Du findest bestimmt die Referentenentwürfe zu diesem Gesetz beim hessischen Landtag.
In den Entwürfen ist meistens eine Begründung zu finden, warum man dieses und jenes regeln will und wozu Ausnahmen dienen sollen.
ganz am Rande: Die älteste gesetzliche Regelung zur Führung von Personalakten von (dort so genannten) Staatsdienern ist das Preußische Landrecht von 1794, d.h. etwa 300 Jahre nach dem Ende des Mittelalters…