsieht :smile:

Mir sind diese drei Zettel ein bisschen zu wenig
Wählerinformation.

Ja klar. Deswegen habe ich hier gepostet. Ich möchte ein paar Ideen hören, sowohl dafür als auch dagegen. Ob ide Argumente überzeugend sind, muß dann jeder für sich entscheiden.
Das Wahlamt darf Dir hier keine Informationen zukommen lassen, aus nachvollziehbaren Gründen: es wäre schwer zu trennen zwischen Information und Pro-Kontra-Argumentation.

Bevor es also nicht eine Erklärung gibt, ist für mich
ein solcher Verfassungstext ebenso schwammig formuliert viel
so viele Gesetze, weshalb sie - ein wenig kabarettistisch
formuliert - der Erscheinungsform eines Teppichs gleichkommen:
Auslegeware.

Eine Verfassung geht bewußt nicht ins Detail, vor allem, wenn sie die Einzelheiten in ein Gesetz verlagert. Die Verfassung wird aber so formuliert, daß alle Gesetze, die formuliert werden, mit ihr im Einklang stehen müssen.

Erhebliches Stirnrunzeln verursachte mir
zudem der letzte Satz den möglichen Art. 137 (6): „Das Nähere
regelt ein Gesetz.“

Das ist nicht per se schlecht. Hier wird die Legislative unter Zugzwang gesetzt, ein Gesetz zu formulieren.

wenn per „juristischem Hintertürchen“ das
„näherregelnde“ Gesetz durch einfache Mehrheiten jederzeit
geändert werden kann, ohne dafür wiederum die Verfassung
ändern zu müssen.

Das ist nicht immer der Fall. Und vor allem: jeder Bürger kann dann gegen ein geändertes Gesetz klagen, um seine Verfassungsmäßigkeit (oder das Gegenteil davon) festzustellen.

Wenn es nach mir ginge, würde ich auch Wahlkämpfe
verbieten.

Hmmm, das wäre nun verfasssungswidrig :smile:

Erststimme: SPD (um den CDU-Kandidaten zu verhindern,
sofern er nicht über die Landesliste 'reinkommt)
Zweitstimme: PDS

Hmmm, ich weiß nicht, wo Du wohnst, aber ob dies die korrekte Strategie zur Vermeidung der CDU auf Bundesebene ist, würde ich zu bezweifeln wagen.

Dafür würde ich Dir meine Drittstimme geben, wenn ich sie denn
besässe! ;o)

Geil! Jose for President!

Gruß

J.

Hallo Marco.

[…] eine Erklärung fehlt,
wie eine solche Verfassungsänderung sich in der Praxis
auswirken wird.

Genau das ist der Punkt und auch bei den wenigen Aussagen zu diesen Änderungen wird dieses nur schwer ersichtlich. So wird der Punkt „Sport“ hauptsächlich damit begründet, dass es gut ist das es Sportvereine gibt. Schon und gut, dass denkt wohl fast jeder, nur warum wird daraus ein Ziel(!) der Verfassung. Denn dieses bedeutet, dass der Staat auf einmal verpflichtet wird dieses auch zu unterstützen, was bisher noch auf freiwilliger Basis passierte. Oder verstehe ich diese Zieldefinition nicht? Muss das Land zukünftig in Dörfern Sportstadien bauen, wenn dort Bedarf aber kein Geld vorhanden ist? Was passiert wenn der Bau von Sportanlangen andere Rechte (z. B. Lärmbelästigung, Naturschutz) beeinträchtigt. Hat der Bau dann Vorrang weil er Verfassungsziel ist?

Diese Fragen sind immer noch offen und damit stimme ich auch in allen drei Punkten mit NEIN.

Schalom,
Eli