Was passiert eigentlich wenn der gewählte Landtag keine Landesregierung bilden kann/will?
Welche § tritt dann in Kraft?
Was passiert eigentlich wenn der gewählte Landtag keine Landesregierung bilden kann/will?
Welche § tritt dann in Kraft?
Was passiert eigentlich wenn der gewählte Landtag keine
Landesregierung bilden kann/will?Welche § tritt dann in Kraft?
…und noch eine weitere Frage: CDU und SPD haben beide 36,7 %, wer hat nun das „Recht“ Koalitionsverhandlungen zu führen bzw. wer ist die stärkste Partei?
Guck mal hier:
http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/10_1verfass…
Koalitionsverhandlungen darf jeder führen, der sich dazu berufen fühlt. Entscheidend ist die Frage, ob er im Landtag eine Mehrheit zustandebringt…
Zum Tragen kommt primär Artikel 114: der Ministerpräsident muß binnen zwölf Tagen nach seiner Wahl eine vertrauensabstimmung gewinnen. Gelingt dies nicht, ist der Landtag automatisch ausgelöst, und es werden Neuwahlen angesetzt.
NB der Thread sollte wohl besser zur Innenpolitik verschoben werden.
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