Hessisches Öffentliches Recht

Hallo,

jemand, also A, will das Wohnhaus und die Nebengebäude seiner alten Hofreite mit Kanalrohren bis zur Grundstücksgrenze neu verrohren.
Wessen behördliche Zustimmung braucht A dazu?

Grüße mki

Hallo !

Die Genehmigung der Einrichtung beim Landkreis,die auch für die Abwasserbeseitigung zuständig ist.
Es ist ein Lageplan einzureichen mit der eingezeichneten Leitung,Material,Durchmesser,Gefälle,Zwischenschächte usw.
Zusätzlich meist auch ein Geländeschnitt mit der Leitung und eine Berechnung der Anschlußwerte(AW),also der zu entwässernden Objekte und Einleitungen.
Genehmigung abwarten und dann erst beginnen. Leitungsgraben darf erst verfüllt werden,wenn die amtliche Abnahme vor Ort,einschl. Druckprobe durchgeführt wurde.

Bei Regenwasser gilt es im wesentlichen ähnlich,zuständig kann aber eine andere Abteilung innerhalb der Kreisverwaltung sein(Untere Wasserbehörde).

MfG
duck313

Hallo duck313,

in welcher Rechtsvorschrift und an welcher Stelle darin könnte ich das vielleicht nachlesen?

Schöne Grüße mki

Hallo !
In erster Linie in der DIN 1986 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“.
Das ist die „Anerkannte Regel der Technik“,die von den Behörden verlangt wird,sie gilt bundesweit.

MfG
duck313

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