Hallo,
weiss jemand, wo ich das komplette HFEG online finden kann? bin mit google nicht so recht schlau geworden…
ciao
Phil
Hallo,
weiss jemand, wo ich das komplette HFEG online finden kann? bin mit google nicht so recht schlau geworden…
ciao
Phil
Danke Jana, super!
Jetzt die Quizfrage an alle:
Im Gesetz ist nur von Polizei und Ordnungsbehörden die Rede.
Wie verhält es sich mit Einweisungen durch Ärzte? Z.B alte Frau mit Schlaganfall, verwirrter Zustand, keine Angehörigen oder Betreuer auffindbar.
Wenn dieser Frau geholfen werden soll, muss sie schnellstens in ein Krankenhaus, das will sie aber nicht.
Braucht der Arzt/Rettungsdienst hier zwingend die Polizei oder gehts auch ohne? Ist das vielleicht woanders als im HFEG begründet?
ciao
Phil
Hi Philip,
in Niedersachsen (Vorsicht: Ländersache!) ist die Unterbringung von solchen Personen im Niedersächsischen
Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) geregelt. Etwas ähnliches wird es sicher auch in Hessen geben.
Die Polizei wird in diesen Fällen als Amtshelfer tätig für den Vollzugsbeamten, der eine vorläufige Zwangseinweisung bei vorliegendem Grund anordnet. Da es sich hierbei um kranke Menschen handelt werden diese auch bei Abwesenheit physischer Erkrankungen mit Hilfe des Rettungsdienstes in eine entsprechende Einrichtung gebracht.
Eine kurze Suche im Internet erweckte jedoch eben bei mir den Eindruck, als sei Hessen das einzige Bundesland ohne ein solches Gesetz - aber vielleicht kommst du mit dem Stichwort „PsychKG“ ja doch weiter.
MfG Claus
Eine kurze Suche im Internet erweckte jedoch eben bei mir den
Eindruck, als sei Hessen das einzige Bundesland ohne ein
solches Gesetz - aber vielleicht kommst du mit dem Stichwort
„PsychKG“ ja doch weiter.
Habe während meiner Ausbildung gelernt, dass das eben im HFEG geregelt ist, aber da steht nix von Ärzten…deswegen halt die Frage, ob es eigentlich so sein müßte, dass immer die Polizei auf die Diagnose eines Arztes hin die Einweisung schreibt? Es also gar nicht ohne Polizei geht?
In der Praxis ist’s halt oft so, dass alte Omas gegen ihren Willen eingepackt werden, weil sie nunmal dringend behandelt werden müssen (Beispiel Schlaganfall), aber halt ohne Polizei, nur auf Weisung des Arztes…ist das rechtlich im grünen Bereich?
ciao
Phil
‚Zwangseinweisung‘ nach NPsychKG
Hallo Philip,
Habe während meiner Ausbildung gelernt, dass das eben im HFEG
geregelt ist, aber da steht nix von Ärzten…deswegen halt die
Frage, ob es eigentlich so sein müßte, dass immer die Polizei
auf die Diagnose eines Arztes hin die Einweisung schreibt? Es
also gar nicht ohne Polizei geht?
ich habe noch mal ein wenig im Netz gesucht, ob ich für Hessen ein Pendant finde zum PsychKG, was aber nicht der Fall zu sein scheint. Ich kenne nun das HFEG nicht - nach PsychKG in Niedersachsen kommt da erst mal nur ein Vollzugsbeamter vor, der eine vorläufige (!) Einweisung ausstellen kann; der Rettungsdienst übernimmt dann den Patienten (wobei die POL ggf. Amtshilfe leistet).
In der Praxis ist’s halt oft so, dass alte Omas gegen ihren
Willen eingepackt werden, weil sie nunmal dringend behandelt
werden müssen (Beispiel Schlaganfall), aber halt ohne Polizei,
nur auf Weisung des Arztes…ist das rechtlich im grünen
Bereich?
Nein. Da kann man sich ganz schnell mal eine einfangen, ich weiss, dass dies vielfach im Rettungsdienst so gehandhabt wird - rechtlich einwandfrei ist das nicht. Ein Arzt oder der Rettungsdienst können niemanden gegen ihren Willen behandeln oder transportieren. Ggf. müssen sie eben den Vollzugsbeamten anfordern, der dies anordnet, unter Umständen (wenn es sehr eilt) wird auch direkt die Polizei zunächst mal tätig.
Bei weitergehenden Fragen müßtest du vielleicht mal genauer schildern, wo bei dir das Problem liegt…
Ach ja: Es kann (Föderalismus sei Dank) ohne weiteres sein, dass im Hessenland der Hase anders läuft, was das Verfahren an sich angeht.
MfG Claus
Danke Jana, super!
Jetzt die Quizfrage an alle:
Im Gesetz ist nur von Polizei und Ordnungsbehörden die Rede.Wie verhält es sich mit Einweisungen durch Ärzte? Z.B alte
Frau mit Schlaganfall, verwirrter Zustand, keine Angehörigen
oder Betreuer auffindbar.
Wenn dieser Frau geholfen werden soll, muss sie schnellstens
in ein Krankenhaus, das will sie aber nicht.
Braucht der Arzt/Rettungsdienst hier zwingend die Polizei oder
gehts auch ohne? Ist das vielleicht woanders als im HFEG
begründet?
Hi Phil,
das ist hier eine ausgesprochene Grauzone. Zum einen mal würde ich jedem Nichtmediziener dringend davon abraten, jemanden auf eigene Verantwortung gegen seinen Willen mit Zwangsmaßnahmen zu belegen. Während meines Zivildienstes (im Beruf bin ich nicht mit diesen Fällen konfrontiert) haben wir die Patienten immer vor die Wahl gestellt: entweder freiwillig mitkommen oder Zwangseinweisung durch die Polizei. Es war zwar nie nötig (die Drohung mit den grünen Männchen reichte immer), aber im Zweifel hätten wir die Polizei zur Amtshilfe gerufen.
Es lassen sich zwar auch andere Rechtfertigungen konstruieren, die es einem Arzt u.U. ermöglichen solche Zwangsmaßnahmen durchzuführen, aber auf der sicheren Seite ist auch ein Arzt eigentlich nur, wenn er die Polizei ruft.
Konstruieren ließe sich möglicherweise etwas in der Richtung Notkompetenz, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist die eigene Situation richtig einzuschätzen.
Aber ich frage mich, warum jemand ohne Not ein solches Risiko eingehen will. Die Polizei ist zur Amtshilfe verpflichtet und wenn man die Hilfeanforderung entsprechend formuliert auch ohne große Verzögerung am Einsatzort.
Gruß Stefan