Der untere Artikel zum Kreditverkauf hat mich nun doch etwas beunruhigt.
Ich frage mich egrade folgendes.
Das Haus hatte einen KP von (fiktive Zahlen) 200.000,- Euro.
Eine Grundschuld wurde eingetragen in Höhe von 150.000 ,-
Nun sind 70.000,- getilgt.
Wäre es dann nicht sinnvoll, vom Notar die Höhe der Grundschuld umändern zu lassen?
Wie teuer wäre so etwas wohl?
Ggf. sollten einem dies die nun nicht mehr schlaflosen Nächte wert sein?
Der untere Artikel zum Kreditverkauf hat mich nun doch etwas
beunruhigt.
Mich auch. Ich habe mich deswegen belesen. Ergebnis: Wenn man seine Raten korrekt zahlt, kann nach Menschengedenken kaum etwas passieren.
Wäre es dann nicht sinnvoll, vom Notar die Höhe der
Grundschuld umändern zu lassen?
Eigentlich nicht, zumindestens nicht, wenn man mit der Rückzahlung bisher nicht Rückstand geraten ist. Außerdem ist vorher eine Löschungsbewilligung der finanzierenden Bank vonnöten.
Ggf. sollten einem dies die nun nicht mehr schlaflosen Nächte
wert sein?
Nein.
hallo Nordlicht
Der untere Artikel zum Kreditverkauf hat mich nun doch etwas
beunruhigt.Mich auch. Ich habe mich deswegen belesen. Ergebnis: Wenn man
seine Raten korrekt zahlt, kann nach Menschengedenken kaum
etwas passieren.
Wenn du all die Berichte seit ca. 1 Jahr gesehen hast, ist das gerade KEINE Garantie dafür. Wenn du in so einem Paket bei einer „Heuschrecke“ gelandet bist, hast du u.Umständen ganz schlechte Karten
Unser Banker „exc“ hatte den 1. Bericht letzes Jahr als völligen Unsinn abgetan, den Gegenbeweis hat er allerdings nicht dargelegt. Es gibt Lücken im deutschen Gesetz, diese wurden auch letztes Jahr bei „Plus_Minus“ explizit genannt und sind nicht etwa fiktiv dahergeholt.
Das hat aber unseren „exc“ auch nichts anhaben können 
LG
Mikesch
Wenn du all die Berichte seit ca. 1 Jahr gesehen hast, ist das
Ich habe auch ein bischen nachgeforscht. Tenor der Aussagen, die ich gesehen habe war folgender.
Wenn Du mit Deinen Rückzahlungen im Rückstand bist, dann kannst Du ein Problem bekommen, wenn Dein Kredit an eine Heuschrecke verkauft wurde. Du bist aber noch lange nicht rechtlos. Ich vermute, dass die Situation deswegen so oft eskaliert, weil die Betroffenen in dieser Situation sich nicht oder zu spät einen Anwalt nehmen und sich wehren.
Wenn Du nie mit Deinen Rückzahlungen in Rückstand gekommen bist und Dein Kredit wird von Deiner Bank verkauft, kannst Du Schadensersatz von Deiner Bank erhalten, wenn Du durch den Verkauf einen Schaden erleidest. Außerdem kannst Du dann umfinanzieren und den Kredit fristlos kündigen.
wurden auch letztes Jahr bei „Plus_Minus“ explizit genannt und
sind nicht etwa fiktiv dahergeholt.
Nicht alles, was im TV erzählt wird stimmt auch. Es kann durchaus sein, dass dort Sonderfälle als allgemeingültig dargestellt werden.
wurden auch letztes Jahr bei „Plus_Minus“ explizit genannt und
sind nicht etwa fiktiv dahergeholt.Nicht alles, was im TV erzählt wird stimmt auch. Es kann
durchaus sein, dass dort Sonderfälle als allgemeingültig
dargestellt werden.
Ich nicke Nordlicht mal zu 
Ich finde es oft erschreckend, wie in den Medien Beispielfälle zur Panikmache dokumentiert werden, deren echten Hintergrund man nicht beleuchtet, bzw. darstellt. Es gehört mehr dazu, als der Satz:„Trotz ordentlicher Bedienung, grundlos gekündigt“ !
Wie Nordlicht schon gesagt hat, steht einem bei auftretenden Verlusten durch den Verkauf des Darlehens ein Schadenersatz durch die veräussernde Bank zu.
Ebenso kann gegen eine „grundlose“ Kündigung des Darlehensvertrages wg. treuewidrigem Verhalten geklagt werden.
Aufpassen sollte man allerdings, wenn der Bescheid mit der Information des Verkaufs eintrifft. Hier liegen u.U. schon einige Probleme. Wenn der neue Darlehensgeber hier -wenn auch im Nebensatz- evtl. Auflagen, Bedingungen o.ä. nennt, z.Bsp. erneute Übersendung von Bonitätsnachweisen, und diese nicht erfüllt werden, besteht oftmals ein Kündigungsrecht von deren Seite. In vielen Darlehensverträgen steht als Passus, das der Darlehensgeber jederzeit erneut eine Prüfung vornehmen zu können. Widersetzt man sich der Prüfung durch Nichterfüllung von Auflagen besteht dann ein Kündigungsrecht.
Ebenso finden sich im Darlehensvertrag, bzw. den AGB’s, öfters Auflagen wie z.B. Verschlechterungen in den pers. Bonitäten zu melden. Ist diese eingetreten, könnte die Bank u.U. kündigen.
Grüße
Hallo Allerseits,
aus der allgemeinen Berichterstattung war ersichtlich, dass nicht nur notleidende Kredite verkauft wurden, sondern auch ganz normale, um das Verkaufspaket aufzuwerten. Es klang auch an, dass es sich für den Investor lohnt diese Kredite zu kündigen, weil es dort voraussichtlich mehr zu holen gibt.
Meine Fragen:
1.) Gibt es Beispiele dafür, dass ganz normal laufende Kredite gekündigt werden?
2.) Wie ist das zu verstehen, dass der Grundbucheintrag angesetzt wird? Wenn beispielsweise ein Kredit von 100.000 € in Grundbuch steht und der Kreditnehmer schon 90.000 € abgezahlt hat, kann es doch nicht angehen, dass der Investor nun 100.000 € verlangen kann.
Gruß
Carlos
Moin,
stimmt. Er will zu den 100.000 auch noch 18% Zinsen seit Eintragung im Grundbuch. Das ist nämlich genau das was im Grundbuch steht. Die Vereinbarung, dass nur der verbliebene Rest des Darlehens eingefordert werden kann ist mit der Hausbank abgeschlossen und diese Vereinbarung kann ohne dein Zutun nicht mit verkauft worden sein.
Aber lies dir die anderen Post’s mal durch, sei auf alles gespannt, lege dich zurück und genieße den Tag. Es stimmt nicht alles was im Fernsehen gezeigt wird.
Spätestens wenn der erste unserer Abgeordneten mal bei so einer Heuschrecke gelandet ist, kommt leben in die Bude. Dann wird dem von Seiten des Gesetzgebers ein Riegel vorgeschoben.
mfG
Hi
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